Zwischen Aktien und Anleihen: Genussscheine

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 14. Februar 2022
Zwischen Aktien und Anleihen positionieren sich die Genussscheine, eine Anlageklasse mit Besonderheiten: Etwa verschaffen Genussscheinbesitzer dem Unternehmen zwar Kapital, sind aber nicht an ihm beteiligt. In diesem Ratgeber erfährst du, was Genussscheine genau sind, welche Chancen und Risiken sie bergen und ob (und wenn ja, wie) man mit ihnen handeln sollte.

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Was du wissen solltest
  • Genussscheine weisen manche Aspekte der Anlageklasse Anleihen (etwa verbriefte Rückzahlung des Nennwerts, Genussrechte, oftmals feste Verzinsung) und der Aktien auf (beispielsweise mögliche Kursgewinne).
  • Allerdings gibt es eine Vielzahl verschiedener Genussschein-Modalitäten, die etwa die Laufzeit, Verzinsung, mögliche Verlust- oder Gewinnbeteiligungen und andere Aspekte der Genussrechte betreffen.
  • Je nachdem, ob Genussscheine als Inhaber- oder Namenspapiere ausgegeben werden, sind sie zum Handel ausgelegt.
  • Bei Genussscheinen besteht das Risiko eines Totalausfalls, während die Rechte deutlich begrenzter sind als beispielsweise bei Aktien-Investments.

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So gehst du vor
  • Genussscheine sind an Börsen und börslichen Handelsplätzen, direkt beim Emittenten oder außerbörslich erhältlich (etwa durch Crowdinvesting-Initiativen von Startups).
  • Als Geldanlage sind sie sehr riskant, insbesondere, da ein Totalverlust droht (Insolvenzrisiko) und sie oftmals nicht sehr liquide sind (Liquiditätsrisiko).
  • Zum Investieren benötigst du ein Depot. Falls du noch ein geeignetes suchst, kannst du es in unserem Depot-Vergleich finden.

Was sind Genussscheine?

Historisch wurden Genussscheine das erste Mal in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Compagnie universelle du canal maritime de Suez, der Suezkanal-Gesellschaft, bei ihrer Gründung in Frankreich ausgegeben und trugen den klingenden Namen “Titre de Jouissance au Porteur” (Inhaber-Genussschein). 

Genussscheine sind als Anlageklasse zwischen Aktien und Anleihen zu verorten – sie weisen gewisse Merkmale beider Anlageklassen auf. Das Prinzip ist recht einfach: Der Käufer erhält den Genussschein und bezahlt dafür einen Preis in Höhe des Nennwertes. Nach einem festgelegten Zeitraum erhält er den Nennwert zurück und der Genussschein verliert seine Gültigkeit.Während der Haltedauer verändert sich der Kurs des Genussscheins und es kann eine Rendite erzielt werden, indem man mit diesem handelt. Hinzu kommen jährliche Ausschüttungen des betreffenden Unternehmens oder Gewinnbeteiligungen. Als “Genussrechte” sind diese Ausschüttungen für den Genussscheininhaber verbrieft. Allerdings sind die Bedingungen variabel, auch Genussscheine ohne festgelegte Laufzeit oder Verzinsung und sogar Genussscheine, die Verlustbeteiligungen (maximal in Höhe des eingesetzten Kapitals) vorsehen, sind üblich. 

Im Folgenden eine knappe Übersicht der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu Aktien und Anleihen:

GemeinsamkeitUnterschied
AktienPartizipation an Kursgewinnen  Keine Unternehmensbeteiligung (keine Aktionärsrechte)
AnleihenAnspruch auf Rückzahlung des Nennwerts nach Ablauf der LaufzeitZinsen werden nicht ausgeschüttet, sondern bei Rückgabe zum Nennwert hinzuaddiert

Mit Aktien teilen Genussscheine die Eigenschaft, dass die Wertpapiereigner von den Kursgewinnen profitieren. Von ihnen unterscheiden sie sich, indem Genussschein-Eigentümer keine Stimm- oder Mitwirkungsrechte erhalten, wie es als Aktionär der Fall wäre. Das gemeinsame Merkmal mit Anleihen ist hingegen, dass ein Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Anfangskapitals nach Ende der Laufzeit besteht. Zinsen werden allerdings nicht ausgeschüttet, sondern auf den Kurswert aufgeschlagen.

Genussrechte

Die im Genussschein verbrieften Rechte bezeichnet man als Genussrechte. Aus finanztheoretischer Sicht handelt es sich hierbei um sogenannte Mezzanine-Kapital für das emittierende Unternehmen, also Kapital, das eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellt. Der Genussrechtsinhaber stellt hierbei den Kapitalgeber und das Genussschein-emittierende Unternehmen den Kapitalnehmer dar. Da das Genussrechte-Verhältnis schuldrechtlich begründet ist, erhält der Kapitalgeber – also der Inhaber des Genussscheins – Gläubigerrechte für das emittierende Unternehmen.

Typen von Genussscheinen

Generell kann man Genussscheine in zwei Haupttypen unterteilen: Inhaber- und Namenspapiere (Rektapapiere). Während Inhaberpapiere nicht personalisiert sind und dementsprechend das darin verbriefte Genussrecht sehr einfach an einen neuen Inhaber übertragen und damit gehandelt werden können, sind Namenspapiere personalisiert und damit der Genussschein auf eine bestimmte Person zugeschnitten. Sie sind nicht für den Handel konzipiert und können nur mit viel Aufwand übertragen werden.

Abseits dessen können die Konditionen von Genussscheinen stark variieren: So gibt es Genussscheine mit oder ohne Verlustbeteiligung beim Emittenten, mit einer Mindestausschüttung und Bonus oder einer an Rendite oder Dividende gemessenen Ausschüttung, zeitlich begrenzter und unbegrenzter Laufzeit und mit oder ohne Gewinnnachzahlung nach Ende der Laufzeit. 

Vor- und Nachteile von Genussscheinen

Wie bei jeder Anlageklasse gilt es bei Genussscheinen, Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile, gegeneinander abzuwägen. 

Vorteile

Zu den Vorteilen von Genussscheinen zählt die verbriefte Ausschüttung, die man als Genussrecht mit dem Genussschein erwirbt. Wer also den Genussschein eines Unternehmens bis zum Ende der ausgemachten Frist hält, bekommt zumindest den ausgemachten Betrag zurück. Als anderer Vorteil können potentielle Kurssteigerungen gelten, die über den Haltezeitraum des Wertpapiers entstehen können und die bei einem Genussschein an den Inhaber gehen. In vielen Fällen ist die zu erwartende Rendite dann höher als beispielsweise bei Unternehmensanleihen.

Hier noch einmal die Vorteile im Überblick:

  • Verbriefte Rückzahlung des Nennwerts

  • Möglichkeit eines Kursgewinns

  • Kursgewinn oft höher als bei Anleihen

Nachteile

Natürlich entfalten sich hier auch die verschiedenen Risiken einer Geldanlage in Genussscheine. Zunächst enthält jeder Genussschein ein Ausschüttungsrisiko: Da die Ausschüttungen des Wertpapiers an die Gewinnsituation des emittierenden Unternehmens gebunden sind, können die Ausschüttungen oder Kursgewinne durch fehlende Gewinne komplett ausfallen. Nicht fern davon ist das Bonitäts- bzw. Insolvenzrisiko eines Unternehmens zu verorten – je höher die Bonität, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls. Diesen Faktor solltest du parallel zum Vorgehen beim Kauf von Anleihen in den Entscheidungsprozess mit einbinden. 

Ein weiteres Risiko, das eng mit dem Bonitätsrisiko verwoben ist, ist das Haftungsrisiko. Je nach konkreter Ausgestaltung eines Genussscheins kann es zum Totalausfall des fest verbrieften Betrags kommen, wenn das Unternehmen pleite geht. In vielen Fällen sind Genussscheine bei einem Insolvenzverfahren nicht prioritär zu bedienen – erst wenn die Schuldverschreibungen aller anderen Gläubiger bedient wurden, kommen die Genussscheinbesitzer an die Reihe.

Genau wie andere Wertpapiere des Kapitalmarkts unterliegt der Genussschein auch dem generellen Marktrisiko, das für Kursabfälle sorgen kann. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem ein Genussschein mit fester Laufzeit vor Ablauf dieser verkauft werden soll. 

Ein allgemeiner Nachteil von Genussscheinen ist ihre niedrige Liquidität im Vergleich zu Aktien oder Anleihen. Da sie oftmals in nur niedriger Menge herausgegeben werden, kann es schwierig sein, sie zum gewünschten Zeitpunkt zu einem guten Preis auch wieder zu veräußern. Dadurch, dass Genussscheine in vielen Fällen auch bis zur Endfälligkeit gehalten werden, ist das Volumen der im Umlauf befindlichen Genussscheine eines betreffenden Unternehmen noch niedriger als ohnehin schon.

Dass Genussscheinbesitzer nicht die mit Aktien verbundenen Rechte wie Mitwirkungs- oder Stimmrechte auf Hauptversammlungen besitzen, kann man als einen weiteren Nachteil verbuchen. Zwar ist der Einfluss auf das Unternehmen als Kleinanleger meist sehr begrenzt, so ist dennoch die eigene Unternehmensbeteiligung tatsächlich eine “Beteiligung”.

Zwar können die Eigner von Genussrechten eines Unternehmens oftmals höhere Zinsen als Anleihenbesitzer einstreichen, allerdings ist dieser Vergleich aufgrund der Risikoverteilung schief. Insbesondere mit Blick auf das Insolvenz- bzw. Haftungsrisiko handelt es sich bei Genussschein-Investments um hochriskante Investitionen. Im Verhältnis dazu sind die zu erwartenden Zinsen aber meist sehr niedrig. Auch das macht einen Nachteil von Genussscheinen als Anlageklasse aus.

Im Folgenden die Risiken von Genussscheinen im Überblick:

  • Anlageklasse mit niedriger Liquidität

  • Marktrisiko

  • Ausschüttungsrisiko

  • Insolvenz- und Haftungsrisiko

  • Keine Mitwirkungs- oder Stimmrechte

  • Im Verhältnis zum Risiko niedrige Renditeerwartung

Handel mit Genussscheinen

Um Genussscheine erwerben oder sie wieder verkaufen zu können, gibt es drei hauptsächliche Handelsarten:

  • An einer Börse kaufen
  • Direkt beim Emittenten erwerben (das heißt, beim Unternehmen, für das du Genussrechte erwirbst)
  • An einem anderen Handelsplatz kaufen (beispielsweise bieten manche junge Unternehmen Genussscheine per Crowdinvesting an)

Bei der Wahl des geeigneten Handelsplatzes, um Genussscheine zu veräußern, kommt es hierbei vor allem auf den Einkaufsort an. Börsengehandelte Genussscheine können logischerweise auch an der Börse wieder verkauft werden. Durch das oben beschriebene Liquiditätsrisiko und das generell niedrige Handelsvolumen von Genussscheinen ist aber fraglich, ob im Moment des Verkaufs ein fairer Preis zustande kommt. Manche Genussscheine können an den jeweiligen Emittenten noch vor Ablauf der Haltedauer zu bestimmten Konditionen zurückgegeben werden, dasselbe gilt bei anderen Handelsplätzen. Hier zählt die jeweilige konkrete Ausgestaltung der Genussrechte.

Sind Genussscheine ein ratsames Investment?

In den meisten Fällen sind Genussscheine kein sehr ratsames Investment, da sie eine ganze Menge an Risiken mit sich bringen (etwa das Markt-, Insolvenz- oder Liquiditätsrisiko), ohne dabei die gleichen Vorteile wie Aktien oder Anleihen aufweisen zu können (gut verfügbare Handelbarkeit oder Aktionärsrechte). 

Letztendlich muss bei der Entscheidung für oder gegen Genussscheine – wie bei allen Anlageentscheidungen – eine individuelle Abwägung von Risiken und Chancen vorgenommen werden, um einschätzen zu können, ob sich das Genussschein-Investment für dich lohnt. Es sind natürlich Fälle denkbar, in denen Genussscheine – etwa mangels alternativer Beteiligungsmöglichkeiten, beispielsweise von jungen Unternehmen – dennoch eine vernünftige Investitionsoption darstellen können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Genussschein?

Was sind Genussrechte?

Wer kann Genussscheine ausgeben?