Kindergeld 2023: Höhe, Dauer & Anspruch
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- Das Kindergeld ist eine Art steuerlicher Ausgleichszahlung, die monatlich an Eltern ergeht – dementsprechend wird es mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Durch dieses sollen Eltern finanziell entlastet werden.
- Die Höhe des Kindergelds ändert der Gesetzgeber häufig, etwa um gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Im Text findest du eine Tabelle mit aktuellen Zahlen.
- Um kinderreiche Familien besonders zu entlasten, erhalten Eltern ab dem dritten Kind mehr Kindergeld je Kind.
- Kindergeldanspruch besteht für alle Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in Deutschland wohnhaft sind, EU-Ausländer und einige andere Staatsbürger und Aufenthaltstitel. Bei Eltern einiger Staatsbürgerschaften müssen diese sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sein, um Kindergeldanspruch zu haben.
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- Zwar besteht der Kindergeldanspruch meist automatisch, allerdings müssen Eltern einen Kindergeldantrag erhalten, um es von der Familienkasse ausbezahlt zu bekommen.
- Den kannst den Kindergeldantrag digital ausfüllen oder auch in postalischer Form einreichen.
- Der Antrag lässt sich auch bis zu sechs Monate rückwirkend nach Antragseingang stellen, allerdings solltest du ihn möglichst direkt nach der Geburt einreichen.
Was ist Kindergeld?
Als Kindergeld bezeichnet man eine staatliche Transferleistung, die zur Entlastung von Eltern dienen soll. Die Idee dahinter ist, dass Eltern durch eine Ausgleichszahlung vom steuerlichen Existenzminimum ihrer Kinder freigestellt werden. Die Höhe des Kindergelds ist hierbei unabhängig vom Einkommen der Eltern gesetzt.
Das Kindergeld wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Wer ein hohes Einkommen hat (bei Alleinstehenden ab ca. 34.000€/Jahr, Ehepaare ab 64.000€), kann vom Freibetrag eventuell mehr profitieren. Dennoch müssen auch diese Personen erst das Kindergeld beantragen, um es dann am Jahresende mit dem Freibetrag verrechnen zu lassen (das Kindergeld gilt hierbei als Vorauszahlung).
Wie hoch ist das Kindergeld?
Das Kindergeld wird per Kind bestimmt und erhöht sich je nach Anzahl der Kinder. Damit sollen vorwiegend kinderreiche Familien finanziell unterstützt werden. Der Gesetzgeber beschließt des Öfteren, das Kindergeld zu erhöhen, um Eltern finanziell zu entlasten – deswegen ändert sich die Höhe des Kindergelds immer wieder. Die folgende Tabelle zeigt das gegenwärtige Kindergeld und das vorher gültige Kindergeld an:
ab 01.01.2023 | ab 01.01.2021 | ab 01.01.2020 | |
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1. und 2. Kind | 250€ | 219€ | 204€ |
3. Kind | 250€ | 225€ | 210€ |
Ab 4. Kind | 250€ | 250€ | 235€ |
Erhöhung ab 2023
Eine weitere Erhöhung des Kindergelds ist mit dem dritten Entlastungspaket der gegenwärtigen Regierung eingeführt wurden. Damit erhalten dann das erste, zweite, dritte und vierte Kind je 250€ Kindergeld pro Monat.
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Ab Juli 2022 wurde Familien auch im Jahr 2022 ein Kinderbonus ausgezahlt. Dieser beträgt einmalig 100€ pro Kind, wird zusätzlich zum Kindergeld ausgeschüttet und mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Diejenigen Eltern erhalten den Bonus, deren Kinder mindestens einen Monat des Jahres 2022 Anspruch auf Kindergeld hatten. Die Familienkassen zahlen den Bonus automatisch aus (bei später als Juli geborenen Kindern entsprechend später), ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
Anspruch: Wer bekommt das Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in Deutschland wohnhaft sind, für ihre Kinder monatlich Anspruch auf das Kindergeld.
Aber auch Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft können Anspruch auf Kindergeld haben. Eine der folgenden Voraussetzungen muss dafür erfüllt sein:
EU-Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft einiger anderer Länder (Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz).
Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei. In diesem Fall muss einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen oder Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen werden, um Kindergeldanspruch zu besitzen.
Anerkannter Flüchtlings- oder Asylberechtigtenstatus.
Gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit dem Recht, in Deutschland zu arbeiten.
Wie lange erhält man Kindergeld?
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit (also bis zum 18. Geburtstag). Darüber hinaus wird es etwas komplizierter. Grundsätzlich ist es möglich, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs des Kindes Kindergeld zu erhalten, wenn es noch in Ausbildung oder Studium ist. Auch im Falle der Ableistung eines anerkannten Freiwilligendienstes (wie etwa einem FSJ oder Bundesfreiwilligendienst) kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Ebenso bei Kindern ohne Ausbildungsplatz, die aber Bemühungen zum Erhalt eines solchen nachweisen können und Kindern in Phasen zwischen verschiedenen Ausbildungsabschnitten (hier kann Kindergeld bis zu vier Monate ausgezahlt werden). Bei den hier benannten Fällen müssen Nachweise über den Kindergeldanspruch meist jährlich eingereicht werden (etwa ein Studiennachweis). Sollte eine Änderung eintreten, sollten Eltern das möglichst schnell der Familienkasse melden, um nicht Kindergeld zurückzahlen zu müssen.
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Eine Ausnahme von diesen Bestimmungen bilden Kinder, bei denen vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs eine Behinderung eingetreten ist. Falls das Kind sich nicht selbst versorgen kann, wird in diesem Fall das Kindergeld ohne Altersbegrenzung ausgezahlt.
So geht der Kindergeldantrag
Zwar haben unter den oben beschriebenen Bedingungen alle Eltern einen Anspruch auf das Kindergeld, jedoch muss es gesondert beantragt werden. Das geht glücklicherweise sehr einfach. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Antrag direkt nach der Geburt abzugeben, um das Kindergeld von da an ausgezahlt zu bekommen.
Seit 2022 kann der Kindergeldantrag vollständig digital ausgefüllt und abgegeben werden. Dazu wird das Elster-Zertifikat zur Verifizierung und als Unterschrift verwendet, das ansonsten zur Anfertigung von Steuererklärungen genutzt wird.
Alternativ kannst du in den folgenden Schritten vorgehen:
- Kindergeldantrag digital ausfüllen und übermitteln
- Ausgedruckten Antrag unterschreiben
- Fertigen Kindergeldantrag postalisch versenden
Rückwirkender Kindergeldantrag
Wer nicht bei der Geburt schon den Kindergeldantrag gestellt hat, kann ihn auch rückwirkend für bis zu sechs Monate nach dem Datum des Antragseingangs stellen. Möglich ist es aber auch, dass rückwirkend für einen längeren Zeitraum das Kindergeld ausgezahlt wird, falls der Bescheid dies festsetzt.
Kindergeldbescheid anfechten
Sollte ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden oder der Kindergeldbescheid in einer anderen Art fehlerhaft sein, kannst du innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einlegen. Dies geht auch per E-Mail an die Familienkasse.
Auszahlung des Kindergelds
Das Kindergeld wird an einen Bezugsberechtigten ausgezahlt – in den meisten Fällen ist das entweder Mutter oder Vater. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse. Im Falle eines gemeinsamen Haushalts müssen die Eltern entscheiden, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Im Falle einer Trennung erhält üblicherweise der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Für getrennte Eltern mit geteiltem Sorgerecht erhält trotzdem nur ein Elternteil Kindergeld, dies wird aber finanziell ausgeglichen (beispielsweise über die Unterhaltszahlungen).
Nicht alle Berechtigten erhalten das Kindergeld am selben Tag. Das Kindergeld muss jedoch innerhalb des Monats ausgezahlt werden, für den der Anspruch besteht. Die verschiedenen Auszahlungstermine sind nach der Endziffer der Kindergeldnummer geordnet (von 0 bis 9). Die Kindergeldnummer findet sich auf dem Kindergeldbescheid. Auf der Seite der Agentur für Arbeit findest du alle Auszahlungstermine, geordnet nach der Kindergeldnummer.