BAföG erklärt – Antrag, Höchstsatz und Rückzahlung

Markus Schmidt-Ott
Markus Schmidt-Ott
Stand: 8. Juli 2022
Wer mit dem Studium anfängt, muss das finanzieren. Eine Möglichkeit ist das BAföG. Aber auch wenn das Studium schon zurückliegt, stellt sich die Frage, ob das Darlehen auf einmal oder in Raten zurückgezahlt werden sollte. Alles, was du dazu wissen musst, steht in diesem Ratgeber.

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Was du wissen solltest
  • BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Darin ist die finanzielle Unterstützung für Studenten und Schüler geregelt.
  • Wenn du BAföG bekommst, ist die Hälfte davon ein Darlehen und die andere Hälfte geschenkt.
  • Wie viel BAföG du ausbezahlt bekommst, hängt zum einen von deiner Wohn- und Lebenssituation ab. Und zum anderen vom Einkommen deiner Eltern.
  • Wenn du Geschwister hast, ist die Wahrscheinlichkeit höher, BAföG zu bekommen.
  • Maximal kann man durch BAföG ab dem Wintersemester 2022/23 931€ pro Monat erhalten.
  • Die Rückzahlung des Darlehens ist sehr human gestaltet: Unabhängig von der Höhe des Darlehens muss man nicht mehr als 10.010€ zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit und erfolgt in Raten von 130€ pro Monat.
  • Zahlt man den gesamten Darlehensbetrag auf einmal zurück, kann man einen attraktiven Rabatt bekommen.

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So gehst du vor
  • Sobald du die Zusage für einen Studienplatz bekommen hast, solltest du dich so schnell wie möglich um die Beantragung des BAföG kümmern. Denn die Bearbeitung des Antrags kann ein paar Wochen dauern.
  • Ist der Antrag erfolgreich, kannst du dich erst mal 12 Monate zurücklehnen. Dann musst du einen Folgeantrag stellen.
  • 4,5 Jahre nach der Regelstudienzeit des Bachelors bekommst du einen Brief, in dem du zur Rückzahlung des Darlehens in Raten aufgefordert wirst.
  • Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach der Regelstudienzeit. Auch bekommst du darin das Angebot, alles auf einmal zurückzuzahlen. Dann musst du nur deutlich weniger zurückzahlen.
  • Wenn du es dir leisten kannst, den gesamten Darlehensbetrag auf einmal zurückzuzahlen, solltest du das auf jeden Fall tun.

Was ist BAföG?

Die Abkürzung BAföG bezeichnet das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt eine finanzielle Unterstützung für Studenten und Schüler.

Wenn du BAföG bekommst, dann bekommst du jeden Monat eine bestimmte Summe ausgezahlt, die dich bei deinen alltäglichen Ausgaben unterstützt. Die Höhe hängt in der Regel vom Einkommen deiner Eltern ab, kann aber auch von deinem eigenen Einkommen oder Vermögen abhängig sein. 

Wenn man den maximalen Auszahlungsbetrag erhält, dann beträgt die Förderung maximal 931€ pro Monat. Das entspricht der Erhöhung, die im Sommer 2022 beschlossen und zum Wintersemester 2022/23 in Kraft treten soll.

Die Hälfte deines ausbezahlten BAföG-Betrages ist ein Kredit und muss am Ende wieder zurückbezahlt werden. Die andere Hälfte ist geschenkt. Bei der Rückzahlung gibt es allerdings noch einige Erleichterungen und Rabatte. So musst du zum Beispiel nicht mehr als 10.000€ zurückzahlen. Dazu später mehr.

Wenn du erfolgreich einen BAföG-Antrag gestellt hast und dieser bewilligt wurde, gilt das in der Regel für 12 Monate, also zwei Semester. Danach musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen, um weiterhin Auszahlungen zu erhalten.

Wer bekommt BAföG?

BAföG dient dazu, die erste Ausbildung zu fördern. Das ist im Wesentlichen ein Studium, kann aber auch eine (Berufs-)Schule sein.

Hier die Voraussetzungen, um BAföG zu erhalten:

  1. Es handelt sich um deine erste Ausbildung (Ausnahme: Masterstudium).
  2. Du bist zum Beginn deiner Ausbildung jünger als 45 Jahre alt.
  3. Du gehst an eine Uni, Fachhochschule oder Ähnliches. Auch eine schulische Ausbildung oder ein duales Studium kann gefördert werden, nicht aber eine duale Ausbildung (Berufsschule+Ausbildung).
  4. Du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, einen dauerhaften Aufenthalt oder etwas Vergleichbares.
  5. Das Ziel deiner Ausbildung muss ein Abschluss sein. Beim Studium reicht dafür einfach nur die Einschreibung an einer Uni. Unter Umständen sind ab dem 5. Semester Leistungsnachweise notwendig.
  6. Du musst finanziellen Bedarf haben.

Einkommensgrenzen für BAföG-Höchstsatz

Je nachdem, wie hoch dein finanzieller Bedarf ist, fällt die Höhe des BAföG-Satzes aus, den du ausgezahlt bekommst. Die genaue Berechnung zeigen wir dir später. Wir haben einmal grob überschlagen, wie viel deine Eltern maximal verdienen dürfen, damit du überhaupt BAföG bekommst und damit du den Höchstsatz bekommst.

Anzahl GeschwisterMax. Nettoeinkommen für BAföGMax. Nettoeinkommen für Höchstsatz
Ohne Geschwister4.262,00€2.400,00€
1 Geschwister5.198,00€3.130,00€
2 Geschwister6.187,50€3.860,00€
3 Geschwister7.250,00 €4.590,00 €
4 Geschwister8.423,33 €5.320,00 €

Man betrachtet übrigens nur das Einkommen der Eltern und nicht deren Vermögen. Das Vermögen wird nur in Situationen betrachtet, in denen daraus ein Einkommen erzielt wird.

Wenn deine Eltern ein schwankendes Einkommen haben, kann es sich lohnen, Jahr für Jahr zu schauen, ob man berechtigt ist, BAföG zu erhalten. Denn für die Ermittlung des anzurechnenden Einkommens wird immer der vorletzte Steuerbescheid der Eltern herangezogen.

BAföG-Antrag stellen

Um BAföG zu bekommen, musst du zunächst einen Antrag stellen. Dieser sollte so früh wie möglich gestellt werden, denn die Bearbeitung kann durchaus einige Wochen dauern. Sobald du eine Zusage für deinen Studienplatz erhalten hast, kannst du mit der Beantragung beginnen.

Diese Unterlagen brauchst du, um BAföG zu beantragen:

  • Einen tabellarischen Lebenslauf mit Informationen zu deinem schulischen und beruflichen Werdegang

  • Ausbildungs-/Studienbescheid bzw. die Immatrikulationsbescheinigung

  • Den vorletzten Einkommensteuerbescheid der Eltern

  • Nachweis über vorhandenes Vermögen

  • Nachweis zu deiner Einkommenssituation

  • Die Steueridentifikationsnummer, wenn du nicht über die Familie krankenversichert bist

Hilfe bei der Antragstellung kannst du übrigens häufig beim Studentenwerk vor Ort oder beim BAföG-Amt bekommen.

Auszahlungsphase

War der Antrag erfolgreich, bekommst du von nun an jeden Monat deinen BAföG-Satz ausbezahlt. Wenn der jährliche Folgeantrag stets genehmigt wird, kann die Förderung maximal für die Dauer deiner Regelstudienzeit ausbezahlt werden. Diese beträgt in den meisten Studiengängen 6 Semester für den Bachelor und 4 Semester für den Master. In vielen Fällen lässt sich die Regelstudienzeit auch erhöhen. Zum Beispiel durch ein Urlaubssemester, Auslandssemester, ein vorübergehendes Teilzeitstudium oder unter engen Voraussetzungen auch durch einen Fachrichtungswechsel.

Wie viel BAföG bekommt man?

Ab dem Wintersemester 2022/23 wird ein Höchstsatz von 931€ gelten. Das ist der maximale Betrag, den man ausbezahlt bekommen kann. 

Um den genauen BAföG-Satz zu berechnen, geht man in mehreren Schritten vor. Als Erstes wird der Bedarfssatz berechnet. Von dem Bedarfssatz wird anschließend das anrechenbare Einkommen der Eltern abgezogen. Was übrig bleibt, ist der BAföG-Satz.

BAföG-Satz Rechnung

1. Bedarfssatz

Der Bedarfssatz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Man beginnt mit dem Grundbedarf und addiert – je nach Lebenssituation – verschiedene Beträge hinzu.

Der Bedarfssatz setzt sich aus diesen Beträgen zusammen: 

Grundbedarf449€
Zuschlag zur Kranken- u. Pflegeversicherung122€

Der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird nur hinzugerechnet, wenn man nicht mehr über die Eltern versichert ist und die Versicherung selbst bezahlt. 

Hinzu kommt eine Wohnpauschale, je nachdem, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht.

Bei den Eltern59€
Nicht bei den Eltern360€

Zählt man alles zusammen, kommt man auf folgende Höchstsätze:

Bei den Eltern wohnend630€
Nicht bei den Eltern wohnend931€

2. Anrechenbares Einkommen der Eltern

Von dem ausgerechneten Bedarfssatz wird anschließend ein Teil des Einkommens der unterhaltspflichtigen Personen abgezogen. In der Regel sind das die Eltern. Ist man verheiratet, kann das aber auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sein. Wenn man bereits im Studium heiraten möchte, sollte man diesen Aspekt also berücksichtigen.

Um das anrechenbare Einkommen zu berechnen, zieht man zunächst das Nettoeinkommen heran und zieht davon einen Freibetrag ab.

Bafög Anrechenbares Einkommen

Diese Summe wird durch zwei geteilt und was dann herauskommt, ist das anrechenbare Einkommen der Eltern. Dieser Betrag wird vom Bedarfssatz abgezogen.

Folgende Freibeträge können vom Einkommen abgezogen werden:

Eltern sind verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft und zusammenlebend2.400€
Alleinstehende Eltern, jeweils1.600€
Für jedes Geschwister, das noch von den Eltern abhängig ist730€
1. Rechenbeispiel

Nehmen wir an, die Eltern verdienen insgesamt 3.500€ netto. Der Freibetrag beträgt bei verheirateten Eltern 2.400€. Die Rechnung sieht dann so aus:

Bafög Ratgeber Rechnung 1

Diese 550€ werden nun von dem Bedarfssatz von 931€ abgezogen:

Bafög Ratgeber Rechnung 2

Die Person bekommt also 381€ pro Monat an BAföG ausbezahlt.

2. Rechenbeispiel

Hat die Person Geschwister, erhöht sich der Freibetrag für jedes Geschwister um 730€. Außerdem wird die Summe “Nettogehalt minus Freibeträge” nicht durch zwei geteilt, sondern pro Geschwister gibt es einen weiteren Rabatt von 5%. Rechnen wir das noch einmal im Beispiel aus:

Bafög Ratgeber Rechnung 3

Diese 166,50€ werden wieder von dem ermittelten Bedarfssatz abgezogen:

Bafög Ratgeer Rechnung 4

Die Person bekommt also 764,50€ pro Monat an BAföG ausbezahlt. Durch ein Geschwister hat sich die Förderung also deutlich erhöht.

Sind deine Eltern geschieden, muss man die Rechnung des anzurechnenden Einkommens zweimal machen und verwendet in diesem Falle in beiden Rechnungen den Freibetrag von 1.600€.

Eigenes Einkommen oder Vermögen

Wenn du als BAföG-Empfänger selbst ein Einkommen hast, wird das bis zu einer Freigrenze von 5.400€ brutto nicht berücksichtigt. Das bedeutet, du kannst zusätzlich zum BAföG einen 450€-Job ausüben. Ist das Einkommen oberhalb dieser Grenze, gibt es noch einmal Freibeträge, die von deinem Einkommen abgezogen werden. Alles andere wird dann ebenfalls von deinem Bedarfssatz abgezogen.

Besitzt du ein Vermögen, bleibt dieses bis 15.000€ unberührt (ab 30 Jahren 45.000€). Alles, was darüber hinausgeht, muss als Erstes zur Studienfinanzierung genutzt werden. Erst dann kann man BAföG erhalten. Hast du einen Ehepartner oder Kinder, erhöht sich der Freibetrag für das Vermögen um 2.300€ pro Ehepartner und Kind.

Einkommen von Ehegatten

Wenn du verheiratet bist und dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin hat ein Einkommen, wird hier die gleiche Rechnung wie beim anrechenbaren Elterneinkommen gemacht. Als Freibetrag wird hier der Betrag für ein alleinstehendes Elternteil herangezogen, also 1.600€.

BAföG Rückzahlung: Auf einmal oder in Raten?

Wenn du über die gesamte Regelstudienzeit im Bachelor und Master den Höchstsatz erhalten hast, also jeden Monat 931€ über eine Zeit von 5 Jahren, dann hast du insgesamt 55.860€ bekommen. 

Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Studienkredit ist das BAföG-Darlehen ziemlich human gestaltet und du musst nach der Auszahlung nicht direkt eine hohe Schuldenlast über viele Jahre abstottern.

Hier gibt es einige Erleichterungen: Nach dem Ende der Regelstudienzeit des Bachelors hast du 5 Jahre Zeit, bis die Rückzahlung beginnt. Also im Idealfall hat man dann ohnehin einen Job und kann sich die Rückzahlung auch leisten. Auch wenn du einen Master gemacht hast, beginnt die Rückzahlungsphase 5 Jahre nach dem Bachelor.

💭

Wie du entscheiden solltest

  1. Du hast das Geld → Zurückzahlen
  2. Du hast das Geld nicht → Kredit, nur wenn es sich rentiert
  3. Kredit lohnt sich nicht → In Raten zurückzahlen
  4. Monatlich mehr Geld übrig als 130€ → Überschuss in ETFs
  5. Alles zurückbezahlt? → ETF-Sparplan

Hälfte ist geschenkt und Obergrenze

Die Hälfte der insgesamt ausgezahlten Summe ist geschenkt. Das heißt, die Schuldenlast reduziert sich schon einmal auf maximal 27.930€ (=55.860€/2). Außerdem ist das Darlehen zinsfrei. 

Wenn die Rückzahlung begonnen hat, wird das Darlehen in Raten von 130€ pro Monat quartalsweise zurückgezahlt (also jedes Quartal 390€). Und hier kommt noch eine weitere Erleichterung ins Spiel: Man muss nur maximal 77 Monatsraten zurückzahlen. Das ergibt 10.010€ – man muss also nie mehr als 10.010€ zurückbezahlen und die Rückzahlungsphase dauert demnach maximal 6 Jahre und 5 Monate.

Wenn du bereits in der Rückzahlungsphase bist und die monatlichen Raten nicht aufbringen kannst, gibt es die Möglichkeit, jedes Jahr einen Freistellungsantrag zu stellen. Ist dieser erfolgreich, wird die Rückzahlung um ein Jahr aufgeschoben. Nach 20 Jahren endet generell die Rückzahlungsverpflichtung und die restlichen Schulden werden erlassen. Spätestens 25 Jahre nach der Regelstudienzeit ist das Thema BAföG-Rückzahlung also endgültig erledigt.

Rabatt bei einmaliger Rückzahlung

4,5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, also nach dem Ende des Bachelors, wirst du einen Brief bekommen, in dem du auf die bevorstehende Rückzahlung aufmerksam gemacht wirst. Darin bekommst du auch das Angebot, alle Monatsraten (also max. 77) auf einmal zurückzuzahlen. Zahlst du alles auf einmal zurück, bekommst du einen Rabatt, dessen Höhe du in dieser Tabelle findest:

DarlehenssummeNachlassRückzahlungssumme
500 €5%475 €
1.000 €6%940 €
1.500 €7%1.395 €
2.000 €8%1.840 €
2.500 €9%2.275 €
3.000 €9,5%2.715 €
3.500 €10,5%3.133 €
4.000 €11,5%3.540 €
4.500 €12%3.960 €
5.000 €13%4.350 €
5.500 €14%4.730 €
6.000 €14,5%5.130 €
6.500 €15,5%5.493 €
7.000 €16%5.880 €
7.500 €17%6.225 €
8.000 €18%6.560 €
8.500 €18,5%6.928 €
9.000 €19,5%7.245 €
9.500 €20%7.600 €
10.000 €21%7.900 €

Für die maximale Darlehenssumme von 10.000€ gilt also ein Rabatt von 21%, wenn der Betrag auf einmal zurückgezahlt wird. In diesem Fall musst du nur 7.900€ aufbringen und bekommst die restlichen 2.100€ geschenkt.

Wenn du dir eine komplette Rückzahlung nicht leisten kannst, aber zum Beispiel durchaus die Hälfte, kannst du auch nur einen Teil zurückzahlen. Auch dann gilt der Rabatt entsprechend der Tabelle: Also bei 5.000€ Rückzahlung musst du in Wirklichkeit nur 4.730€ zahlen und den Rest dann in den Monatsraten von 130€.

Viele stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, das BAföG-Darlehen auf einmal oder in Raten zurückzubezahlen. Entweder man hat den Betrag ohnehin bereits zusammengespart und überlegt, ob es sinnvoll ist, diesen in ETFs zu investieren und stattdessen das Darlehen in Raten zu bezahlen. Oder man kann sich eine einmalige Rückzahlung zwar nicht leisten, könnte aber einen Kredit aufnehmen, um von dem Rabatt zu profitieren. Wir haben das einmal durchgerechnet.

ETF vs. Einmalzahlung

Wenn man davon ausgeht, dass man durch eine Investition in ETFs mehr Rendite erhalten kann, als man durch den Rabatt erhält, den man für die eine einmalige Rückzahlung bekommt, dann lohnt es sich, auf die einmalige Rückzahlung zu verzichten und den Betrag anstatt dessen zu investieren.

Bei einer Darlehenssumme von 10.000€ würde man entweder eine Summe von 7.900€ zurückzahlen oder diese investieren. Wenn man 7.900€ so anlegt, dass man am Ende der Rückzahlungszeit (also 6,4 Jahre) mehr als 2.100€ Rendite bekommt, war die Investition lohnenswert.

In diesem Beispiel wäre eine Investition lohnenswert, wenn man eine Rendite von jährlich 3,02% erhalten würde. Angesichts der historischen Renditen von mindestens 7% von einem klassischen Weltportfolio wirkt das machbar. Hier gerät man aber in die Versuchung, einen fatalen Denkfehler zu machen: Die Rendite von 3,02% pro Jahr, die man erhalten würde, wenn man das Darlehen auf einmal zurückzahlt, ist eine garantierte, risikofreie Rendite. Diese bekommt man auf jeden Fall und zwar auf einen Schlag ausbezahlt. Am Kapitalmarkt hingegen ist es auch gut möglich, dass man zehn Jahre nur negative Renditen einfährt, auch wenn diese im langfristigen Durchschnitt positiv ist.

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Unsere Empfehlung
Der Rabatt durch die einmalige BAföG-Rückzahlung ist eine sichere, risikoarme Rendite. Eine solche garantierte Rendite sollte man in jedem Falle vorziehen.

In der folgenden Tabelle haben wir einmal die Renditen pro Jahr ausgerechnet, die man theoretisch am Kapitalmarkt schlagen müsste, damit sich eine Investition lohnt.

DarlehenssummeRabattRückzahlungsdauer [Jahre]Rendite p.a.
500 €5%0,3216,44%
1.000 €6%0,649,52%
1.500 €7%0,967,29%
2.000 €8%1,286,19%
2.500 €9%1,65,52%
3.000 €9,5%1,924,83%
3.500 €10,5%2,244,55%
4.000 €11,5%2,564,34%
4.500 €12%2,884,01%
5.000 €13%3,213,89%
5.500 €14%3,533,79%
6.000 €14,5%3,853,58%
6.500 €15,5%4,173,52%
7.000 €16%4,493,36%
7.500 €17%4,813,32%
8.000 €18%5,133,28%
8.500 €18,5%5,453,16%
9.000 €19,5%5,773,14%
9.500 €20%6,093,04%
10.000 €21%6,413,02%

Die Kapitalertragsteuer haben wir hier nicht berücksichtigt. Wenn man die Investition isoliert betrachtet, würde man immer unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Hast du hingegen schon ein etwas höheres Vermögen, benötigst du noch einmal mehr als die angegebenen Renditen, um den BAföG-Rabatt zu schlagen.

Kredit aufnehmen für die Einmalzahlung

Wenn man sich die einmalige Rückzahlung des BAföG-Darlehens nicht leisten kann, könnte man einen Kredit aufnehmen, um von dem Rabatt zu profitieren. 

Auch hier gilt: Das lohnt sich, wenn die Zinsen und Gebühren für den Kredit niedriger sind als der Rabatt, den du erhalten kannst. Wenn das BAföG-Darlehen 10.000€ beträgt, die einmalige Rückzahlungssumme dann nur 7.900€ ist und man somit einen Rabatt von 2.100€ erhält, lohnt sich der Kredit, wenn man über die gesamte Dauer weniger als diese 2.100€ an Zinsen und Gebühren bezahlen muss.

Vor allem wenn man in der Lage ist, den Kredit schnell zu tilgen, kann man hier ordentlich Zinsen sparen.

Mit unserem Kreditrechner kannst du das ausrechnen:

Kreditrechner Beispiel

Spezialfälle

Zu all den Bedingungen gibt es für verschiedene Spezialfälle Ausnahmen, die dir durchaus in die Hände spielen können. Beispielsweise wird ein Masterstudium zwar als Zweitstudium gewertet, kann aber dennoch gefördert werden. Auch wenn du keinen Kontakt zu deinen Eltern hast oder im Ausland studierst, kann dir geholfen werden.

Masterstudium

Eigentlich bekommt man nur für die erste Ausbildung BAföG. Das Masterstudium hingegen ist ein Zweitstudium, denn mit dem Bachelor hat man bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss in der Hand. Beim Masterstudium wird jedoch eine Ausnahme gemacht und dieses wird ebenfalls gefördert. 

Trotzdem muss für das Masterstudium ein komplett neuer BAföG-Antrag gestellt werden und man kann nicht einfach einen Folgeantrag stellen.

Wegen dieser Sonderstellung beginnt die 5-jährige Karenzzeit für die Rückzahlung auch schon nach dem Bachelorstudium. So kann es also passieren, dass deine Rückzahlungsphase beginnt, obwohl du noch im Masterstudium bist. Wenn du aber gleichzeitig BAföG bekommst, ist das ein Grund, eine Freistellung zu beantragen und die Rückzahlung aufzuschieben.

Wenn du zwischen Bachelor und Master drei Jahre lang gearbeitet hast, kannst du das elternunabhängige BAföG bekommen.

Auslands-BAföG

Auch wenn du im Ausland studierst, kannst du BAföG bekommen, sei es ein komplettes Studium im Ausland, ein Auslandssemester, ein Praktikum im Ausland oder Ähnliches.

Was genau wird gefördert?

Die Art der Auslandsaufenthalte, der gefördert werden können, hängt davon ab, in welcher Region und bei welcher Hochschule sich der Aufenthalt abspielt. Unter anderem:

  • Innerhalb der EU + Schweiz: Förderung von Beginn bis Abschluss.
  • Außerhalb der EU: Maximal ein Jahr (nur bei “besonderen Gründen” bis zu 2,5 Jahre).
  • Austausch an einer Partnerhochschule wird immer über die gesamte Zeit gefördert.
  • Auch für Pflichtpraktika gibt es Förderung. Außerhalb der EU muss das Praktikum mindestens 12 Wochen dauern.

Wie viel Auslands-BAföG kann man bekommen?

Zum einen erhält man den üblichen Bedarfssatz. Bevor das anrechenbare Einkommen der Eltern davon abgezogen wird, kann man hier aber noch einige weitere Beträge hinzuzählen:

  • Maximal 4.600€ für die Studiengebühren
  • Maximal 500€ einmalig für die Reise (1.000€ außerhalb der EU)
  • Je nach Land gibt es einen Auslandszuschlag (nicht zwingend für die gesamte Dauer)
  • Diese zusätzliche Förderung ist geschenkt und kein Darlehen.

Da der Bedarfssatz, von dem das anrechenbare Einkommen der Eltern abgezogen wird, durch die Auslandsbeträge deutlich höher sein könnte, ist die Wahrscheinlichkeit höher, Auslands-BAföG zu erhalten, auch wenn man im Inland keines erhält.

Die Auslandsförderung muss mindestens ein halbes Jahr vor dem Auslandsaufenthalt beantragt werden.

Kein Kontakt zu den Eltern

Deine Eltern sind verpflichtet, Unterhalt zu leisten und deswegen orientiert sich das BAföG auch an deren Einkommen. Aber es gibt Situationen, in denen man keinen Kontakt zu den Eltern hat oder die Eltern sich weigern, Unterhalt zu zahlen. Diese Situation kann bei der Beantragung problematisch sein, da man auf die Auskunft der Eltern angewiesen ist, um deren Einkommen nachzuweisen.

Für diesen Fall kann dir das BAföG-Amt behilflich sein. Dazu musst du mit einem weiteren Formular einen “Antrag auf Vorausleistung” stellen. In diesem Falle bekommst du einfach ohne den elterlichen Nachweis den BAföG-Satz ausbezahlt und das BAföG-Amt geht für deine Eltern in Vorleistung. Das bedeutet, wenn diese eigentlich ein anrechenbares Einkommen haben, das von deinem Bedarfssatz abgezogen werden müsste, fordert das Amt diese Differenz von deinen Eltern ein. Unter Umständen werden diese Ansprüche vom BAföG-Amt bei deinen Eltern gerichtlich eingeklagt. Für dich hat das den Vorteil, dass du dich nicht mit deinen Eltern juristisch herumschlagen musst und es entsteht für dich in dieser Zeit keine finanzielle Lücke.

Was hingegen trotzdem ein wenig dauern kann, ist der Nachweis, dass kein Kontakt zu den Eltern besteht. Unter Umständen musst du sie dafür vorher vergeblich kontaktiert haben und das dem BAföG-Amt nachweisen. Du könntest sie dazu per Einschreiben mit Quittung kontaktieren und ihnen eine Frist von zwei Wochen setzen.

Elternunabhängiges BAföG

Ein sogenanntes elternunabhängiges BAföG kannst du erhalten, wenn du vor dem Studium 5 Jahre oder vor dem Master 3 Jahre gearbeitet hast. Auch wenn du Vollwaise bist, erhältst du elternunabhängiges BAföG. In diesen Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt.

Studienabschlusshilfe oder Bildungskredit auf den letzten Metern

Die Förderung durch BAföG erhält man nur innerhalb der Regelstudienzeit. Das kann zu einem Problem führen, wenn das Studium ein bisschen länger dauert und auf den letzten Metern vor dem Studienabschluss plötzlich eine Finanzierungslücke entsteht. Um das zu verhindern, gibt es die Studienabschlusshilfe. Dabei handelt es sich um ein zinsfreies Darlehen, das zusätzlich gewährt wird.

Die Voraussetzung: Du hast vorher BAföG erhalten und darfst nicht mehr als vier Semester über der Regelstudienzeit liegen. Der Studienabschluss muss innerhalb von 12 Monaten erreichbar sein. Bevor du dieses Darlehen beantragst, könntest du außerdem prüfen, ob du unter Umständen die Förderhöchstdauer verlängern kannst, beispielsweise wegen einer Schwangerschaft oder der Erziehung von Kindern.

Falls du die Voraussetzungen für die Studienabschlusshilfe nicht erfüllst, wäre unter Umständen ein Bildungskredit eine sinnvolle Überbrückung oder Ergänzung. Diesen gibt es zu attraktiven Zinsen, er wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt und von der KfW ausgezahlt. Hier kann man maximal 300€ pro Monat ab dem 3. Semester erhalten. Der Bildungskredit ist nicht zu verwechseln mit dem KfW-Studienkredit.

Fazit

Es lohnt sich in jedem Falle durchzurechnen, ob du BAföG bekommen kannst, selbst wenn du nicht darauf angewiesen bist. Auch wenn es nur ein geringer Betrag ist, kann sich dieser zu einem großzügigen Geschenk aufsummieren. Viele schrecken vor der BAföG-Beantragung zurück, weil sie keine Schulden haben möchten. Allerdings handelt es sich hier um ein Darlehen zu sehr humanen Konditionen, die nicht vergleichbar mit einem gewöhnlichen Bankdarlehen sind. Wenn du auf eine finanzielle Unterstützung während des Studiums angewiesen bist und erwägst, anstelle der BAföG-Förderung arbeiten zu gehen, spart der BAföG-Satz außerdem Arbeitszeit und somit Studienzeit.

Wenn du auf den Betrag nicht angewiesen bist, kannst du durch BAföG schon während des Studiums maximal 15.000€ ansparen (ab 30 Jahren 45.000€), denn das ist der Freibetrag für Vermögen, das nicht angerechnet wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist BAföG?

Wer bekommt BAföG?

Wie viel BAföG bekomme ich?

Wann bekommt man BAföG?

Wann muss man BAföG zurückzahlen?

Wann soll ich BAföG beantragen?