P-Konto

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 23. Mai 2021
P-Konto ist die gebräuchliche Bezeichnung für ein Pfändungsschutzkonto. Dabei handelt es sich um ein Girokonto, das nicht überzogen werden kann. Es wird von den Banken auf Guthabenbasis geführt und weist damit die identischen Grundzüge eines Basiskontos auf. Allerdings ist monatlich ein Freibetrag vor Pfändung geschützt. Dies bedeutet aber nicht, dass dein komplettes Guthaben vor einer Pfändung sicher ist. Du solltest über die Eröffnung eines P-Kontos nachdenken, wenn eine Kontopfändung auf dich zukommt. Pfändungsschutzkonten sichern dein soziokulturelles Existenzminimum und lassen dich weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilhaben.

Du suchst Informationen zu anderen Kontoformen? Hier gibt es weitere Ratgeber für dich: Gemeinschaftskonto, Tagesgeldkonto, Studentenkonto oder ein Geschäftskonto.

Wie kann ich ein P-Konto eröffnen?

Gemäß § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO hast du einen Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto. Deine Bank darf dir deshalb das Führen eines P-Kontos nicht verweigern, insofern du bereits ein Girokonto beziehungsweise Basiskonto auf Guthabenbasis bei ihr hast. Dann müssen Kreditinstitute dein bestehendes Konto zeitnah in ein P-Konto umwandeln. Solltest du hingegen bei einer Bank noch kein Girokonto haben, ist sie nicht verpflichtet, ein spezielles P-Konto für dich zu eröffnen. Du kannst einer möglichen Ablehnung aber entgehen, indem du erst ein Basiskonto eröffnest.

Dies muss jedes Kreditinstitut tun, sobald es 1 Zahlungskonto im Angebot aufführt. Ist jenes eröffnet, kannst du die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragen. Bei vielen Banken ist dies nur persönlich in einer Filiale möglich. Kontaktiere einfach deinen Ansprechpartner und vereinbare einen Termin. Es gibt allerdings auch Anbieter, bei denen du dein P-Konto online eröffnen kannst – Pay Center ist einer von ihnen. Für die Eröffnung beziehungsweise Umwandlung samt Erhöhung des Freibetrags benötigst du einige Dokumente. Orientiere dich an folgender Checkliste:

  • Ausgefüllter P-Konto Antrag
  • Reisepass/Personalausweis
  • Pfändungsbescheid
  • Lohnabrechnung des Arbeitgebers
  • Bewilligungsbescheid fürs Arbeitslosengeld
  • Kindergeldbescheinigung von der Familienkasse
  • Kontoauszüge
  • Unterhaltstitel

Welche dieser Dokumente du bei deiner Bank einreichen musst, hängt zum einen von deren Bestimmungen und zum anderen von deinen Lebensverhältnissen ab. Wer seine Lohnabrechnung vorlegt, ist demnach nicht arbeitslos und muss dementsprechend auch keinen Bewilligungsbescheid vorlegen.

Gibt es einen P-Konto Antrag?

Damit du dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kannst, benötigt deine Bank einen ausgefüllten und von dir unterschriebenen P-Konto Antrag. Jener besteht normalerweise aus ungefähr 3 Seiten. Den P-Konto Antrag auszufüllen, dauert nicht lang. In der Regel gibst du lediglich deine persönlichen Daten und bisherige Girokontonummer an. Eine Seite für die Bescheinigungen kommt hinzu. Viele Banken halten den entsprechenden P-Konto Antrag zum Download bereit. Hast du keinen Drucker, erhältst du den Pfändungsschutzkonto Antrag alternativ in einer Filiale.

Muss ich eine P-Konto Bescheinigung beantragen?

Wie du bereits der Checkliste entnehmen kannst, benötigst du einige Bescheinigungen von offizieller Stelle. Wichtig sind diese allerdings nur dann, wenn du den Pfändungsfreibetrag erhöhen möchtest. An diesen Bescheinigungen ist deine Bank interessiert. Die nötigen Angaben, Unterschriften und Stempel holst du dir von der jeweils zuständigen Stelle. Für das Kindergeld wendest du dich an die Familienkasse, für deine Lohnbescheinigung an deinen Arbeitgeber. Normalerweise ist die Ausstellung dieser Bestätigungen für dich kostenlos. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass du dir die Bescheinigungen von einem Anwalt ausstellen lässt. Jener verlangt eine Gebühr, weshalb dies idealerweise nur deine Notlösung ist.

Wie kann ich mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

Wenn du dein Girokonto oder ein bereits bestehendes Basiskonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen möchtest, muss der erste Schritt von dir ausgehen. Sprich deine Bank an und vereinbare einen Termin in der Filiale, falls du die Umwandlung nicht online initiieren kannst. Handelt es sich um eine Direktbank ohne Filialen und Kontaktmöglichkeiten in deiner Nähe, rufst du am besten dort an.

Reiche den P-Konto Antrag sowie gegebenenfalls weitere Dokumente ein, damit deine Bank die P-Konto Umwandlung durchführen kann. Dies darf laut Gesetz nicht länger als 4 Tage dauern, wodurch du ziemlich schnell vom Pfändungsschutz profitieren kannst. Die genaue Bearbeitungszeit hängt aber natürlich vom Arbeitsaufkommen deines Kreditinstituts ab und ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

Solltest du noch einen Dispo offen haben, musst du dir keine Sorgen machen. Dies darf für deine Bank kein Grund sein, deinen P-Konto Antrag abzulehnen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie es wie viele andere Anbieter macht: Indem deine Bank den Dispositionskredit einfach ausgliedert und eine Einzugsermächtigung für monatliche Zahlungen von dir erhält, löst sie dieses „Problem“.

Gibt es einen P-Konto Freibetrag?

Führst du ein P-Konto, hast du jeden Monat aufs Neue einen Freibetrag zur Verfügung. Diesen darf keiner deiner Gläubiger pfänden. Aktuell (seit dem 1. Juli 2021) beträgt dieser Pfändungsfreibetrag 1.252,64€. Grundsätzlich richtet er sich nach deinem Einkommen (netto). Es spielt keine Rolle, aus welchen Posten sich dieses Geld zusammensetzt. Ob Lohn oder Hartz IV: An diesem Betrag gibt es nichts zu rütteln. Du kannst ihn sogar noch erhöhen. Dafür musst du aber beweisen, dass Unterhalt fällig wird. Wende dich beim Pflegegeld, Kindergeld und bei anderen Leistungen an die zuständigen Stellen, damit sie dir dies bestätigen können.

Vergessen solltest du das nicht. Ansonsten zählen diese Beträge nicht als zusätzlicher Freibetrag, sondern ganz normal als dein Einkommen – und dieses ist dann pfändbar. Die 1.252,64€ gelten also nur für einen ledigen Single. Leistest du beispielsweise noch an 5 Personen Unterhalt, bleiben dir um die 2500,00 € als Pfändungsfreibetrag. Solltest du den Freibetrag überschreiten, wartest du bis zum nächsten Monat. Dann steht er dir erneut zur Verfügung. Bleibt noch Geld übrig, kannst du dieses auf den folgenden Monat übertragen.

Wie kann ich vom P-Konto Geld abheben?

Dein P-Konto führst du als Girokonto mit allen gängigen Leistungen. Ausnahmen: Du kannst es nicht überziehen, hast keinen Dispo und deine Bank stellt dir auch keine normale Kreditkarte zur Verfügung. Hattest du bisher eine Mastercard oder VISA-Card sowie einen Dispo, wird dir deine Bank diese Leistungen wahrscheinlich streichen. Deine EC-Karte behältst du allerdings. Jene nutzt du, um dich mit Bargeld zu versorgen. Das Prozedere an Geldautomaten oder an der Kasse eines Handelspartners ist dasselbe, als führtest du ein ganz normales Girokonto. Je nach Kreditinstitut er- oder behältst du auch eine Prepaid-Kreditkarte.

P-Konto eröffnen Verfügbarkeit
P-Konten werden oft manuell überprüft. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei den Buchungen kommen. (Bild: Pixabay)

Wann ist das Geld auf dem P-Konto verfügbar?

Viele Banken überprüfen ihre P-Konten manuell. Dies kann dazu führen, dass Geldeingänge etwas verzögert gebucht werden. Dadurch stehen dir Gutschriften möglicherweise 1 Tag später zur Verfügung. Doch bewusst benachteiligen dürfen Kreditinstitute ihre Kunden mit Pfändungsschutzkonto nicht.

Wie hoch sind die P-Konto Gebühren?

Es gibt zwar kein Gesetz zu diesem Aspekt, doch der Bundestag beschloss bereits in der Vergangenheit: Ein P-Konto darf nicht mehr kosten als ein ganz normales Girokonto. Die Kontoführungsgebühren sollten demnach nicht höher sein. Ist dies doch so, kannst du das zu viel gezahlte Geld zurückverlangen. Die Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf sogar gar nichts kosten. Banken müssen diesen Service kostenlos leisten. Möchtest du die genauen Kosten und Gebühren deines P-Kontos erfahren, wendest du dich am besten direkt an die Bank. Die Erfahrung lehrt nämlich, dass viele Kreditinstitute ihr Pfändungsschutzkonto etwas stiefmütterlich behandeln und in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis mit keinem einzigen Wort erwähnen.

Kann ich das P-Konto wechseln?

Dir steht der Wechsel des P-Kontos ebenso frei wie Inhabern eines ganz normalen Girokontos. Diesen Schritt solltest du dir aber genau überlegen. Da du von einer Bank zur anderen wechselst, müsstest du ein neues P-Konto eröffnen. Dazu sind Kreditinstitute aber nicht verpflichtet. Also werden sie dir ein Basiskonto anbieten, dessen Konditionen oftmals schlechter sind. Dem könntest du entgehen, wenn du bereits bei einer anderen Bank ein weiteres, ganz normales Girokonto führst. Allerdings müsstest du dann erst dein aktuelles P-Konto schließen, bevor du ein neues eröffnen kannst. Laut Gesetzgeber darf jeder Verbraucher nur 1 einziges Pfändungsschutzkonto führen. Missbrauch durch mehrmaliges Nutzen des Freibetrags soll dadurch vorgebeugt werden.

Kann ich mein P-Konto zurückwandeln?

Bereits im Jahr 2015 kam der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem entscheidenden Urteil: Du hast einen Anspruch darauf, dein bestehendes P-Konto bei einer Bank in ein ganz normales Girokonto zurückwandeln zu lassen. Es gibt zwar kein konkretes Gesetz dazu, das es durch die verschiedenen Instanzen geschafft hätte. Dennoch sollten dir die Banken keine Steine in den Weg legen – anders als noch vor dem Urteil des BGH, als die Commerzbank und Co. sich oft weigerten, einer Rückumwandlung zuzustimmen.

Ein Pfändungsschutzkonto zeichnet sich im Grunde lediglich durch eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung aus: den Schutz deines Freibetrages. Du greifst freiwillig darauf zurück, niemand zwingt dich. Daher kann dich auch keine Bank zwingen, diesen Schutz weiter aufrechtzuerhalten, obwohl du ihn eigentlich nicht mehr benötigst. Bist du daran interessiert, kontaktierst du einfach deinen Ansprechpartner bei der Bank. Er wird dann alles in die Wege leiten beziehungsweise dir mitteilen, was du tun musst. Dieser persönliche Kontakt ist nötig, da nach unseren Informationen keine der bekannten Banken diesen Service online per Formular ermöglicht.

Wie kann ich mein P-Konto kündigen?

Eines vorneweg: Es ist problemlos möglich, dein P-Konto zu kündigen. Allerdings solltest du dabei bedenken, dass du nicht nur das Pfändungsschutzkonto kündigst – sondern gleich das komplette Girokonto. Dieser Schritt ergibt demnach nur dann einen Sinn, wenn du sowieso die Bank wechseln möchtest.

Willst du eigentlich bei deinem aktuellen Kreditinstitut bleiben, ist eine Kündigung der falsche Weg. Eine Rückumwandlung bietet sich eher an, da du dann dein ganz normales Girokonto behalten kannst. Möglicherweise wird dir deine Bank auf Grund deiner P-Konto-Phase aber keinen Dispo mehr einräumen.

Wenn du nun also dein P-Konto kündigen willst, benötigst du ein Kündigungsschreiben. Jenes gibst du entweder persönlich in der Filiale ab oder sendest es postalisch an die Bank. An die Kündigungsfrist solltest du aber auf jeden Fall denken. Da es sich gewissermaßen um ein Girokonto mit Zusatzfunktion handelt, ähnelt die Kündigung deines P-Kontos stark der Schließung eines ganz normalen Girokontos.

Fazit zum P-Konto

P-Konten sind Girokonten, die auf Guthabenbasis geführt werden. Du kannst sie nicht überziehen, da dir Banken keinen Dispo einräumen. Kreditkarten gibt es – wenn überhaupt – als Prepaid-Variante. Meist erhältst du jedoch eine EC-Karte zum Geldabheben. P-Konten bieten dir einen Pfändungsschutz für einen gewissen monatlichen Freibetrag, der für ledige Singles bei 1133,88 € liegt. Der Pfändungsfreibetrag lässt sich durch Unterhaltspflicht und Vorlage entsprechender Bescheinigungen (beispielsweise Kindergeld) erhöhen. Du kannst nur ein P-Konto führen und auch nur Einzelkonten umwandeln.

Eröffnen lässt sich ein Pfändungsschutzkonto meistens nur in einer Bankfiliale, doch auch Online-Eröffnungen sind bei manchen Anbietern möglich (Pay Center). Dazu benötigst du auf jeden Fall einen P-Konto Antrag und deinen Personalausweis. Der Pfändungsbescheid und gegebenenfalls weitere Dokumente zur Erhöhung des Freibetrages kommen hinzu. Benötigst du den Pfändungsschutz nicht mehr, kannst du dein P-Konto in ein normales Girokonto zurückwandeln. Schließt du dein P-Konto mit einem Kündigungsschreiben, löschst du zugleich dein Girokonto bei der Bank.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein P-Konto?

Wie hoch ist der Freibetrag bei P-Konten?

Kann ich mehrere P-Konten besitzen?

Kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln?