Deutsche Bank P-Konto eröffnen: Infos, Fragen und Antworten
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- Umwandlungsanspruch dank § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO
- Lediglich 1 Pfändungsschutzkonto zulässig
- Nur Einzelkonten in ein P-Konto umwandelbar
- Pfändungssicherer Grundfreibetrag
- Anspruch auf Rückumwandlung
Was ist ein P-Konto?
Pfändungsschutzkonten sind auf Guthabenbasis geführte Girokonten, die mit einer Zusatzfunktion ausgestattet sind: Ihr Inhaber ist durch einen Freibetrag vor einer vollständigen Pfändung seines Guthabens geschützt. Führt die Deutsche Bank ein P-Konto für dich, darfst du monatlich nur über den Freibetrag beliebig verfügen. Deshalb solltest du dein Girokonto auch nur dann in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, wenn dir tatsächlich eine Pfändung droht.
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Wie kann ich ein P-Konto eröffnen?
Falls du noch kein Girokonto hast, kann die Deutsche Bank ein P-Konto für dich neu eröffnen. Sie ist aber nicht verpflichtet. Ob sie dies tut, hängt von ihrer Kulanz ab. Schließlich hat die Universalbank keine attraktive Aussicht, an dir Geld zu verdienen. Frage einfach bei der Bank an und vereinbare einen Termin in einer Filiale. Denn dieses Thema lässt sich weder als Bestands- noch als Neukunde online klären. Für eine Pfändungsschutzkonto Eröffnung benötigst du auf jeden Fall folgende Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- Pfändungsbescheid
- P-Konto Antrag
Ein P-Konto eröffnen muss das Kreditinstitut allerdings, wenn du schon ein Deutsche Bank Girokonto besitzt.
Welche Rolle spielt der P-Konto Antrag?
Der P-Konto Antrag ist elementar, wenn du dein Deutsche Bank Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen möchtest. Dies geschieht nämlich nicht automatisch, sondern nur auf deinen Wunsch hin in Form eines Antrags. Füllen den P-Konto Antrag vollständig aus und unterschreibe ihn. Dann sendest du den Pfändungsschutzkonto Antrag an die Deutsche Bank oder gibst ihn persönlich in einer Filiale ab. Das Ausfüllen dauert nicht lang, über die Bearbeitungszeit der Bank lässt sich nichts Genaues sagen. Sicher ist aber, dass die Deutsche Bank bei Zusage als Neukunde dein P-Konto schnellstmöglich eröffnen wird.
Wie mache ich aus meinem Girokonto ein P-Konto?
Wenn du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen möchtest, kontaktierst du zunächst die Deutsche Bank und lässt dir einen Termin geben. In der Filiale gibst du dann alle benötigten Unterlagen ab – allen voran den P-Konto Antrag. Dein Sachbearbeiter leitet alles Nötige in die Wege. Das Gute ist, dass der Gesetzgeber Banken zur schnellen Umsetzung zwingt. Nach maximal 4 Tagen muss dein Deutsche Bank Pfändungsschutzkonto eröffnet sein.
Wie hoch ist der P-Konto Freibetrag?
Monatlich darfst du als Inhaber eines P-Kontos einen Grundfreibetrag nutzen, ohne dir von der Bank irgendeine Aktion bestätigen lassen zu müssen. Dieser Freibetrag orientiert sich am Existenzminimum und liegt derzeit bei Singles ohne Kinder bei 1130,60 €. Angepasst wird der Grundfreibetrag in regelmäßigen Abständen, wobei das Nettoeinkommen sowie die unterhaltsberechtigten Personen die Höhe beeinflussen. Bedenke, dass du nach Überschreitung des Freibetrags erst wieder im Monat darauf über deine pfändungsfreie Summe verfügen darfst. Ist sie dir zu niedrig, kannst du deinen Freibetrag erhöhen. Möglich ist dies beispielsweise durch Unterhalt. Lass dir Kindergeld und ähnliches Einkommen aber unbedingt von den entsprechenden Stellen bescheinigen. Andernfalls sind auch diese Beträge pfändbar.
Kann ich von meinem Deutsche Bank P-Konto Geld abheben?
P-Konten sind offiziell Girokonten mit einer zusätzlichen Funktion. Dieser Pfändungsschutz darf nicht die grundsätzlichen Leistungen beeinflussen. Demnach behältst du deine EC-Karte und mit ihr die Möglichkeit zum Geldabheben auch dann, nachdem du dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto hast umwandeln lassen. Kreditkarten nimmt dir die Deutsche Bank hingegen normalerweise ab.
Ist das Geld auf dem P-Konto direkt verfügbar?
Durch interne Prüfungen können Gutschriften auf deinem Deutsche Bank P-Konto etwas verzögert verfügbar sein. Generell dürfen Kreditinstitute Inhaber von Pfändungsschutzkonten aber nicht benachteiligen.
Mit welchen P-Konto Gebühren muss ich rechnen?
Die Deutsche Bank wurde wie alle anderen Kreditinstitute ermahnt, Pfändungsschutzkonto Gebühren in Höhe normaler Girokonten Gebühren zu erheben. In ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis erwähnt die Deutsche Bank Pfändungsschutzkonten leider nicht. Informiere dich über die Konditionen eines P-Kontos bitte direkt in einer Filiale.
Darf ich ein P-Konto in mein vorheriges Girokonto zurückwandeln?
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte bereits 2015, dass du Anspruch auf Rückumwandlung hast. Gehe dafür einfach auf deinen Ansprechpartner einer Filiale in deiner Nähe zu. Er teilt dir mit, wie du ein P-Konto zurück in dein vorheriges Girokonto umwandelst.
Wie kündige ich mein Pfändungsschutzkonto?
Grundsätzlich solltest du dir gut überlegen, ob du dein P-Konto komplett kündigen oder lediglich den Pfändungsschutz entfernen möchtest. Löschst du dein Pfändungsschutzkonto vollständig, schließt du im gleichen Moment auch dein Girokonto. Ist dies tatsächlich dein Wunsch, orientierst du dich an einer normalen Deutsche Bank Girokonto Kündigung. Fertige ein Kündigungsschreiben an inklusive Unterschrift und gib es in einer Filiale ab. Alternativ kannst du es natürlich auch als Einschreiben postalisch an die Deutsche Bank schicken. Beachte, dass eine längere Kündigungsfrist möglich ist.
Wie kontaktiere ich die Deutsche Bank?
Die Deutsche Bank ermöglicht dir, online Termine zu vereinbaren. Weiterhin erreichst du die Bank folgendermaßen:
Deutsche Bank Online-Support:
E-Mail-Kontaktformular
Deutsche Bank Hotline:
(069) 910-10000
Deutsche Bank Fax:
(069) 910-10001
Deutsche Bank Anschrift:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Kundenservice
04024 Leipzig