Postbank P-Konto eröffnen: Infos, Fragen & Antworten

- Guthabenkonto
- keinen Dispo und kein Kreditlimit
- VISA Card prepaid
- Kostenlose Bargeldabhebung an Cash Group Automaten
- Kontoführungsgebühr 5,99€ monatlich
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Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto, umgangssprachlich P-Konto genannt, garantiert dir deinen gesetzlichen Pfändungsschutzbetrag. Auch wenn du hohe Schulden und viele Gläubiger hast, bleibt dir damit dein Existenzminimum gesichert. Du kannst nur ein P-Konto eröffnen und darfst dir deinen Pfändungsschutzbetrag nicht mit mehreren Konten bei verschiedenen Banken erhöhen. Die Postbank achtet darauf, dass deine Einnahmen über dem Pfändungsschutzbetrag eingefroren werden. Deine Gläubiger können dann darauf zugreifen.
Wann benötige ich ein P-Konto?
Für sehr sicherheitsbewusste Menschen mag es sich sinnvoll anhören, vorsorglich ein P-Konto zu eröffnen. Doch wenn du keine offenen Schulden hast oder ernste Mahnverfahren gegen dich laufen, lohnt sich der Abschluss nicht. Wenn du nach einer anderen Kontoform suchst, bietet die Postbank unter anderem auch ein Gemeinschaftskonto, Tagesgeldkonto oder Geschäftskonto. Eine Kontopfändung wird dir im Vorfeld schriftlich angedroht, nachdem du mehrere Mahnungen bekommen hast. Du hast also Zeit, dich auf die Pfändung vorzubereiten, falls du die Forderungen nicht begleichen kannst. Ein grundloses P-Konto hat mehr Nachteile als Vorteile: Die Bank streicht deinen Dispo, verlangt Kontoführungsgebühren und deine Kreditkarte musst du auch hergeben.

P-Konto eröffnen Prozess
Die Postbank bietet dir die Eröffnung deines P-Kontos sowohl in der Filiale als auch online an. Der Antrag im Internet hat den großen Vorteil, dass du ihn diskret von zuhause aus erledigen kannst. Es erfährt niemand aus deinem Umfeld von deinen finanziellen Schwierigkeiten. So funktioniert der Online-Antrag:
- Gib in die Suchmaschine deiner Wahl "Postbank P-Konto" ein.
- Alternativ findest du es auch über die Kontomodellsuche der Postbank.
- Das Postbank Giro Basis ist der Ausgangspunkt für den Antrag auf ein P-Konto.
- Klicke auf "Jetzt bestellen".
- Du wirst zum Onlineantrag weitergeleitet.
- Fülle das PDF-Dokument aus.
- Lasse dich nicht von dem 23-seitigen Antrag abschrecken. Wirklich wichtig sind nur die ersten 3.
- Die Postbank erwähnt im Antragsformular nicht einmal das Wort "Pfändungsschutz". Stattdessen verwendet sie die Umschreibung "Zahlungskonto". Lasse dich davon nicht irritieren.
- Drucke das Dokument aus.
- Unterschreibe an den markierten Stellen.
- Schicke es an die nächstgelegene Postbankfiliale oder die Zentrale.
- Die Postbank legt das P-Konto innerhalb einer Woche an.
- Du bekommst Post mit deinen Zugangsdaten für das Onlinebanking.
Checklist: Welche Informationen/Dokumente brauche ich?
- Einen Internetzugang
- Einen Drucker
- Falls du bereits ein P-Konto hast: die Kündigungsbestätigung
- Deinen Personalausweis oder Reisepass
P-Konto Antrag
Banken werben nicht mit dem P-Konto und verstecken es gern auf ihren Webseiten. Damit du nicht mühsam nach dem Antrag für das Postbank Basiskonto suchen musst, stellen wir dir hier den Direktlink ein. Er leitet dich sofort zum Kontoantrag weiter. Alles was du tun musst, ist ihn auszufüllen, zu unterschreiben und in den Briefkasten einzuwerfen.
Girokonto zu P-Konto machen
Die Postbank lässt dir keine Wahl. Entweder du nutzt eines ihrer herkömmlichen Konten oder du eröffnest ein Basiskonto. Zwischen den Modellen kannst du nicht wechseln, auch wenn es sich beim Pfändungsschutz eigentlich nur um eine Zusatzvereinbarung handelt. Stattdessen musst du das P-Konto beantragen und nach der Eröffnung dein altes Konto kündigen. Dieser Kontoumzug kann mehrere Wochen dauern – immerhin musst du alle deine Geldgeber und -empfänger über den Wechsel informieren.
P-Konto Freibetrag
Der Pfändungsschutzbetrag ist nach dem Gesetz das Existenzminimum. Klar, dass dieses immer höher wird, je mehr Menschen zusammenleben. Wir verschaffen dir einen Überblick darüber, was dir auf jeden Fall zusteht.
Welcher Freibetrag gilt für mich?
Bist du allein, ist dein monatlicher Freibetrag 1.139,99€. Wenn du Kinder hast oder einen Partner, der nicht arbeitet, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. So liegt sie für 2 Personen bei 1.569,99€. Einer 4-köpfigen Familie stehen 2.039,99€ im Monat zu. Leider hast du keine weitere Möglichkeit, deinen Freibetrag zu erhöhen.
Freibetrag überschritten. Was tun?
Übersteigt dein Einkommen die Pfändungsschutzgrenze einmalig oder regelmäßig, behält die Postbank diesen Teil ein. Du hast auf das Geld keinen Zugriff, sondern deine Gläubiger. Da das Geld automatisch eingefroren wird, kannst du nichts dagegen unternehmen.

Geld abheben vom Postbank P-Konto
Zu deinem Basiskonto bekommst du eine kostenlose EC-Karte. Mit ihr kommst du jederzeit an Bargeld, solang du einen verfügbaren Betrag auf dem Konto hast. Diesen kannst du online oder am Geldautomaten abfragen.
Wann kann ich auf das Geld auf meinem P-Konto zugreifen?
Bis du deinen Pfändungsfreibetrag überschreitest, sind alle deine Einnahmen sofort für dich verfügbar. Wenn du allerdings mehr bekommst, kannst du nie auf das Geld zugreifen.
P-Konto zurückwandeln in ein normales Girokonto
Die Postbank trennt das P-Konto strikt von ihren anderen Kontomodellen. Deshalb kannst du nicht zwischen den Varianten hin- und herwechseln. Wenn du keine Pfändungen mehr erwartest, schließt du am besten das P-Konto. Eröffne schon vorher ein normales Konto, damit die Umstellung gut gelingt.
P-Konto kündigen
Du braust das Basiskonto nicht mehr oder bist unzufrieden mit der Postbank? Dein Konto kannst du jederzeit kündigen. Hierfür reicht ein kurzer Brief oder ein Formular. Gute Kündigungsformulare findest du entweder direkt bei der Postbank oder online bei Diensten wie aboalarm.de.