Volksbank P-Konto eröffnen: Infos, Fragen & Antworten
👉
- Anspruch auf Umwandlung (§ 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO)
- Mehrere P-Konten sind verboten
- Pfändungsschutzkonto nur als Einzelkonto möglich
- Grundfreibetrag ist pfändungssicher
- Recht auf Rückumwandlung
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
P-Konten sind Girokonten, die Inhaber nicht überziehen können. Es handelt sich um auf Guthabenbasis geführte Konten, wobei ein Teil als Freibetrag pfändungssicher ist. Droht eine Pfändung, darf jeder Bankkunde mit bestehendem Girokonto von seiner Bank die kostenlose Umwandlung in ein P-Konto verlangen. P-Konten bewahren Inhaber demnach vor einer Pfändung und verhindern im Gegensatz zu früheren gesperrten Girokonten eine tiefgehende Verschuldung.
Wie eröffne ich ein P-Konto?
Grundsätzlich gilt: Keine Bank hat die Pflicht, für Neukunden ein P-Konto zu eröffnen. Deshalb kann dich auch die Volksbank abweisen, wenn du ohne bestehendes Girokonto bei ihr ein Pfändungsschutzkonto beantragst. Führt sie für dich aber bereits ein Konto, dann muss die Volksbank dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Möchtest du als neuer Kunde ein Pfändungsschutzkonto bei der Volksbank eröffnen, wendest du dich an eine Filiale in deiner Nähe. Nur im persönlichen Gespräch vor Ort erfährst du, ob die Volksbank zu den kulanten Banken gehört. Nimmt sie dich als Neukunde auf, benötigst du:
- Reisepass/Personalausweis
- P-Konto Antrag
- Pfändungsbescheid
Ob du noch weitere Dokumente vorlegen musst, teilt dir dein Volksbank-Ansprechpartner mit.
Warum brauche ich einen Pfändungsschutzkonto Antrag?
Da die Volksbank dein Girokonto nicht automatisch in ein P-Konto umwandelt, musst du dies beantragen. Das tust du mit einem Pfändungsschutzkonto Antrag, den du entweder in eine Filiale bringst oder per Post an die Volksbank sendest. Ersteres ist wegen des persönlichen Kontaktes besser. Pauschale Aussagen über die Bearbeitungszeit einer P-Konto Eröffnung als Neukunde können hier nicht getroffen werden. Anders sieht dies aus, wenn du dein Girokonto in ein Volksbank P-Konto umwandeln willst.
Wie wandle ich mein Girokonto in ein P-Konto um?
Als Bestandskunde mit Girokonto muss die Volksbank blitzschnell auf deinen Antrag reagieren. Der Gesetzgeber schreibt den Banken vor, dass sie innerhalb von nur 4 Tagen die Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein P-Konto abschließen müssen. Kontaktiere die Volksbank und vereinbare einen Termin in der Filiale. Dort gibst du dann den ausgefüllten und unterschriebenen P-Konto Antrag und alle benötigten Unterlagen ab. Der Volksbank-Mitarbeiter sorgt dafür, dass dein Girokonto in spätestens 4 Tagen als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Was muss ich über den P-Konto Freibetrag wissen?
Führst du ein P-Konto bei der Volksbank, steht dir monatlich ein pfändungsfreier Freibetrag zur Verfügung. Seine Höhe orientiert sich zum einen an deinem Nettoeinkommen, zum anderen an der Zahl unterhaltsberechtigter Personen. Der Freibetrag wird regelmäßig angepasst und beträgt aktuell für kinderlose Singles 1252,64 € (Stand 08/21). Du kannst den Freibetrag erhöhen, indem du dir sonst anzurechnende Beträge wie Kindergeld bescheinigen lässt. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn du deinen Freibetrag überschreitest. Denn: Brauchst du ihn auf, musst du zwangsläufig auf den neuen Monat warten. Erst dann kannst du wieder über Teile deines Einkommens frei verfügen.
Darf ich von meinem Volksbank P-Konto Geld abheben?
Bei einem P-Konto handelt es sich genau genommen um ein Girokonto mit Zusatzfunktion. Deshalb kannst du wie gewohnt mit deiner BankCard Geld abheben. Kredite kannst du allerdings nicht aufnehmen, wodurch du dein Pfändungsschutzkonto bei der Volksbank ohne Kreditkarte führst.
Wann ist das Geld auf dem Pfändungsschutzkonto verfügbar?
Da die Volksbank Kunden mit P-Konto nicht benachteiligen darf, bucht sie Gutschriften schnellstmöglich. Allerdings kann es vorkommen, dass manche Geldeingänge noch geprüft werden, was zu kurzen Verzögerungen führen kann.
Wie hoch sind die P-Konto Gebühren?
Generell sind Banken angehalten, die Gebühren für P-Konten auf dem Niveau normaler Girokonten zu halten. Die Volksbank darf demnach keine Wucher-Gebühren verlangen. Das sind die Leistungen und Konditionen des P-Kontos laut Flyer sowie Preis- und Leistungsverzeichnis der Volksbank Freiburg:
Monatlicher Grundpreis: 3,90 €
Buchungen: (erfolgreich durchgeführt)
- Ein- und Auszahlungen in bar am Schalter sowie an Geldautomaten der Volksbank Freiburg: kostenlos
- Online-Buchungen: 0,19 €
- Buchungen ohne Beleg: 0,49 €
- SB-Buchungen: 0,39 €
- Buchungen mit Beleg oder per Telefon: 0,99 €
Auszüge:
- E-Postfach: kostenlos
- SB-Auszüge: 0,49 €
- Zwangsauszüge: 1 €
- Versand per Post: 1 €
Monatlicher Kartenpreis: (jährliche Abrechnung)
- VR-BankCard: kostenlos
- Zweitkarte: 0,50 €
Mehrwerte:
- Online-sorglos-Paket: kostenlos
- Online-Sicherheit-Paket: kostenlos
- TAN (erfolgreich verwendet): 0,10 €
- Benachrichtigungen: 0,10 €
Ist die Rückwandlung meines P-Kontos in ein Girokonto möglich?
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2015 besagt: Du hast das Recht, dass die Volksbank dein P-Konto zurück in ein normales Girokonto umwandelt. Wenn deine finanziellen Probleme überstanden sind, sprichst du einfach deinen Sachbearbeiter bei der Volksbank an. Er wird alles Nötige in die Wege leiten.
Wie kündige ich mein P-Konto?
Schließt du dein Pfändungsschutzkonto bei der Volksbank, kündigst du auch gleich dein Girokonto. Dein P-Konto ist praktisch nichts anderes, denn die Pfändungsschutzfunktion stellt lediglich eine Extra-Vereinbarung dar. Überlege dir also gut, ob du gleich dein ganzes Girokonto kündigen willst – oder lediglich diese eine Funktion. Entscheidest du dich für die Schließung, gehst du wie bei einer normalen Girokonto Kündigung vor. Schicke dein Kündigungsschreiben per Einschreiben idealerweise direkt an deinen Ansprechpartner oder bringe es in eine Volksbank-Filiale. Die Kündigungsfrist dürfte allerdings länger ausfallen, um eine schnelle Neueröffnung eines P-Kontos bei einer anderen Bank und damit Missbrauch zu verhindern.
Wie kontaktiere ich die Volksbank bei weiteren Fragen?
Bei Fragen solltest du dich an eine Volksbank-Filiale in deiner Nähe wenden. Über die Filialsuche findest du diese schnell. Mit einem Klick auf eines der Ergebnisse siehst du die Anschrift und Telefonnummer. Da die Volksbanken zum „Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken“ gehören, gibt es nicht wie bei den meisten anderen Banken eine eindeutige Zentrale. Ansprechpartner Nummer eins sollte daher stets die örtliche Filiale sein.