Ad-hoc Mitteilung einfach erklärt

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 22. August 2023
Ein sehr wichtiges Instrument, um den Finanzmarkt transparenter zu machen und dem Insiderhandel vorzubeugen, sind die sogenannten Ad-hoc-Mitteilungen und das Directors' Dealing.

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Was du wissen solltest
  • Ad-hoc-Mitteilungen sind öffentlich publizierte wichtige Informationen von Emittenten (Herausgeber von Finanzinstrumenten wie Aktien und Co.)
  • Solche Informationen können beispielsweise geplante Unternehmensfusionen oder Gewinnwarnungen sein
  • Laut der BaFin müssen diese Mitteilungen gemacht werden, um Marktteilnehmer nicht gegenüber Unternehmensinsidern zu benachteiligen. Sie werden dann von der 'Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Mitteilungen' publiziert.
  • Auch die 'Directors' Dealing'-Regelung soll für Markttransparenz sorgen: Unternehmen müssen veröffentlichen, ob Aufsichtsräte oder Führungspersonen Aktien gekauft oder verkauft haben

Was sind Ad-hoc-Mitteilungen?

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Emittenten (Herausgeber) von Finanzinstrumenten dazu, wichtige Mitteilungen zu publizieren, und so der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. So weißt du als Privatinvestor über deine Geldanlage Bescheid. Unternehmen, die erstmals Aktien an einer Börse platzieren, werden Neuemittenten genannt. Unternehmen, die schon länger Aktien oder Anleihen herausgeben, werden als Daueremittenten bezeichnet. Alle börsennotierten Aktiengesellschaften sind also Emittenten von Finanzinstrumenten.

Der § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet diese Unternehmen dazu, eine Hinterlegungs- und Zahlstelle zu nennen, an der Wertpapiere bei Fälligkeit ausgezahlt werden können, regelmäßige Zwischenberichte und wesentliche Informationen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen nennt man Ad-hoc-Mitteilungen.

Informationen sind dann wesentlich, wenn davon auszugehen ist, dass sie einen erheblichen Einfluss auf den Börsenkurs haben werden. Auch Informationen, die die Fähigkeit eines Schuldners, seine Schulden zurückzubezahlen, beeinflussen können, wie das zum Beispiel bei einer Anleihe der Fall ist, müssen per Ad-hoc-Mitteilung publiziert werden.

Beispiele für Ad-hoc-Mitteilungen

Beispiele für Fälle, in denen Ad-hoc-Mitteilungen notwendig sind, sind Veränderungen in der Unternehmensstruktur: beispielsweise ist eine große Fusion oder Übernahme geplant. Auch wenn es Gewinnwarnungen gibt, die darauf hinweisen, dass der Gewinn des Unternehmens deutlich niedriger ausfallen wird, als man das vorhergesagt hat, ist das ein Grund für eine Ad-hoc-Mitteilung.

Allerdings können auch andere Fälle eintreten, die erhebliches Potenzial haben, Einfluss auf die Preisentwicklung eines Wertpapiers zu nehmen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Änderungen an veröffentlichten Unternehmensmitteilungen aus Zwischenberichten oder dem Jahresabschluss
  2. Verdacht auf Manipulation der Unternehmensbilanzen
  3. Erhebliche, unvorhergesehene außerordentliche Aufwendungen oder Erträge
  4. Veränderungen in zentralen Positionen des Unternehmens wie dem Vorstandsvorsitzenden, Aufsichtsratsvorsitzenden
  5. Antrag des Emittenten auf Widerruf der Zulassung an einer Börse

Warum gibt es Ad-hoc-Mitteilungen?

Der deutsche Finanzaufseher BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat auf ihrer Webseite einen Emittenten-Leitfaden verfasst. Darin sind mögliche Konstellationen dargestellt, bei deren Eintreten eine erhebliche Möglichkeit der Preisbeeinflussung besteht, nicht aber zwingend gegeben sein muss.

Die BaFin weist darauf hin, dass der Sinn von Ad-hoc-Mitteilungen sei, Marktteilnehmer nicht gegenüber Unternehmensinsidern zu benachteiligen. Daher sollten die Emittenten immer genau prüfen, ob eine Insiderinformation zu veröffentlichen ist.

Directors' Dealing Regelung: Insiderinformationen vs. Transparenz am Börsenmarkt

Es geht also darum, den Insiderhandel und den Austausch und den Missbrauch von Insiderinformation von vorneherein zu unterbinden. Denselben Zweck hat auch die sogenannte Directors' Dealing Regelung.

Die Directors' Dealing Regelung verpflichtet Unternehmen, mitzuteilen, wenn Vorstände, Aufsichtsräte oder hohe Führungspersonen in einem Unternehmen entweder Aktien gekauft oder verkauft haben. Diese Informationen sind zu veröffentlichen, um eine möglichst hohe Transparenz an den Kapitalmärkten zu gewährleisten.

Um das interne Geschehen zu durchleuchten und somit den Kapitalmarkt möglichst transparent zu halten, sind die Unternehmen verpflichtet ist, ihnen vorliegende Insiderinformationen zu veröffentlichen.

Die Informationen zum Directors' Dealing verwertet das Handelsblatt in seinem regelmäßig herauskommenden Insider-Barometer. Aus diesem Barometer kann man sehr gut herauslesen, wie die aktuelle Stimmung unter den Topführungskräften ist.

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Handelsblatt als Pflichtblatt seit 1946
Das Handelsblatt erschien erstmalig 1946 und ist Pflichtblatt der Börsen in Frankfurt am Main und Düsseldorf. Die Zulassungsstelle einer Börse benennt nach § 32 Abs. 5 Börsengesetz mindestens drei deutsche Tageszeitungen, die überregional verbreitet sind. Ein solches Pflichtblatt ist auch das Düsseldorfer Handelsblatt.

Wie funktioniert der Prozess einer Ad-hoc-Mitteilung?

Das Unternehmen, das verpflichtet ist, eine Ad-hoc-Mitteilung herauszugeben, hat maximal 4 Tage Zeit, die Information zu veröffentlichen. Hierzu werden die Informationen zunächst an die BaFin und die entsprechende Börse übermittelt. Die Börse prüft dann, ob die Information derart gravierend ist, dass eine betroffene Aktie für eine gewisse Zeit aus dem Handel herausgenommen werden sollte. Ein solcher Handelsstopp dient also dem Schutz der Anleger und soll für die Deeskalation der Situation sorgen.

Hält die BaFin die Ad-hoc-Mitteilung für relevant, geht die entsprechende Mitteilung meistens an die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Mitteilungen, die diese Information dann in verschiedene Medienkanäle gibt. Die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc Mitteilungen ist auch unter dem Namen Deutsche Gesellschaft für Ad hoc Publizität mbH (DGAP) bekannt. Sie wurde 1996 von der Deutsche Börse AG, der Reuters AG und den Vereinigten Wirtschaftsdiensten (vwd) gemeinsam gegründet. 2005 wurde sie an die EquityStory AG verkauft und 2014 mit der EQS Group AG mit Sitz in München verschmolzen.

Dann können wir sie beispielsweise auf unserem Bloomberg Ticker sehen oder auch auf verschiedenen Finanzwebseiten. Das Nachrichten- und Medienunternehmen Bloomberg L.P. hat seinen Hauptsitz in New York City und wurde 1981 gegründet und ist eines der größten Medienunternehmen weltweit.

Ad-hoc-Mitteilungen sind in unserem Wirtschaftssystem also sehr wichtig. Sie sorgen für mehr Transparenz am Kapitalmarkt und zielen darauf ab, den Insiderhandel zu unterbinden.

Inflationärer Gebrauch von Ad-hoc-Mitteilungen und "konkrete" Insiderinformationen

In den Jahren um die New Economy, in den Jahren um 2000 wurden Ad-hoc-Mitteilungen leider missbraucht. Mit New Economy wird allgemein der Wechsel von der klassischen, auf Warenproduktion ausgerichteten Wirtschaft, hin zur Dienstleistungswirtschaft, insbesondere einer Wirtschaft spezialisiert auf digitalisierte Dienstleistungen beschrieben.

Die Ad-hoc-Mitteilungen waren in diesem Zeitraum um das Fünffache gestiegen, weil Unternehmen sie für positive Meldungen nutzten, um damit ihren Börsenkurs zu beeinflussen. Seit 2002 ist deswegen geregelt, welche Informationen als Ad-hoc-Mitteilungen herausgegeben werden können und welche nicht.

In der Praxis lassen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die Rechtsprechung zu Ad-hoc-Mitteilungen allerdings immer noch sehr großzügigen Interpretationsspielraum. Beispielsweise ist es Auslegungssache, wie "konkret" eine Insiderinformation sein muss, um sie öffentlich mitteilen zu müssen.

Auch die Tatsache, dass ein Emittent nach § 15 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz von der Ad-hoc-Publizitätspflicht "befreit" sein kann, wenn es

  • der Schutz seiner berechtigten Interessen erfordert
  • die Irreführung der Öffentlichkeit zu befürchten ist
  • die Vertraulichkeit der Insiderinformation gewährleisten kann

erfordert im Zweifel erst verspätet eine juristische Auslegung darüber, ob die Informationspflicht der Öffentlichkeit verletzt wurde und ein Unternehmen für bereits eingetretenen Schaden haften muss.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Ad-hoc- Mitteilung?

Was bedeutet Directors Dealing?