Einkommensteuer berechnen: So geht’s!
Und wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen? Droht gar eine Nachzahlung beim Finanzamt? Und ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich viele von uns in regelmäßigem Abstand. Wie du unseren Einkommensteuer-Rechner nutzen kannst und worauf du beim Berechnen achten musst, erläutern wir dir in diesem Artikel.
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Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist die Steuer, die das Finanzamt auf jedes Einkommen natürlicher Personen (im Gegensatz zu „juristischen Personen“ wie GmbHs oder Vereinen) erhebt. Das bedeutet, sowohl dein Gehalt als auch alle weiteren Einkünfte sind davon betroffen. Ist nur vom Gehalt die Rede, wird von Lohnsteuer gesprochen.
Zu den weiteren Einkunftsarten zählen unter anderem die Einnahmen aus freiberuflicher und selbstständiger Arbeit oder Kapitalgewinnen.
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Da die Steuer anteilig an Bund, Länder und Kommunen fließt, gilt die Einkommensteuer als Gemeinschaftssteuer. Sie macht mit circa einem Drittel einen großen Anteil aller Steuereinnahmen des Staates aus.
Wie funktioniert der Einkommensteuer-Rechner?
Mit dem Einkommensteuer-Rechner kannst du schnell und exakt bestimmen, wie hoch deine Einkommensteuerlast für ein bestimmtes Kalenderjahr ausfällt. Anders als unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt der Einkommensteuer-Rechner ausschließlich die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag. Sozialabgaben wie Renten- oder Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt.
Um deine Einkommensteuer mit dem Rechner zu bestimmen, trägst du dein zu versteuerndes Einkommen ein, gibst an, ob du mit einem Partner veranlagt wirst und das Kalenderjahr.
Zu versteuerndes Einkommen
Trage hier dein zu versteuerndes Einkommen ein. Das ist nicht dein Bruttogehalt, sondern der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen übrigbleibt. Das zu versteuernde Einkommen findest du auf deinem letzten Steuerbescheid.
Gemeinsame Veranlagung
Wähle aus, ob du alleine oder gemeinsam mit deinem Ehepartner veranlagt werden möchtest. Die Wahl hat direkten Einfluss auf den anwendbaren Steuertarif.
Kalenderjahr
Da sich der Einkommensteuertarif jedes Jahr ändert, kannst du das Berechnungsjahr auswählen. So lässt sich auch ein Vergleich zwischen verschiedenen Jahren ziehen.
Klicke anschließend auf Berechnen.
Das Ergebnis
Du erhältst eine Übersicht aller Kostenpunkte, die monatlich und jährlich von deinem Bruttolohn abgezogen werden. Dazu gehören neben den steuerlichen Belastungen, die auch einzeln dargestellt sind, deine Sozialabgaben wie die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Und schließlich natürlich dein Nettolohn, der als Arbeitnehmer mit dem Betrag übereinstimmt, der auf dein Konto eingeht.
Am Ende ermöglicht dir der Einkommensteuer-Rechner noch die zusätzlichen Belastungen eines Arbeitgebers zu betrachten, die on top zum Bruttogehalt eines Arbeitnehmers kommen. Denn ein Arbeitgeber übernimmt stets die Hälfte der Sozialabgaben, die nicht Teil des Bruttogehalts sind. Um genau zu sein, sind es Beiträge in Höhe von 9,3% für die Rentenversicherung, 1,3% für die Arbeitslosenversicherung, 1,8% für die Pflegeversicherung und ca. 8,75% für die Krankenversicherung.
Du möchtest dich noch intensiver über die Abgaben, einzelnen Steuerklassen und das Thema brutto und netto informieren? Dann schau doch einfach auf den Artikel zu unserem Brutto-Netto-Rechner. Dort haben wir alle relevanten Punkte für dich detailliert aufgelistet.
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So wird die Einkommensteuer berechnet
Um die Einkommensteuer zu berechnen, muss die sogenannte Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Diese ist zunächst nichts anderes als das Gesamteinkommen einer Person innerhalb eines Kalenderjahres.
Folgende sieben Einkunftsarten werden für das Einkommen zu rate gezogen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in einer Personengesellschaft
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, auch Angestelltenverhältnis genannt
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, beispielsweise Aktiengewinne
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, beispielsweise Vermietung beweglicher Gegenstände
Davon sind dann etwaige Freibeträge abzuziehen. Dazu zählt der Grundfreibetrag. Dieser beträgt pro Person aktuell 12.348€. Für verheiratete Paare gilt der jeweils doppelte Betrag.
Für Eltern ist zusätzlich der Kinderfreibetrag von der Bemessungsgrundlage absetzbar. Dieser ist für 2024 mit 9.312€ angesetzt. Für Alleinerziehende gibt es auch noch weitere Entlastungsbeiträge, die 2024 auf 4.260€ festgesetzt sind.
Zudem können Ausgaben wie die Werbungskosten, aber auch die außergewöhnlichen Aufwendungen und bei einem Gewerbe die Betriebskosten aufgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Waren und Dienstleistungen, Personalausgaben oder Miet- und Fahrtkosten.
Erst wenn diese Freibeträge und Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen wurden, steht das zu versteuernde Einkommen fest.
Der Einkommensteuer-Rechner zeigt dir die monatlich oder jährlich gezahlte Steuer. In der Jahresansicht siehst du auf einen Blick, wie viel Steuern du gezahlt hast. Dieser Betrag dient gleichzeitig als Grundlage für eine etwaige Steuerrückzahlung oder -nachzahlung, nachdem du eine Steuererklärung abgegeben hast.
Wer zahlt Einkommensteuer?
Grundsätzlich gilt: Einkommensteuerpflichtig ist jede natürliche Person, die in Deutschland einen ständigen Wohnsitz hat und ein Einkommen oberhalb des jährlichen Grundfreibetrags erzielt. Wer also über 12.348€ an Einkünften vorweist, muss Steuern auf jeden € zahlen, der darüber hinausgeht. Das gilt unabhängig davon, um welche Einkunftsart es sich handelt. Es ist also unerheblich, ob du angestellt oder selbstständig bist oder Gewinne mit deinem Kapitalvermögen erzielt hast.
Einkommensteuer bei Rentnern und Rentnerinnen
Jedem Rentner und jeder Rentnerin steht der Grundfreibetrag von 12.348€ pro Person in einem Kalenderjahr zu. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.
Beim steuerpflichtigen Einkommen wird der sogenannte Rentenfreibetrag wichtig. 2026 liegt er bei 16%. Das bedeutet, dass 84% deiner Rente steuerpflichtig sind, wenn du 2026 in Rente gehst. Wer 2027 in Rente geht, muss 84,5% seiner Rente versteuern und der Freibetrag reduziert sich auf 15,5%.
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Noch bis 2058 nimmt der Rentenfreibetrag jährlich um 0,5 Prozentpunkte ab. Alle, die 2058 oder danach in Rente gehen, müssen ihre Rente zu 100% versteuern – natürlich abzüglich jeweiliger Freibeträge.
Einkommensteuer bei Selbstständigen
Die Einkommensteuerpflicht bei Selbstständigen ist vom Gewerbetyp abhängig. Als Personengesellschaft oder Freiberufler bist du einkommensteuerpflichtig, wenn du die gesetzlichen Bedingungen erfüllst, also mehr als die Freibeträge verdienst. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG führen keine Einkommensteuer, sondern eine Körperschaftssteuer ab.
Beispiele für Personengesellschaften sind Einzelunternehmen (e.K.), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaften (KG), Partnergesellschaften (PartG) und offene Handelsgesellschaften (OHG).
Höhe und Freibetrag bei der Einkommensteuer
Jede natürliche Person, deren Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Für das Festsetzen des Steuersatzes wird der progressive Steuertarif zurate gezogen. Das heißt, dass sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen erhöht. Wer also weniger verdient, muss anteilig weniger Steuer zahlen.

Dafür sorgt der sogenannte Grenzsteuersatz. Dieser beziffert den Steuersatz, mit dem jeder € versteuert werden muss. Beim Grundfreibetrag wären also die ersten 12.348€ steuerfrei, der 12.349.te € müsste hingegen mit 14% besteuert werden. Im Unterschied dazu gibt der Durchschnittssteuersatz den Wert an, der für dein gesamtes Einkommen zählt. Er stellt also die tatsächliche Steuerlast dar und wird immer niedriger ausfallen als der Grenzsteuersatz.
So sieht das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2026 aus:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
| 0€ - 12.348€ | 0% |
| 12.349€ - 17.799€ | 14-24% |
| 17.800€ - 69.878€ | 24-42% |
| 69.879€ - 277.825€ | 42% |
| ab 277.826€ | 45% |
Der Steuertarif beginnt mit einer Null-Besteuerung bis zum Grundfreibetrag in Höhe von 12.348€ im aktuellen Jahr und wächst dann kontinuierlich von 14% auf bis zu 42% für ein Jahreseinkommen in Höhe von 69.879€. Alle Einkünfte darüber bis 277.825€ werden mit dem Grenzsteuersatz von 42% besteuert. Ab 277.826€ gilt ein Grenzsteuersatz von 45%.
Das musst du bei der Berechnung der Einkommensteuer noch beachten
Um die Einkommensteuer richtig zu berechnen, solltest du neben den bereits angesprochenen Einkunftsarten, zu denen auch jegliche außerordentliche Einkünfte neben deinem Angestelltenverhältnis zählen, auch noch auf folgende Punkte achten:
Entgeldersatzleistungen
Unter diesem Begriff versteht man Elterngeld oder Krankengeld sowie Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Diese Leistungen erhältst du steuerfrei. Dein Jahreseinkommen erhöht sich also, ohne dass du dafür Steuern bezahlt hast. Daher kann es unter Umständen dazu kommen, dass sich dein Steuersatz erhöht. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt kann zu Steuernachzahlungen führen.
In unserem Einkommensteuer-Rechner kannst du diesen Betrag separat eintragen, um ein möglichst genaues Bild von deiner jährlichen Einkommensteuer zu erhalten.
Ehegattensplitting
Verheiratete Paare können sich gemeinsam veranlagen lassen. Das führt in der Regel zu Steuervorteilen, wenn einer der Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Ob sich das Ehegattensplitting für dich aber wirklich lohnt, musst du individuell berechnen.
10 Tipps zum legalen Sparen von Steuern findest du in unserem Ratgeber.