Von der Kirchensteuer abmelden: So geht’s

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 11. November 2021
Der Mitgliederschwund der Kirchen ist seit Jahren medial ein Dauerthema. Als einer der Beweggründe, die Kirchen zu verlassen, wird die Kirchensteuer angeführt, die vom Staat für eingetragene Religionsgemeinschaften erhoben wird. Aber wie kann ich mich eigentlich wirklich von der Kirchensteuer abmelden? Worauf ist zu achten? Gibt es Alternativen zum Kirchenaustritt?

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Was du wissen solltest
  • Die deutsche Kirchensteuer ist recht einzigartig und führt eine Überschneidung staatlicher und kirchlicher Aufgaben mit sich: Der Staat zieht für bestimmte Kirchen oder Religionsgemeinschaften Steuern ein.
  • Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% auf die zu entrichtende Einkommensteuer und in Baden-Württemberg und Bayern kommt noch ein Kirchgeld hinzu.
  • Auch Kapitaleinkünfte werden mit der Kirchensteuer versteuert (jeweils 8 oder 9% auf die Kapitalertragsteuer von 25%).
  • Um die Kirchensteuer abzumelden oder zu reduzieren, gibt es grob drei Möglichkeiten: den Kirchenaustritt, die Kappung für besonders hohe Einkommen oder das Absetzen von der Steuer.

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So gehst du vor
  • Mit unserem Kirchensteuer-Rechner kannst du kalkulieren, wie hoch die Kirchensteuer für dich dieses Jahr werden kann.
  • Während manche Bundesländer die Kirchensteuer von selbst kappen, musst du es bei anderen beantragen – dies ist aber nur für höhere Einkommen von Belang.
  • In der Einkommensteuererklärung kannst du die Kirchensteuer als Sonderausgabe unbegrenzt absetzen.
  • Der Kirchenaustritt muss meist vor dem Standesamt oder Amtsgericht (manchmal gegen eine kleine Gebühr) erklärt werden – eine genauere Aufstellung findest du in diesem Ratgeber. Nach dem Jahr des Kirchenaustritts wird dann keine Kirchensteuer mehr fällig.

Das Konzept Kirchensteuer

Die Entscheidung, aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft auszutreten (und logischerweise auch einzutreten) beruht auf einer Vielzahl von Faktoren, dazu gehören: religiöse, weltanschauliche, kulturelle und soziale Gesichtspunkte.

Durch die besondere Überlappung von staatlichen und kirchlichen/religionsgemeinschaftlichen Aufgaben im deutschen Kirchensteuerrecht kommen außerdem unmittelbar finanzielle hinzu, da die Kirchensteuer vom Fiskus für die Religionsgemeinschaften erhoben wird und nicht einfach nur ein direkter “Mitgliedsbeitrag” dieser ist. Aber wie funktioniert die Kirchensteuer genau?

Knapp 300€ pro Person haben kirchensteuerpflichtige Bürger im Jahr 2020 durchschnittlich an den Staat abgeführt, berechnete das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft für Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in einer 2021 erschienenen Studie. Allerdings bestimmt sich die Pflicht, die Kirchensteuer zu entrichten, anhand der Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche oder Religionsgemeinschaft – längst nicht alle Religionsgemeinschaften sind davon eingeschlossen. Ein Hauptwohnsitz in Deutschland ist hingegen Bedingung.

Für folgende Religionsgemeinschaften erhebt der Staat die Kirchensteuer:

  • Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche
  • Evangelische Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
  • Französische Kirche zu Berlin
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften
  • Jüdische Gemeinden
  • Katholische Bistümer der Alt-Katholiken
  • Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten

Gruppierungen wie etwa viele islamische Gemeinden gelten nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts, weswegen der Staat keine Kirchensteuer für diese einzieht. Andere Gemeinschaften wie etwa die Alevitische Gemeinde oder die Zeugen Jehovas sind zwar Körperschaften des öffentlichen Rechts, lassen aber keine Kirchensteuer durch den Staat erheben.

Höhe der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer berechnet sich anhand der zu entrichtenden Lohnsteuer – je mehr Steuern auf das Gehalt bezahlt werden, desto höher ist auch die Kirchensteuer. Konkret beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8%, während die anderen Bundesländer 9% verlangen. Allerdings kommt in Bayern noch das sogenannte Kirchgeld als Pauschale für kirchensteuerpflichtige Bürger hinzu. 

Zudem wird die Kirchensteuer mit 8% oder 9% auf die Kapitalertragsteuer von 25% für Einkünfte aus Kapitalanlagen eingezogen, zusätzlich zum Solidaritätsbeitrag, der seit 2021 von die meisten Steuerzahlern nicht mehr bezahlt werden muss.

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Beispielrechnung
Bei einem Bruttogehalt von 3.000€ monatlich und Wohnsitz in Brandenburg kommen im Jahre 2021 bei der Steuerklasse I und ohne Kinder jährlich 427,95€ an Kirchensteuer zusammen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du die Details der Lohn- und Kirchensteuer berechnen.

Kirchensteuer abmelden: Kirchenaustritt

Der direkteste Weg, Kirchensteuern zu sparen, ist, ganz aus der Kirche auszutreten. Wer dies tun möchte, muss zum Amt gehen – je nach Bundesland ist das zuständige Amt entweder das Standesamt, Einwohnermeldeamt oder das Amtsgericht. Hier muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und abgegeben werden, außerdem wird in manchen Ländern eine Bearbeitungsgebühr verlangt (Genaueres siehe unten). Diese bürokratische Hürde erschwert es Austrittswilligen eher, die zu Kirche verlassen.

Allerdings sollte man bei der Beschäftigung mit einem Kirchenaustritt bedenken, dass eben nicht nur der finanzielle Aspekt mit in die Entscheidung spielen können, sondern auch spirituelle und soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Nicht zuletzt entfällt die Möglichkeit, nach einem Austritt von kulturell-religiösen Praxen wie der Taufe oder der kirchlichen Hochzeit Gebrauch zu machen. Im besten Falle finden sich in der Entscheidung über einen Austritt also die verschiedenen Aspekte wieder.

Für eventuelle später aufkommende Unklarheiten über den Austritt ist es ratsam, die Austrittsbescheinigung aufzubewahren. Außerdem ist zu beachten, dass die Kirchensteuer im Jahr des Austritts noch einmal fällig wird.

Bundesländer in der Übersicht

In der folgenden Tabelle findest du Informationen zum Kirchenaustritt nach Bundesland sortiert:

BundeslandZuständige StelleGebühr
Baden-WürttembergStandesamt oder NotarJe nach Kommune 10-60€
BayernStandesamt oder Notar(25€ Austrittsgebühr + 10€ optionale Austrittsbescheinigung)
BerlinAmtsgericht oder Notar30€
BrandenburgAmtsgericht oder NotarGebührenfrei
BremenStandesamt, Notar oder direkt bei der KircheBei den Kirchen gebührenfrei, beim Standesamt 5,50€
HamburgStandesamt oder Notar31€
HessenStadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder Notar30€
Mecklenburg-VorpommernStandesamt oder Notar12€
NiedersachsenStandesamt oder Notar25€
Nordrhein-WestfalenAmtsgericht oder Notar30€
Rheinland-PfalzStandesamt oder Notar30€
SaarlandStandesamt oder Notar32€
SachsenStandesamt oder Notar30€
Sachsen-AnhaltStandesamt oder Notar30€
Schleswig-HolsteinStandesamt oder Notar20€
ThüringenStandesamt oder Notar30€
Quellen: service-bw.de, freistaat.bayern, berlin.de, brandenburg.de, bremen.de, hamburg.de, hessen.de, juraforum.de, niedersachsen.de, nrw.de, rlp.de, sachsen.de, sachsen-anhalt.de, schleswig-holstein.de, thueringen.de, 11/21

Alternativen zum Kirchenaustritt

Wenn man den obenstehenden Ausführungen folgt, wirkt es so, als könnte man nur auf die Kirchensteuer verzichten, wenn man aus der betreffenden Religionsgemeinschaft oder Kirche austritt. Das ist aber nicht ganz der Fall: Es gibt auch Wege, die Last der Kirchensteuer zumindest zu reduzieren, ohne aus der betreffenden Glaubensgemeinschaft auszutreten. Im Folgenden zwei Alternativen zum Kirchenaustritt, die zur Senkung der Höhe der Kirchensteuer beitragen können:

Kirchensteuer von der Steuer absetzen

So lässt sich zumindest ein Teil der entrichteten Kirchensteuer durch Anfertigen einer Einkommenssteuererklärung zurückholen: Die Kirchensteuer (inklusive des Kirchgelds in Bayern und Baden-Württemberg) lässt sich von der Steuer absetzen. Als Sonderausgabe ist sie vollumfänglich abzugsfähig, wodurch sich die Steuerlast insgesamt senken lässt und die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern möglich wird.

Konkret muss zum Absetzen der Kirchensteuer die Zeile 4 der Anlage Sonderausgaben ausgefüllt werden. Hier wird die gezahlte Summe der Kirchensteuer (und eventuell des Kirchgeldes) eingetragen – diese kann beispielsweise auf der Lohnabrechnung des Arbeitgebers gefunden werden. 

Die auf Kapitalerträge gezahlte Kirchensteuer kann allerdings nicht von der Steuer abgesetzt werden.  

Kirchensteuer kappen

Die zweite Alternative zum Kirchenaustritt, um an der Kirchensteuer zu sparen, bietet sich in den meisten Bundesländern, nicht jedoch in Bayern: Die Kappung der Kirchensteuer. Das bedeutet, dass ab einer bestimmten Höhe der zu entrichtenden Kirchensteuer im Verhältnis zum Einkommen diese gedeckelt wird. Dadurch kann eine Überbelastung mit der Kirchensteuer vermieden werden und ein sogenannter Kappungsvorteil hergestellt werden.

Wessen Kirchensteuer gekappt wird, bei dem bezieht sich diese nicht mehr auf die Höhe der Einkommenssteuer, wie es normalerweise der Fall ist, sondern auf einen prozentualen Anteil des Einkommens. Die Regeln variieren hierbei von Bundesland zu Bundesland – die Kappungsgrenze liegt bei 2,75 bis 4% des Einkommens. 

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Beispielrechnung
Bei einem Jahreseinkommen von 200.000€ in Mecklenburg-Vorpommern (Steuerklasse I, keine Kinder, Abrechnungsjahr 2021) würde eine jährliche Kirchensteuer von 6.248€ (bzw. 520,65€ monatlich) zusammenkommen. Da in diesem Fall eine Kappung von 3% des Einkommens automatisch greift, wird die Kirchensteuer auf 6.000€ begrenzt. Dadurch werden 248€ Kirchensteuer im betreffenden Steuerjahr gespart.

Auch die konkrete Funktionsweise der Kirchensteuer-Kappung unterscheidet sich von Land zu Land. Während etwa in Rheinland-Pfalz, im Saarland oder in Hessen ein Antrag auf Kappung gestellt werden muss, beziehen die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein oder in Berlin die Kappung von selbst mit ein und deckeln die Kirchensteuer somit automatisch. 

Häufig gestellte Fragen

Wie kündige ich meine Kirchensteuer?

Kann man online aus der Kirche austreten?

Was passiert mit der Kirchensteuer nach Austritt?

Was braucht man, um die Kirchensteuer abzumelden?