Ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sinnvoll?

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 25. Mai 2021
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge hast du die Möglichkeit, als Arbeitnehmer deine spätere Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente zu erhöhen. In die private Rentenversicherung zahlt im Idealfall der Arbeitgeber ein. Alternativ kannst du selbst einzahlen, was sich Entgeltumwandlung nennt.

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Was du wissen solltest
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist eine private Rentenversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Es gibt verschiedene Durchführungswege.
  • Entweder zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge, ihr zahlt beide einen festgelegten Anteil oder du selbst zahlst (Entgeltumwandlung).
  • Das angesparte Geld wird frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Bei der Auszahlung werden Steuern, Krankenversicherungs- sowie Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

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Wie du vorgehst
  • Besprich mit deinem Arbeitgeber die Optionen zur betrieblichen Altersvorsorge und schau zunächst, was er dir anbietet.
  • Wenn dein Arbeitgeber die Beiträge komplett zahlt, lohnt sich die Versicherung immer, denn trotz der späteren Versteuerung, ist das Geld an sich geschenkt.
  • Ist das nicht der Fall, bleibt die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, also dass du Beiträge von deinem Bruttogehalt zahlst.
  • In diesem Fall solltest du jedoch ganz genau nachrechnen, ob sich die betriebliche Altersvorsorge in deinem Fall lohnt.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge und warum gibt es sie?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine private Rentenversicherung. Sie ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern dient dazu, die eigene Altersvorsorge und späteren Rentenauszahlungen aufzustocken.

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Anmerkung
Klassischerweise zahlt der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge. Allerdings besteht keine Verpflichtung, sondern es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Wenn das keine Option ist, besteht die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss dir die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung auf Nachfrage bieten und seit 2019 auch noch 15% des Betrags beisteuern.

Bei der Entgeltumwandlung musst du den Großteil der betrieblichen Altersvorsorge zwar selbst zahlen, aber die Zahlungen gehen bereits von deinem Bruttogehalt ab. Das bedeutet, dass die Einzahlungen nicht von deinem Nettogehalt abgezogen werden, also von dem Gehalt, das auf dein Konto überwiesen wird, sondern die Beiträge gehen vom unversteuerten Gehalt ab.

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Anmerkung
Wenn du zum Beispiel 150€ vom Bruttogehalt zahlst, kann das nur minus 60€ für dein Nettogehalt bedeuten. Du zahlst also zunächst keine Steuern und Sozialabgaben auf den Beitrag, der in die betriebliche Altersvorsorge eingeht.

Da es sich bei der Geldanlage um eine Rente handelt, erhältst du frühestens ab dem 62. Lebensjahr die Auszahlungen, entweder in Form von monatlichen Rentenauszahlungen wie sie üblich sind oder unter gewissen Voraussetzungen auch als Einmalauszahlung. Als private Rente ist die bAV steuerpflichtig und auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Auszahlung abgezogen. Der Steuervorteil besteht also nur während der Einzahlungsphase.

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Bei dem Begriff der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um einen Sammelbegriff, der verschiedene Durchführungswege abdeckt, die wir nachfolgend näher erläutern.

Betriebsrente

Der Arbeitnehmer zahlt bei der Betriebsrente oder Entgeltumwandlung selbst in eine private Altersvorsorge ein. Das Geld geht direkt vom Bruttogehalt ab, nicht vom ausgezahlten Nettogehalt, was für einen steuerlichen Vorteil sorgt. Im Jahr 2021 für die alten Bundesländer sind bis zu einem jährlichen Beitrag von 3.408€ die Betriebsrente oder auch Entgeltumwandlung sozialabgabenfrei und bis zu 6.816€ steuerfrei. Auf Nachfrage muss der Arbeitgeber diese Option anbieten und auch noch 15% Zuschuss geben.

Direktzusage

Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber Beiträge für die bAV des Arbeitnehmers an ein Versicherungsunternehmen. Um welchen Versicherer es sich handelt oder ob er das Geld anderweitig anlegt, und wie hoch die Beiträge sind, ist in der Regel durch den Arbeitgeber bestimmt. Das Risiko der Geldanlage liegt damit beim Arbeitgeber. Die Leistung ist freiwillig und nicht verpflichtend für den Arbeitgeber.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ähnelt der Direktzusage, richtet sich aber ausschließlich an Unternehmen, die an Tarife gebunden sind. Statt sich an einen Versicherer zu wenden, regelt der Arbeitgeber mit der Pensionskasse die Details zu den Leistungen.

Pensionsfonds

Soll das Geld für die bAV in Pensionsfonds angelegt werden, handelt es sich um eine Geldanlage bei einem Finanzunternehmen außerhalb der Firma von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Geld wird zum Beispiel in Aktienfonds und Anleihefonds investiert. Kurz vor Auszahlungsbeginn wird das Geld dann in eine sichere Anlage gesteckt.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Einrichtung, die die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber anlegt. Die Unterstützungskasse kann zum Beispiel in Wertpapiere oder Fonds investieren, um möglichst Gewinne zu erzielen. Der Arbeitgeber hat Mitspracherecht bei der Entscheidung, worin investiert werden soll.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung ab, die auf Namen des Arbeitnehmers läuft. Die Bezeichnung enthält keine Informationen darüber, ob es sich um eine reine Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer handelt, also um Beitragszahlungen vom Bruttogehalt, oder ob der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss leistet beziehungsweise den kompletten Betrag übernimmt.

Lebensarbeitszeitkonten

Ein Lebensarbeitszeitkonto ermöglicht es dem Arbeitnehmer, entweder Zeit oder Geld anzusparen. Das Ansparen funktioniert in Form von Verzicht auf die Vergütung von Arbeitsleistungen oder Zusatzleistungen wie etwa Sonderzahlungen oder Gehaltserhöhungen, die dann auf dem Konto gutgeschrieben werden. Um Zeit anzusparen, verzichtet der Arbeitnehmer beispielsweise auf das sofortige Anrechnen von Überstunden oder auf Urlaubstage.

BAV: Was kommt auf den Arbeitgeber zu und was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

Alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge bis auf die Entgeltumwandlung haben gemeinsam, dass der Arbeitgeber Kapital aus dem Unternehmen investiert, um einen Zuschuss zur späteren Rente des Arbeitnehmers zu leisten. Je nach Art der Geldanlage erhofft sich der Arbeitgeber eventuell eine so hohe Rendite von der Investition, dass für ihn selbst auch ein kleiner Gewinn neben den zugesagten Anteilen für den Arbeitnehmer herausspringt.

Auch bei der Bezuschussung einer Entgeltumwandlung hat der Arbeitgeber einen Vorteil davon, denn er spart Sozialabgaben für den Betrag, das von deinem Bruttolohn abgeht. Wenn dein Unternehmen also keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, bei der der Arbeitgeber einen Großteil der Beiträge zahlt und du überlegst, ob eine Entgeltumwandlung in Frage kommt, lohnt es sich den Arbeitgeber um einen etwas höheren Zuschuss zur Umwandlung zu bitten. Eventuell stimmt er allein schon zu, weil er an den Sozialabgaben für dich einspart. Vorgeschrieben ist bei neueren Verträgen seit 2019 ein Zuschuss von 15%, aber schon 20% sorgen in vielen Fällen dafür, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren.

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Anspruch auf Leistungen der bAV
Bei der betrieblichen Altersvorsorge trägt in den allermeisten Fällen der Arbeitgeber das Risiko. Wenn das Unternehmen beispielsweise insolvent geht, hast du immer noch den Anspruch auf die Leistungen, die dir durch die bAV zugesichert worden sind. Die Zahlung findet über die Lebensversicherung oder die Unterstützungskasse statt, bei der das Geld angelegt wurde.

Wenn du als Arbeitnehmer den Job wechselst, besteht eventuell folgendes Problem: Nicht alle bAV-Verträge lassen sich zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Selbst wenn es theoretisch funktioniert, was bei der Direktversicherung oftmals der Fall ist, muss der neue Arbeitgeber auch einverstanden sein, den Vertrag mit demselben Versicherungsunternehmen weiterzuführen.

Arbeitete er beispielsweise mit anderen Versicherungsunternehmen zusammen oder regelt die betriebliche Altersvorsorge generell anders, ist es eventuell zu viel Aufwand, mit einem neuen Versicherer kooperieren. Die besten Optionen sind es in dem Fall meistens, den Beitrag entweder privat weiter zu zahlen oder den Vertrag beitragsfrei weiterlaufen zu lassen und die Auszahlungen dann bei Renteneintritt zu erhalten.

Generell ist die bAV also nicht so effektiv, wenn du häufiger den Job wechselst. Zwar gehen die angesparten Summen nicht verloren, aber umso kürzer die Laufzeit, desto geringer ist auch der angesparte Auszahlungsbetrag. Je nach Vertrag kommt es eventuell zu Kürzungen, wenn gewisse Ansparsummen nicht erfüllt wurden. Mit mehreren Jobwechseln hat der Arbeitnehmer also eventuell viele Verträge, die dann alle eine geringe Rentenauszahlung neben der gesetzlichen Rente bringen.

Wann und für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Bei der Frage nach der betrieblichen Altersvorsorge kommt es ganz darauf an, was dir der Arbeitgeber anbietet. Wenn es sich um eine direkte bAV handelt, bei der der Arbeitgeber die Beiträge selbst zahlt oder den größeren Teil davon zahlt, lohnt es sich immer, das Angebot anzunehmen. Das Geld ist geschenkt, ganz gleich wie lange du für das Unternehmen arbeitest oder wie viel nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegekassenbeiträgen noch davon übrigbleibt.

Wenn du einen großen Teil selbst zahlen würdest, solltest du vor allem darüber nachdenken, ob du lange beim Unternehmen bleibst. Weißt du bereits weißt, dass du nur ein paar Jahre überbrückst oder über einem Jobwechsel nachdenkst, kann der Fall eintreten, dass der neue Arbeitgeber deinen bestehenden Vertrag nicht übernehmen möchte. Das kann verschiedene Gründe haben, wie etwa dass er mit anderen Versicherungspartnern zusammenarbeitet oder eine andere Lösung für die betriebliche Altersvorsorge bietet.

In diesem Fall kannst du überlegen, ob du das Guthaben des alten Vertrags auf deine neue bAV umschreiben lässt. Dabei macht man allerdings häufig einen kleinen Verlust und manchmal fallen Kosten für die Übertragung an. Alternativ kannst du dir überlegen, ob du privat weiter Beiträge einzahlst. Dabei geht wiederum der steuerliche Vorteil verloren, denn in diesem Fall zahlst du die Beiträge für die private Renten- oder Lebensversicherung von deinem Nettolohn.

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Anmerkung
Verloren sind umgewandelte Euros oder eingezahlte Rentenbeiträge durch den Arbeitgeber aber nie. Unabhängig davon, wie lange du im Unternehmen arbeitest, hast du einen Anspruch auf die vertraglich festgelegten Leistungen.

Zu beachten ist außerdem, dass du in der Regel nicht vor dem 62. Lebensjahr über das angesparte Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge verfügen kannst. Wenn dir Flexibilität wichtig ist, lohnt sich die Form der Altersvorsorge also eventuell nicht.

Auf einen Blick lohnt sich der bAV-Vertrag also, wenn

  • der Arbeitgeber die vollen Leistungen zahlt.

  • der Arbeitgeber einen Großteil der Leistungen zahlt.

  • die Chancen gutstehen, dass du lange im Unternehmen bleibst.

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich in der Regel nicht, wenn

  • der Arbeitgeber nur das Minimum zur Entgeltumwandlung beisteuert.

  • ein Jobwechsel schon in Aussicht ist.

  • dir Flexibilität bei der Geldanlage wichtig ist.

Wenn sich die betriebliche Altersvorsorge für dich nicht lohnt, kommen als Alternativen flexiblere Geldanlagen oder andere Rentenversicherungen wie etwa die Riester-Rente in Frage.

Falls du dich zudem mehr mit der rein privaten Altersvorsorge, zum Beispiel mithilfe von ETFs, beschäftigen möchtest, findest du in unserem ETF-Sparplan-Vergleich die besten Sparplan-Angebote dafür.

Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Steuererklärung

Während Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sparen beide an Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber spart für die umgewandelten Euro Lohnnebenkosten und Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer spart bei der Entgeltumwandlung ebenfalls, da die Abgaben bis zu einer jährlichen Beitragshöhe von 3.408€ sozialversicherungsfrei und bis zu einer Höhe von 6.816€ steuerfrei. Die Zahlen ergeben sich aus 4% der Beitragsbemessungsgrenze für Sozialabgaben (West) und 8% der Beitragsbemessungsgrenze für Steuern (West) im Jahr 2021. Die genaue Höhe der Freibeträge ändert sich jedes Jahr.

Als Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung zumeist nicht anzugeben. Stattdessen ist einfach der Bruttolohn entsprechend anzupassen, der aufgrund des Abzugs der bAV niedriger ausfällt. Ganz wie gewohnt ist dieser in der Anlage N anzugeben. Auf deiner Gehaltsabrechnung findest du sowohl den Bruttolohn als auch alle Angaben zur betrieblichen Altersvorsorge.

Eine Ausnahme besteht, wenn du eine Sonderzulage erhältst und sie in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Ab einem gewissen Betrag musst du die Sonderlage dann angeben und sie wird besteuert.

Da es sich um eine private Rentenversicherung handelt, kommt es bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge zu Besteuerung. Die Beträge sind zu 100% steuerpflichtig und auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen im vollen Umfang bezahlt werden. Der Steuervorteil bietet sich also nur während der Einzahlphase, nicht aber wenn du die monatliche Auszahlung oder die Einmalauszahlung erhältst, weshalb man auch von einer nachgelagerten Versteuerung spricht.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen und auszahlen: Geht das?

Es ist nur in seltenen Fällen möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Generell lässt sich in Ausnahmefällen kündigen, wenn

  • der Arbeitgeber einverstanden ist.

  • das Arbeitsverhältnis noch besteht.

  • und die bAV entweder als Direktversicherung, in einer Pensionskasse oder in Pensionsfonds angelegt wurde.

Sollte der Ausnahmefall eintreten, dass der Kündigung zugestimmt wird, bekommst du die Auszahlung aber in den meisten Fällen erst ab dem 62. Lebensjahr, da es sich um eine Rentenversicherung handelt. Dementsprechend gibt es kaum Fälle, in denen sich eine Kündigung lohnt.

Anders verhält es sich, wenn das bisher angelegte Geld sehr gering ist. Wenn die spätere monatliche Rentenauszahlung beim aktuell angesparten Kapital bei weniger als circa 30 Euro liegen würde, lässt sich auch ohne Einverständnis des Arbeitgebers eine Auszahlung vollziehen, wenn du nicht mehr im Unternehmen arbeitest.

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Einstellung der bAV-Beiträge
Eine oftmals attraktivere Lösung ist es, die bAV beitragsfrei bestehen zu lassen. Die Geldanlage ist damit quasi eingefroren und wird wie geplant mit Eintritt des Rentenalters ausgezahlt. Durch die Einstellung der Beiträge musst du allerdings meist mit einer Kürzung der Auszahlungen rechnen, je nachdem wie lange der Vertrag schon besteht und wie viel Kapital angelegt wurde.

Was du sonst noch zur bAV wissen solltest

Bei der betrieblichen Altersvorsorge solltest du genau darauf achten, was dein Arbeitgeber dir zusichert. Ein wichtiger Unterschied besteht zum Beispiel zwischen der Leistungszusicherung und der Beitragszusicherung.

Während es üblich war, das Arbeitgeber ein Leistungsversprechen machen wie zum Beispiel eine spätere monatliche Rente von 5€ mehr für jedes Jahr, das du im Unternehmen arbeitest, gibt es inzwischen die Möglichkeit für Arbeitgeber, einen bestimmten Beitrag zu versprechen. Der Unterschied besteht darin, dass der Betrag, den der Arbeitgeber einzahlt, nicht identisch mit der Leistung sein muss, die du später tatsächlich als Rentenauszahlung erhältst.

Das sichert den Arbeitgeber ab, zum Beispiel bei schlechter Rendite selbst keine Nachteile zu haben. Die tatsächliche Rente, die sich für dich aus der bAV ergibt, erfährst du also eventuell erst kurz vor Rentenantritt und Auszahlungsbeginn, ohne wie es sonst üblich ist, schon Jahre zuvor über die garantierte Zielrente informiert zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge: Wie viel sollte ich einzahlen?