
Überweisung zurückholen: So machst du deine Überweisung rückgängig
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- Um eine Überweisung vor der Ausführung zu stornieren, musst du deine Bank rasch kontaktieren.
- Denn Überweisungen werden häufig innerhalb weniger Stunden bearbeitet.
- Wenn das Geld schon überwiesen ist, dann ist man auf den Empfänger angewiesen. Nur dieser kann das Geld zurücküberweisen.
- Der Empfänger ist dazu verpflichtet, das Geld zurückzugeben.
- Bei Lastschriften hingegen kann die Transaktion innerhalb von 8 Wochen rückgängig gemacht werden. Bei einer unberechtigten Lastschrift sogar bis zu 13 Monate.
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- Wende dich sofort an deine Bank, wenn du dich mit der Überweisung geirrt hast. So kannst du im Idealfall die Überweisung stornieren.
- Falls die Überweisung schon ausgeführt wurde, kannst du den Empfänger um Rücküberweisung bitten. Dies bietet sich besonders an, wenn du ihn kennst.
- Insbesondere, wenn du den Empfänger nicht kennst, kannst du einen Überweisungsrückruf stellen.
- Stelle eine Anzeige, falls sich der Empfänger weigert oder du betrogen worden bist.
Wie kann man eine Überweisung zurückholen?
Um seine Überweisung rückgängig zu machen, sollte man schnell handeln. Bestenfalls ist die Überweisung noch nicht ausgeführt worden.
Geld noch nicht überwiesen
Falls die Bank das Geld noch nicht überwiesen hat, kann die Überweisung bestenfalls gestoppt werden. Dafür kontaktiert man die eigene Bank und bittet um eine Stornierung der Überweisung. Zu beachten ist dabei, dass eine SEPA-Überweisung in der Regel innerhalb weniger Stunden bearbeitet wird. Daher solltest du schnellstmöglich deine Bank kontaktieren, wenn du dich mit der Überweisung geirrt hast. Bei einer bevorstehenden Ausführung am selben Tag kann es trotzdem sein, dass eine Stornierung nicht mehr möglich ist.
Geld bereits überwiesen
Sofern das Geld schon überwiesen ist, sinken die Chancen. Du bist darauf angewiesen, dass der Empfänger das Geld zurücküberweist. Hierfür hast du 2 Möglichkeiten:
- Angenommen, du kennst den Empfänger, an den du irrtümlich Geld überwiesen hast. In diesem Fall kannst du ihn bitten, dir das Geld zurückzuüberweisen.
- Ebenso kannst du deine Bank kontaktieren, um einen Überweisungsrückruf zu stellen. Die Bank setzt sich in diesem Fall mit der Bank des Empfängers in Verbindung. Diese wiederum wendet sich an den Empfänger und bittet um die Rücküberweisung.
Falls sich der Empfänger weigert, das Geld zurückzuüberweisen, kannst du dagegen rechtlich vorgehen. Sofern du den Überweisungsrückruf veranlasst hast, ist die Bank verpflichtet, dir die Anschrift des Empfängers herauszugeben, sodass eine Anzeige gestellt werden kann.
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Wie kann man eine Lastschrift zurückholen?
Eine Lastschrift kannst du zurückholen, indem du dich an deine Bank wendest. Bei einer Lastschrift ist es deutlich leichter an sein Geld zu kommen. Entscheidend für die Rücklastschrift sind 2 Fristen: bis zu 8 Wochen bei erteilter Lastschrift oder bis zu 13 Monaten bei unberechtigter Abbuchung. Alles Weitere erfährst du in unserem Ratgeber zum Lastschriftverfahren.
Wie lange kann man die Überweisung zurückholen?
Im Gegensatz zur Lastschrift gibt es keine Frist, in der das Geld zurückgefordert werden muss. Wenn man eine Überweisung vor Ausführung stoppen möchte, dann muss man schnell handeln, da meist innerhalb weniger Stunden überwiesen wird. Bei Überweisungen per Online-Banking oder Bankterminal darf die Transaktion innerhalb der Eurozone maximal einen Bankarbeitstag dauern. Bei einem klassischen Überweisungsträger sind es hingegen 2 Bankarbeitstage. Je schneller reagiert wird, desto wahrscheinlicher klappt die Stornierung. Falls das Geld auf ein Konto bei derselben Bank überwiesen werden soll, ist es überwiegend nach der Beauftragung zu spät, da der Betrag während der Bankarbeitszeiten sofort dem anderen Konto gutgeschrieben wird.
Welche Kosten entstehen?
Der Überweisungsrückruf kostet häufig zwischen 5 und 10€. Im Extremfalls sind auch Gebühren von bis zu 45€ möglich. Kosten fallen in der Regel auch an, wenn die Überweisung storniert werden konnte. Zudem sind höhere Kosten bei Auslandskonten möglich.
Bedenke, dass es günstiger sein kann, auf einen Überweisungsrückruf zu verzichten. Dies ist bei einem geringen Betrag denkbar, der irrtümlich überwiesen wurde. Ebenfalls ist es möglich, sich an den Empfänger direkt zu wenden. Da ein Überweisungsrückruf fast immer kostenpflichtig ist, kannst du auf diese Weise Geld sparen.
An wen kann man sich wenden, um die Überweisung zurückzuholen?
Wende dich an deine eigene Bank, wenn du deine Überweisung zurückholen möchtest. Die Kontaktdaten einzelner Banken kannst du der Tabelle entnehmen.
Wie sieht es im Falle eines Betruges aus?
Wenn du betrogen worden bist, solltest du deine Bank schnellstmöglich kontaktieren. Nach Möglichkeit sollte die Überweisung storniert werden. Ansonsten ist ein Überweisungsrückruf zu empfehlen. Zusätzlich sollte eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden. Sofern sich der Empfänger weigert, das Geld zurückzuüberweisen, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Die Bank ist verpflichtet, die Anschrift des Empfängers herauszugeben, sodass eine Anzeige gestellt werden kann.
Muss der Empfänger das Geld zurücküberweisen?
Der Empfänger ist grundsätzlich verpflichtet, das Geld zurückzuüberweisen. Denn nach § 812 BGB hat der Absender einen Herausgabeanspruch. Aus diesem Grund darf der Empfänger es nicht für andere Zwecke verwenden. Eine Einschränkung gibt es allerdings nach § 812 (3) BGB. Demnach ist die Herausgabe ausgeschlossen, wenn der Empfänger nicht mehr bereichert ist. Dennoch wird die Herausgabe gerichtlich meist auch veranlasst, wenn das Geld für einen Urlaub oder sonstiges ausgegeben wurde.
Hat man ein Recht darauf, dass die Bank das Geld erstattet?
Seit 2010 sind Banken nicht mehr verpflichtet, die Überweisungen auf Korrektheit zu überprüfen. Daher haften sie nicht für fehlerhafte Überweisungen. Sie sind nicht zur Rücküberweisung oder Erstattung des Geldes verpflichtet. Allerdings sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet zu helfen. Dabei besteht aber keine Garantie, dass man sein Geld zurückbekommt. Denn die Bank des Empfängers darf das Geld nicht ohne seine Einwilligung zurücküberweisen.