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Einlagensicherung: So sicher ist dein Geld angelegt

Stephan Kintrup
Stephan Kintrup
Stand: 26. September 2022
Bankeinlagen bis 100.000€ sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Auch in der EU gilt diese Regelung. Die Sicherung gilt für Geld auf allen Kontoarten, wie dem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto. Über 100.000€ bieten einzelne Banken eine freiwillige Einlagensicherung an.

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Was du wissen solltest
  • Bankeinlagen bis zu einer Höhe von 100.000€ pro Kunde und Bank sind in Deutschland und innerhalb der EU gesetzlich geschützt. Es gibt aber keine staatliche Garantie.
  • Von der Einlagensicherung gedeckt sind das Girokonto sowie das Tagesgeld- und das Festgeldkonto. Auch Sparguthaben und Sparbriefe fallen unter den Einlagenschutz.
  • Für die Umsetzung gibt es nationale Einlagensicherungssysteme. Deren Standards sollen innerhalb der EU bis 2024 harmonisiert werden.
  • Die nationalen Sicherungsfonds sollen bis 2024 nur mit mindestens 0,8% der gesicherten Einlagen ausgestattet werden. Daher können sie bei einer größeren Bankenkrise an ihre Grenzen stoßen.
  • Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten einzelne Banken noch eine freiwillige Einlagensicherung an.

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Wie du vorgehst
  • Da die Einlagensicherung national organisiert ist, empfehlen wir dir ein Konto nur bei Banken aus Ländern mit einer hohen Bonität zu eröffnen.
  • Pro Bank solltest du höchstens Bankeinlagen in Höhe von 100.000€ haben. Um das Risiko zu streuen, kannst du mehrere Banken nutzen.
  • Alternativ kannst du auch in Wertpapiere, wie ETFs, investieren. Diese sind Sondervermögen und daher auch bei einer Insolvenz der Bank sicher.

Einlagensicherung (bei Banken): Was ist das?

Generell gesagt, sichert die Einlagensicherung Geldanlagen von allen Anlegern bis zu einer gewissen Summe. Dies wird dann notwendig, wenn eine Bank pleitegeht und das Geld nicht mehr selbst an die Kunden auszahlen kann. Dabei gilt es zwischen den verschiedenen Entschädigungseinrichtungen der privaten und öffentlichen sowie Genossenschaftsbanken in Deutschland zu unterscheiden. 

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Mit der gesetzlichen Einlagensicherung ist in Deutschland und in der Europäischen Union ein Geldvermögen in Höhe von 100.000€ pro Sparer und Bank für den Fall einer Bankenpleite gesichert. Die Einlagensicherung umfasst sämtliche Bankeinlagen. Das ist unter anderem Guthaben auf dem Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonto. Auch Guthaben auf dem Verrechnungskonto eines Depots fällt darunter. Spareinlagen sowie etwaige Zinserträge werden in der Einlagensicherung ebenfalls berücksichtigt.

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Tipp
Bei einem Gemeinschaftskonto eines Ehepaares bei einer Bank erhöht sich der Betrag auf 200.000€.

Diese Summe kann sich kurzfristig auf bis zu eine halbe Million Euro erhöhen, nämlich dann, wenn besondere Umstände vorliegen. Dazu zählen ein Immobilienverkauf, der Renteneintritt oder eine Kündigung mit Abfindung. Die Garantie gilt dann sechs Monate.

Nicht im Einlagensicherungsschutz berücksichtigt sind hingegen Verbindlichkeiten, die eine Bank über Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen oder -einlagenzertifikate ausgestellt hat.

Wo ist die Einlagensicherung gesetzlich festgeschrieben?

Grundlage für die deutsche Einlagensicherung ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) von 2015, das im Mai 2021 zuletzt geändert wurde. Darin ist festgelegt, dass bei Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts die gesetzliche Einlagensicherung eintritt.

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Anmerkung
Grundlage für die europaweite Einlagensicherung sind die Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Einlagenfonds zu errichten und bis 2024 mit einem Mindestvermögen auszustatten. Damit soll die Sicherheit der Anleger bei einer Bankenpleite europaweit erhöht werden.

Für private Einlagensicherungen, die über die gesetzliche Summe von 100.000€ hinausgehen, sind einzelne Banken selbst verantwortlich. Es gibt dafür aber keinen Rechtsanspruch und die Einrichtungen unterliegen auch nicht der Bankenaufsicht.

Einlagensicherung in Deutschland, Europa und darüber hinaus: Wo gilt was?

Welche Einlagensicherungen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es verschiedene Banken, von privaten, über öffentliche bis zu Genossenschaftsbanken. Als Beispiel für die private Bank dient die Deutsche Bank, für die öffentliche die Deutsche Kreditbank (DKB) oder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zu den Genossenschaftsbanken zählen die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparda-Banken. Zudem gibt es noch die Sparkassen. Sie alle verfügen über ein eigenes Einlagensicherungssystem.

Private Banken

Zuständig für die gesetzliche Einlagensicherung bei privaten Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die durch Mitgliedsbeiträge finanziert wird. Das heißt, dass nicht der Staat direkt beteiligt ist und kein Anspruch auf staatliche Hilfe besteht. Allerdings würde der Staat wohl einspringen, um eine Bankenpleite zu verhindern, wie 2008/2009 während der Finanzkrise. Je höher die Bonität eines Landes ist, desto eher könnte der Staat eine Garantie finanziell tragen.

Um Einlagen oberhalb von 100.000€ zu schützen, gibt es zusätzlich den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Der Fonds besteht seit 1976 und bisher sind die Kunden in allen Fällen zu 100% entschädigt worden. Wenn eine private Bank dort Mitglied ist, sind pro Person Geldvermögen bis zu maximal 15% des Eigenkapitals der Bank abgedeckt. Allerdings mindestens 750.000€ pro Person. Besitzt eine Bank also 10 Millionen € Eigenkapital, wären es 1,5 Millionen € pro Kunde. Der Schutz wird jedoch in den nächsten Jahren schrittweise reduziert. Diese Änderungen haben für die allermeisten Sparer keine Auswirkungen. Anfang 2025 wird die Grenze auf 8,75% abgesenkt. Zudem werden pro Sparer und Bank ab 2023 höchstens 5 Millionen €, 2025 maximal 3 Millionen € und schließlich 2030 bis zu 1 Million € abgesichert.

Öffentliche Banken

Öffentliche Banken, zu denen Landesbanken sowie bundes- und ländereigene Förderbanken gehören, sind für Öffentliche Banken, zu denen Landesbanken sowie bundes- und landeseigene Förderbanken gehören, organisieren sich im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Seit Oktober 2021 haben sie keine eigene gesetzliche Einlagensicherung mehr. Daher sind die verbliebenen Mitglieder in das Sicherungssystem der privaten Banken gewechselt. Weiterhin sind einzelne öffentliche Banken im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des VÖB. Auf Entschädigungen gibt es, wie bei den privaten Banken, keinen Rechtsanspruch.

Genossenschaftsbanken und Sparkassen

Diese Banken gehören nicht den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen an, sichern sich aber gegenseitig ab. Sprich: Wird eine Sparkasse zahlungsunfähig, springen die anderen für sie ein. Genauso verhält es sich mit den Genossenschaftsbanken. So soll eine Insolvenz verhindert werden.

Einlagensicherung ist ein europäisches Konstrukt - wie funktioniert das?

Generell gilt: Bei einer Bankenpleite innerhalb der Europäischen Union ist dein Geld bis 100.000€ pro Bank über das nationale Einlagensicherungssystem des Mitgliedslandes abgesichert. Auch in Ländern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, wie Norwegen, gilt diese Regelung. 

Konkret greift die Bankenaufsicht bei einer Bankenpleite ein. Möglich ist, dass die Bank zahlungsunfähig oder überschuldet ist. In der Regel ist in Deutschland dafür die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig, bei Großbanken hingegen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Zur Sicherung der Bankeinlagen verhängt sie ein Moratorium. Das heißt, es werden alle Zahlungen untersagt, die nicht der Schuldentilgung dienen. Zudem informiert sie die betroffenen Kunden, damit diese ihre Ansprüche geltend machen können.

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Restrisiko bei Einlagensicherungen
Allerdings bleibt ein Restrisiko bestehen, da die Einlagensicherung weiterhin in der Hand der einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Von den Staaten gibt es zwar keine Garantie, aber im Extremfall könnten die Bürger fordern, dass die Staaten einspringen sollen. Dazu wären insbesondere die Länder mit hoher Bonität in der Lage. Je finanzstärker ein Staat ist, desto sicherer ist die Entschädigung im Pleitefall. Unser Tipp hierbei ist, nur Banken aus Ländern mit hoher Bonität zu vertrauen.

Im Zuge der Vereinheitlichung des Bankensystems innerhalb der Europäischen Union soll ab 2024 dann der in den Richtlinien verfasste Standard gelten. Demnach müssen die Einlagensicherungssysteme mit Mindestvermögen ausgestattet werden. In den nationalen Sicherungsfonds soll Kapital in Höhe von mindestens 0,8% der national gesicherten Einlagen sein. Die Kontrolle der gesetzlichen Einlagensicherungssysteme liegt bei der nationalen Bankenaufsicht.

Weiterhin soll die Frist zur Auszahlung im Falle einer Bankenpleite ab 2024 von derzeit 10 Tagen auf dann nur noch 7 Tage sinken. In Deutschland gelten aktuell schon 7 Tage. Auch sollen Kunden dann vom Geldinstitut informiert werden müssen, welchen Sicherungssystem diese angehören – ein Schritt in Richtung mehr Einheitlichkeit und Transparenz.

Einlagensicherung im Fall der Sberbank Europe

Die Sberbank Europe geriet infolge der Finanzsanktionen gegen Russland in finanzielle Schwierigkeiten und es drohte eine Insolvenz. Die Sberbank Europe ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sberbank Russland und hat mit der Sberbank Direct eine Zweigniederlassung in Deutschland. Zum 1. März 2022 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Moratorium veranlasst. So wurden pro Kunde täglich maximal 100€ für den nötigsten täglichen Bedarf ausgezahlt. Alle weiteren Transaktionen wurden gestoppt.

Die Bankeinlagen der Kunden sind über die österreichische Einlagensicherung Austria (ESA) geschützt. Dies gilt auch für die deutschen Kunden bei der deutschen Zweigniederlassung. Um die Abwicklung kümmert sich bei den deutschen Kunden allerdings die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sofern bei der Sberbank die aktuelle Anschrift hinterlegt ist, muss man sich bei der EdB nicht selbst melden. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken schreibt die Kunden selbst an. Innerhalb von 7 Arbeitstagen wird das Geld überwiesen.

Die Einlagensicherung Austria hat die Kunden bis zu 100.000 entschädigt. Bei höheren Bankeinlagen über 100.000€ bestand in der Regel keine Sicherung. Im Ausnahmefall bis zu 500.000€, z.B. wenn man in den letzten 6 Monaten ein Haus verkauft hat. Die Kunden oberhalb der Einlagensicherung hatten jedoch Glück, denn die Insolvenz der Sberbank konnte abgewendet werden. Am 4. Mai gab die Sberbank bekannt, dass sie das ausgezahlte Geld an die Einlagensicherung Austria vollständig zurückzahlen werde. Mit dem übrigen Geld werde sie Kunden mit Bankeinlagen oberhalb der Einlängensicherung vollständig auszahlen.

Was musst du bei Angeboten außerhalb der EU beachten?

Nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern besonders für Banken aus Ländern außerhalb der Europäischen Union gilt: Genau hinschauen bei der Einlagensicherung – und bei der Bonität des Landes. Außerhalb der EU gibt es ähnliche Sicherungssysteme wie innerhalb der EU. Beispielsweise sind in der Schweiz pro Kunde bis zu 100.000 Schweizer Franken und in den USA maximal 250.000 US-Dollar geschützt. Wie in der EU können diese Sicherungssysteme bei einer größeren Bankenkrise ebenfalls unzureichend sein. Daher empfehlen sich Länder mit einer hohen Bonität. Die Sicherheit kann zwar mit der europäischen Einlagensicherung vergleichbar sein, aber die Beantragung in der Regel komplizierter. 

Wer bestimmt die Bonität der Länder?

Für das Rating der Bonität sind unabhängige Agenturen zuständig, zu deren bekanntesten S&P Global (ehemals Standard & Poor’s), Moody’s und Fitch gehören. Sie bewerten aufgrund der aktuellen Lage die Bonität der Länder immer wieder neu – ähnlich der Schufa für private Kreditnehmer. Die Einstufung gibt eine Orientierung, wie hoch oder niedrig das Risiko des jeweiligen Landes ist. Bestnote ist AAA, gleichbedeutend mit der höchsten Kreditwürdigkeit.

Beispielhaft, und um einen Überblick über die jeweilige Bonität der Länder zu haben, hier eine Tabelle mit der Auflistung von S&P Global:

LandRating durch S&P Global
BelgienAA
BulgarienBBB
DänemarkAAA
DeutschlandAAA
EstlandAA-
FinnlandAA+
FrankreichAA
GriechenlandBB+
IrlandAA-
ItalienBBB
KroatienBBB+
LettlandA+
LitauenA+
LuxemburgAAA
MaltaA-
NiederlandeAAA
ÖsterreichAA+
PolenA-
PortugalBBB
RumänienBBB-
SchwedenAAA
SlowakeiA+
SlowenienAA-
SpanienA
TschechienAA-
UngarnBBB
ZypernBBB
EUAA
Quelle: tradingseconomics.com (Stand 09/2022)

Bei der Auswahl deiner Bank solltest du auf eine gute Bewertung des Landes achten. Im Idealfall hat das Land die höchste Bonität, also AAA. Mindestens eine hohe Bonität sollte das Land haben. Dies gibt S&P Global mit AA+ bis AA- an. Je länger die Laufzeit bei einem Festgeldkonto ist, desto höher sollte die Bonität sein.

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Unser Festgeld-Vergleich
Wenn du verschiedene Festgeldkonten miteinander vergleichen möchtest, dann nutze unseren Vergleich. Hier kannst du auch die Bonität des Landes einstellen und die Anlagedauer variieren.

Kann man die Einlagensicherung auf mehrere Konten verteilen?

Übersteigt dein Geldvermögen bei einem Kreditinstitut die 100.000€ solltest du, das überschüssige Geld bei einer anderen Bank anlegen. Nur so kannst du von der Einlagensicherung profitieren. Ein Beispiel: Besitzt du bei einer Bank 170.000€ und muss diese Insolvenz anmelden, hast du gesetzlich nur Anspruch auf die Auszahlung von 100.000€. Der Rest könnte weg sein. Hast du aber zwei Konten bei unterschiedlichen Banken, die beide pleitegehen und dort jeweils die Hälfte, also 85.000€ hinterlegt, greift die Einlagensicherung bei beiden Konten und du erhältst weiterhin dein Gesamtvermögen von 170.000€. Ein weiteres Konto bei deiner Bank zu eröffnen, reicht nicht aus. Denn die Einlagensicherung bezieht sich nicht auf das Konto, sondern die Bank.

Was passiert mit Bankguthaben über 100.000€?

Dieses Geld ist unter Umständen bei einer Bankenpleite nicht versichert. Denn die gesetzliche Einlagensicherung gilt in der EU nur bis 100.000€. Natürlich muss das Geld über 100.000€ nicht direkt weg sein. Manche Banken bieten privaten Schutz. Wem aber das Bankensystem mit den unterschiedlichen Schutzoptionen zu komplex ist, dem raten wir: Nie mehr als 100.000€ bei einer Bank auf deinen Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten haben. Übersteigst du diese Summe, eröffne ein weiteres Konto bei einer anderen Bank.

Gibt es Banken mit unbegrenzter Einlagensicherung? 

Die gesetzliche Einlagensicherung geht in allen EU-Ländern bis 100.000€. Darüber können freiwillige Einlagensicherungen eingerichtet werden. In Deutschland gibt es von den privaten Banken einen eigenen Sicherungsfonds. Er begrenzt jedoch, wie viel abgesichert ist. Hingegen legen Sparkassen und Genossenschaftsbanken keine Obergrenze fest. Prinzipiell sind sie durch ihr System der jeweils gegenseitigen Hilfe in der Lage, Einlagen der Kunden in unbegrenzter Höhe abzusichern. Wenn eine oder einzelne Banken betroffen sind, ist dies denkbar. Allerdings wird dieses System bei einer größeren Bankenkrise ebenfalls an seine Grenzen stoßen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt alles unter die Einlagensicherung?

Sollte man sein Geld auf mehrere Banken verteilen?

Wie sicher ist die Einlagensicherung?