
#333 Diese Immobilien-Begriffe solltest du kennen: von Grundschuld bis Kaufnebenkosten
Ganz am Anfang steht die Überlegung: Mieten oder Kaufen? Immobilien sind auch eine Lifestyle-Entscheidung – mit dem Immobilienkauf geht eine große Verantwortung einher, nicht nur finanzieller Natur. Bei der Entscheidung, ob sich der Wohnungs- oder Hauskauf überhaupt lohnt, kann unser Mieten oder Kaufen-Rechner dir helfen.
Als Nächstes stellt sich die Frage: “Wie viel” Haus oder Wohnung kann ich mir leisten?
Auch dazu gibt es auf unserer Homepage einen praktischen Rechner: den Kredit-Budgetrechner. Als Faustregel für die monatliche Ratenzahlung kann man Folgendes annehmen: Die maximale Monatsrate sollte maximal 35% des Nettoeinkommens betragen.
In dieser Folge lernst du außerdem, welche Informationen du vor dem Kauf einer Immobilie einholen solltest, wie du dich für die Suche nach dem passenden Darlehen wappnen kannst und wie die einzelnen Schritte von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe ablaufen. Wir erklären die unterschiedlichen Fachbegriffe, die vor und nach Vertragsabschluss relevant sind und geben dir Richtwerte für anfallende Kosten bei der Immobilienfinanzierung.
Shownotes
- Folge 258: Was du schon immer über Immobilien wissen wolltest: Interview mit Prof. Juhn
- Folge 271: REITs: Immobilien, aber anders
- Folge 279: War es früher einfacher, sich eine Immobilie zu leisten?
- Folge 281: Meine erste Immobilie mit unter 30: Community-Folge
- Video: Interview mit Prof. Tobias Just: Droht uns ein Immobilien-Crash in Deutschland?
Kommentare (1)
A
Anonym
sagt am 27. Oktober 2022
Danke fuer diese schoene Folge. Dazu eine Anmerkung: Man zahlt als Eigentuemer eine Wohnung niemals Geld an die Verwaltung, man zahlt das Hausgeld an die Eigentuemergemeinschaft (WEG), diese bezahlt dann die Rechnungen der WEG, unter anderem auch den Verwalter. Das verstehen viele falsch, und meinen dem Verwalter etwas boeses zu tun, wenn man das Hausgeld zurueckhaelt - dabei schadet man dabei nur sich selbst und den anderen Eigentuemern, der Verwalter erhaelt seine Verwaltergebuehr im ganzen von der WEG.
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