Cum-Ex: Ein Steuerskandal für die Geschichtsbücher
Es wurde vertuscht, geleugnet, getäuscht – und vor allem: abkassiert. Cum-Ex gilt als bislang größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte, der an Skrupellosigkeit kaum zu übertreffen ist. Über Jahre wurde der deutsche Fiskus durch Steuertrickserei um mindestens einen zweistelligen Milliardenbetrag gebracht. Banken, Investoren, Berater und Finanzdienstleister waren in das Verwirrspiel mit leer verkauften Aktien und doppelten Steuererstattungen verwickelt.
Inzwischen ist das komplexe System hinter dem sogenannten „Dividendenstripping“ aufgedeckt – das Netz dahinter aber noch lange nicht. Die wenigsten Beschuldigten wollen von den illegalen Machenschaften gewusst haben, mit denen zwischen 2001 und 2016 der Fiskus betrogen wurde – oder sie geben an, lediglich ein Schlupfloch im deutschen Steuergesetz genutzt zu haben. Manch einer ist ins Ausland geflüchtet, viele andere in die Opferrolle. Doch gehen wir einen Schritt zurück: Was ist passiert?
Worum geht es?
Mehr als 1.700 Beschuldigte stehen allein hierzulande unter Verdacht, sich an den illegalen Cum-Ex-Geschäften beteiligt oder zumindest wissentlich davon profitiert zu haben. Inzwischen ermitteln Spezialeinheiten, über 120 Verfahren laufen, laut Medienberichten wurden bereits rund 2 Mrd. Euro Steuerausfälle zurückgeholt. Das ist wenig, verglichen mit dem geschätzten Gesamtschaden von einem mindestens zweistelligen Milliardenbetrag.
Und es hagelt weiterhin Schadenersatzforderungen, vor allem zwischen den einzelnen Beschuldigten: Banken verklagen ehemalige Geschäftspartner, Investoren Banken, Banken Berater und Finanzdienstleister, Fondsgesellschaften Anwaltskanzleien und Investoren wiederum Banken. Wie hoch die Bußgelder noch steigen und wie viele Haftstrafen noch verhängt werden, wird sich zeigen. Sicher ist, dass durch die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte ein viel höherer Schaden entstanden ist als anfangs angenommen. Aber wie funktioniert das Ganze überhaupt?
Wie funktioniert Cum-Ex?
Cum-Ex bezeichnet kurz gesagt das Herumreichen eines einzelnen Aktienpakets über mehrere Akteure kurz vor und kurz nach dem Tag der Dividendenausschüttung. Das Ganze wird daher auch als „Dividendenstripping“ bezeichnet, das dazu dient, die Finanzämter zu verwirren – und Steuerrückerstattungen vom Fiskus einzuheimsen, obwohl niemals Steuern gezahlt wurden. Das Ganze läuft so ab:

Cum steht für die Zeit vor der Dividendenausschüttung und Ex für die Zeit nach der Dividendenausschüttung. Wenn ein börsennotiertes Unternehmen an seine Aktionäre Dividenden ausschüttet, müssen diese darauf 25% Kapitalertragsteuer zahlen. Das Geld wird automatisch an den Fiskus abgeführt. Institutionelle Investoren können sich die Steuer allerdings zurückerstatten lassen, indem sie einen Steuerbescheid beim Finanzamt einreichen.

Investor A kauft Aktien eines börsennotierten Unternehmens im Wert von 2 Mio. Euro. Dafür erhält er 100.000€ Dividende, die er zu 25% versteuern lässt. Anschließend reicht er beim Finanzamt seine Steuerbescheinigung ein und bekommt die gezahlten Steuern zurückerstattet. In diesem Beispiel 25.000€. So weit, so legal.

Investorin B kauft vor der Dividendenausschüttung (Cum) ebenfalls Aktien des Unternehmens im Wert von 2 Mio.€. Allerdings bekommt sie diese von einem Leerverkäufer C, der selbst noch nicht im Besitz der Aktien ist. Die 2 Mio. Euro kassiert er trotzdem schon mal von Investorin B.

Nach der Dividendenausschüttung (Ex) sind die Aktien nur noch 1,9 Mio. Euro wert, weil das Unternehmen einen Teil seiner Gewinne abgegeben hat. Der Leerverkäufer C kauft nun Aktienhalter A die Aktien ab, um sie an Investorin B weiterreichen zu können, der er die Aktien versprochen hatte. Leerverkäufer C muss Aktienhalter A jetzt nur noch 1,9 Mio.€ dafür zahlen.

Leerverkäufer C gibt die Aktien nun wie geplant an Investorin B weiter – plus 75.000€ Netto-Dividende. Denn Investorin B hatte ja ursprünglich 2 Mio.€ für die Aktien gezahlt, also 100.000€ mehr. Auf die Dividende wurden bereits 25.000€ Steuern abgeführt (von Aktienhalter A ganz zu Anfang). Investorin B war aber ebenfalls vor Dividendenausschüttung Eigentümerin der Aktien – zumindest auf dem Papier. Auch sie lässt sich deswegen eine Steuerbescheinigung von ihrer Depotbank ausstellen und reicht sie beim Finanzamt ein. Sie bekommt ebenfalls 25.000€ erstattet – die sie jedoch nie an den Fiskus gezahlt hat. Die 100.000€ Dividende hat sie also eingestrichen, ohne auch nur einen Euro an Steuern dafür zu zahlen.
Am Ende verkauft Investorin B ihre Aktien zurück an Investor A, von dem sie ja eigentlich stammen. Das Ergebnis: Zwei Investoren haben sich die Steuer zurückerstatten lassen, obwohl nur einer von beiden sie tatsächlich abgeführt hat. Möglich ist das, weil ein Aktienkäufer bereits als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, sobald der Kauf vollzogen ist. Das heißt, bei einem Leerverkauf gibt es zur gleichen Zeit zwei Eigentümer für ein und dieselben Aktien.
Was ist Cum-Cum?
Das Prinzip von Cum-Cum ist ähnlich: Auch hier wird ein und dasselbe Aktienpaket herumgereicht. Allerdings nicht, um zusätzliche Gewinne zu machen, sondern um Steuern zu sparen. Denn anders als inländische Investoren müssen institutionelle Aktienhalter aus dem Ausland eine Steuer von knapp 15% auf die Dividendengewinne entrichten und können sich diese nicht zurückholen. Vor der Ausschüttung wird die Aktie gegen eine Gebühr an einen inländischen Finanzdienstleister, beispielsweise eine deutsche Bank, verliehen. Diese streicht die Dividende ein und zahlt gesetzeskonform Steuern, die sie sich anschließend wieder erstatten lässt. Anschließend gibt die Bank die Aktie an den ausländischen Halter mitsamt der Dividende zurück und behält sich einen Teil als Gegenleistung ein. So hat sich der ausländische Aktienbesitzer die Dividendensteuer gespart und der deutsche Finanzdienstleister etwas daran verdient.
Wie groß der Gesamtschaden durch Cum-Cum ist, lasse sich laut Bundesregierung „nicht seriös abschätzen“.
Wer sind die Akteure?
Die Strippenzieher
Hanno Berger, einst einer der gefragtesten Steueranwälte Deutschlands, ist heute vielfach nur noch unter seinem Beinamen „Mr. Cum Ex“ bekannt und gilt als einer der Haupt-Drahtzieher und Schlüsselfiguren in den illegalen Cum-Ex-Deals. Das komplizierte Verwirrspiel hat er sich nicht ausgedacht, soll es aber als Berater und Ideengeber befeuert haben. Als die Justiz ihm auf die Schliche kam, floh Berger in die Schweiz, wurde aber letztlich nach Deutschland ausgeliefert. Hier wurde er von den Landgerichten Bonn und Wiesbaden wegen schwerer Steuerhinterziehung zu langen Haftstrafen verurteilt.
Wo sich der frühere Banker Paul Robert Mora hingegen genau aufhält, ist den deutschen Behörden nicht im Detail bekannt. Seit dem Frühjahr 2021 wird international nach ihm gefahndet, gegen ihn besteht ein Haftbefehl. Mora ist neuseeländischer Staatsbürger und hält sich vermutlich auch dort auf, allerdings gestaltet sich ein mögliches Auslieferungsverfahren schwierig. Wie im Fall des inzwischen verurteilten Cum-Ex-Akteurs Hanno Berger lauten die Vorwürfe gegen Mora auf besonders schwere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als zentrale Figur eines Netzwerks zwischen 2006 und 2011 umfangreiche Aktiendeals organisiert und dadurch dem deutschen Fiskus einen Schaden von über 100 Millionen Euro zugefügt zu haben. Zu seinem Kundenkreis soll nach den Ermittlungen auch die Hamburger Privatbank M.M. Warburg gehört haben. Im Falle einer Verurteilung droht Mora wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Die Helfer
Im Fadenkreuz der Ermittler stand das Geldhaus M.M. Warburg schon recht früh. Zwischen 2009 und 2010, so schreibt es das Institut auf der eigenen Website, seien von der hauseigenen Fondsgesellschaft Warburg Invest KAG mbH zwei Fonds verwaltet worden, die ihre Renditen mit Cum-Ex-Geschäften erzielt haben. 155 Mio. Euro hat das Bankhaus nach eigenen Angaben 2020 unter Vorbehalt dem Finanzamt zurückerstattet. Inzwischen gibt es einen Beschluss des Bundesfinanzhofs, der die Rechtmäßigkeit der Forderung des Fiskus gegen die Bank bekräftigt und eine von M.M. Warburg geforderte Rückzahlung an die Bank verneint.
Die Warburg-Gruppe hatte wiederum Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Bank eingereicht: Sie warf dem Institut unter anderem vor, als Depotbank eines an den Cum‑Ex-Transaktionen beteiligten britischen Brokers eingebunden gewesen zu sein und durch ihre Rolle die Abwicklung der Geschäfte ermöglicht und steuerliche Pflichten verletzt zu haben. Zudem berief sich Warburg auf Berichte, wonach sich die Deutsche Bank eng mit Leerverkäufern abgestimmt und diese mit Aktien beliefert habe. Mit diesen Vorwürfen blieb Warburg jedoch erfolglos – das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage ab, der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung im Juli 2023 rechtskräftig.
Wieder andere Bankhäuser traten ihrerseits als Leerverkäufer auf, dienten als Fremdkapitalgeber für die Finanzierung der dubiosen Geschäfte oder waren anderweitig an der Steuerhinterziehung beteiligt. Seit Jahren stehen mehrere Hundert Beschuldigte im Fokus der Cum‑Ex-Ermittlungen; betroffen sind zahlreiche Banken, Fonds, Kanzleien und Finanzdienstleister. Die Gerichtsverfahren dauern an.
Die Berater
Auch Wirtschaftsprüfer und Anwälte sitzen und saßen im Zuge der strafrechtlichen Aufarbeitung des Cum‑Ex‑Skandals auf der Anklagebank, darunter ehemalige Partner der Wirtschaftskanzlei Freshfields. Dem früheren globalen Steuerchef der Kanzlei wurde vorgeworfen, durch Gutachten die Cum‑Ex‑Geschäfte der Maple Bank ermöglicht zu haben. Er wurde im Januar 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt; der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Juli 2025 rechtskräftig. Weitere Ermittlungs‑ und Strafverfahren gegen andere Beteiligte im Cum‑Ex‑Skandal dauern weiterhin an.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die inzwischen insolvente Maple Bank haben sich 2021 auf einen Vergleich geeinigt. Die deutsche Maple Bank, eine Tochter der kanadischen Maple Finance Group, war schon 2016 an den Schadenersatzklagen wegen Cum-Ex-Geschäften zugrunde gegangen und hatte Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hatte den Wirtschaftsprüfern von EY anschließend Falschberatung vorgeworfen. EY habe angeblich von den riskanten Geschäften gewusst, sie steuerlich falsch beraten und der Bank ein Testat ausgestellt, obwohl diese keine Rückstellungen für die riskanten Geschäfte gebildet hatte. Die Maple Bank war 2016 nicht mehr in der Lage, die etwa 300 Mio. Euro Steuern zurückzuerstatten, die die Bank offenbar firmenintern mit Cum-Ex-Geschäften eingestrichen hatte.
Die Opfer
Und dann sind da noch die Investoren, von denen die wenigsten im Nachhinein gewusst haben wollen, worin sie ihr Geld eigentlich investiert hatten. Eine der bekanntesten Figuren ist der Höhle-der-Löwen-Juror Carsten Maschmeyer, der an die 55 Mio. Euro für sich, seine Frau Veronika Ferres und Bekannte in den Sheridan-Fonds der Schweizer Bank J. Safra Sarasin gesteckt hatte – einen Cum-Ex-Fonds. Unwissentlich, wie Maschmeyer in der Vergangenheit mehrmals betonte. Einen Fondsprospekt habe er nie zu Gesicht bekommen, von dem Wort Cum-Ex bis zum Auffliegen der Geschäfte nie etwas gehört, sagte er der Presse.
Als Opfer krimineller Machenschaften sehen sich auch die meisten anderen Investoren, die ihre Millionen für Cum-Ex-Deals hergegeben haben. Darunter beispielsweise der Unternehmer Erwin Müller, Begründer der gleichnamigen Drogeriekette. Rund 100 Mio. Euro hatte er ebenfalls in den Sheridan-Fonds gesteckt – und mit Auffliegen des Steuerbetrugs fast vollständig verloren. Zumindest einen Teil konnte sich Müller zurückholen, indem er anschließend gegen die Schweizer Bank klagte und vor Gericht gewann.
Ein weiteres bekanntes Gesicht unter den Investoren ist Clemens Tönnies, der normalerweise Schlagzeilen mit Skandalen in der Fleischindustrie macht. Auch er konnte Schadenersatz gegen Safra Sarasin geltend machen, und zwar beachtliche 900.000€. Tönnies habe den illegalen Fonds für eine gewöhnliche Geldanlage gehalten, so sein Verteidiger damals. Über die Risiken sei er von der Bank nicht aufgeklärt worden.
Die Behörden als stille Beobachter?
Was wussten Politik und Behörden? Seit Jahren schwebt diese Frage über den Ermittlungen zur Causa Cum-Ex und ist weiterhin Gegenstand parlamentarischer und juristischer Aufarbeitung. Wann wussten welche Instanzen von den Tricksereien, warum wurde lange Zeit nicht reagiert und wurde die Aufklärung des Steuerbetrugs vielleicht sogar bewusst verlangsamt? Kritiker werfen der Finanzaufsicht und einzelnen Behörden vor, frühe Warnsignale nicht konsequent verfolgt zu haben. Die BaFin hat ihre Prüfungen in den vergangenen Jahren deutlich intensiviert.
Besonders umstritten bleibt der Umgang der Hamburger Finanzverwaltung mit der Warburg Bank im Jahr 2016. Damals wurde zunächst auf eine Rückforderung von rund 47 Millionen Euro verzichtet; weitere Forderungen wurden erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums geltend gemacht.
Sicher ist, dass Gesetzgeber und Behörden lange Zeit wenig erfolgreich mit ihren Versuchen waren, dem Cum-Ex-Treiben Steine in den Weg zu legen. Nach einer ersten Reform 2007 verlegten die Akteure das Geschäft kurzerhand ins Ausland. Unterbunden wurden die Aktivitäten innerhalb Deutschlands aber erst 2011/2012 mit einer Korrektur im Steuerverfahren, die die doppelte Rückerstattung von Steuern unmöglich machte. Übrigens gelten Cum-Ex-Geschäfte auch erst seitdem als illegal.
Dass die Machenschaften überhaupt entwickelt werden konnten, ermöglichte ein 2002 vom Bundesfinanzhof gefälltes Urteil. Das Gericht hielt damals fest, dass eine Aktie ab dem Moment einen wirtschaftlichen Eigentümer hat, ab dem sie gekauft wird. Im Falle von leer verkauften Aktien kann ein Wertpapier so zur gleichen Zeit zwei verschiedene Eigentümer haben.
Die aktuelle strafrechtliche Aufarbeitung läuft schleppend. Zahlreiche Prozesse wurden bereits geführt oder sind anhängig, weitere Anklagen sind angekündigt. Zugleich drohen in einzelnen Fällen Verjährungen, was den Druck auf Ermittlungsbehörden erhöht. Es bleibt abzuwarten, wie viele Milliarden des entstandenen Schadens wieder an den Fiskus zurückfließen.
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