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Insider Trading: An den Behörden vorbei

Maximilian Thomaser
Maximilian Thomaser
Stand: 18. Februar 2026
Bei Insiderhandel drohen bis zu 10 Jahre Gefängnis. Trotzdem versuchen es gierige Spekulantinnen und Spekulanten immer wieder – und sind damit häufig erfolgreich.

Zum Millionär sollte es James Roland Jones nicht bringen. Obwohl sich der Ingenieur, zuletzt angestellt bei Elon Musks Raumfahrt-Firma SpaceX, gerne als ein solcher gesehen hätte: Unter dem Decknamen „MillionaireMike“ verschaffte sich der 33-jährige Kalifornier zwischen 2016 und 2017 Zugang zum Darknet. Die anonyme Plattform nutzte Jones unter anderem, um kursrelevantes Insiderwissen einzukaufen und selbst angebliche Tipps zu verkaufen, die allerdings frei erfunden waren. Ein paar Monate sollte das Geschäft florieren, Jones Kundenkreis erweiterte sich stetig. Eines Tages allerdings auch um einen FBI-Agenten, dem Jones seine Tipps anbot. Es kam zum Gerichtsprozess, Jones bekannte sich 2021 schließlich schuldig.

Was ziemlich obskur klingen mag, ist lange nicht der spektakulärste Fall in der Geschichte des Insiderhandels. Aber wann handelt es sich bei einem Aktiengeschäft überhaupt um Insider Trading, warum sind die Behörden häufig machtlos und welche spektakulären Fälle haben vor allem in den 90er Jahren für Aufsehen gesorgt? Ein Ausflug in die Schattenwelten der Börse.

Was ist Insider Trading?

Seien wir ehrlich: Insgeheim hat sich doch schon jeder einmal vorgestellt, wie toll es wäre, in die Zukunft sehen und beispielsweise die Lottozahlen vorhersagen zu können. Wie leicht sich auf diese Weise Geld machen ließe! Bekanntlich gibt es allerdings keine Hellseher, die tatsächlich in die Zukunft blicken können. Auch nicht am Kapitalmarkt. 

Es gibt aber solche Leute, die früher als der Rest der Welt wissen, was in einer Firma passiert und demnächst passieren wird. Finanzberater und Manager beispielsweise, die über mögliche Insolvenzen, anstehende Fusionen oder weltbewegende Forschungsergebnisse unterrichtet sind. Man bezeichnet sie auch als „Insider“. Und den meisten von ihnen ist klar, dass ihr Wissen sie über Nacht zu Millionären machen könnte. Schließlich genügen häufig bereits kleine Ereignisse, um die Kurse steigen oder fallen zu lassen. Früh genug Bescheid zu wissen, kann also Gold wert sein. Es kann aber auch zu einem mehrjährigen Aufenthalt im Gefängnis führen, denn eben dieses geheime, kursrelevante Wissen auszunutzen, um am Aktienmarkt erfolgreich zu sein, nennt sich Insider Trading und ist strafbar.

Varianten von Insider Trading

Die häufigste Form von Insider Trading sieht so aus: Finanzberater, Investoren oder ganz einfach Spekulanten können auf ein Netz aus Informanten zugreifen, die sie mit geheimem, bisher nicht öffentlichem Wissen versorgen. Jene Informanten werden dafür meist großzügig entlohnt.

Eine andere Variante von Insider Trading ist die bereits erwähnte: Das eigene Wissen wird genutzt, um selbst Anteile zu kaufen oder zu verkaufen.

Dazu ein Beispiel: Wenn Firma X und Firma Y beschließen zu fusionieren, wird dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, an die Aktionäre sogar eine Ad-hoc-Meldung. Bevor es dazu kommt, könnte ein Insider, der die Firma beispielsweise beraten hat, sich mit Aktien eindecken, weil er davon ausgeht, dass die Kurse nach Veröffentlichung der Nachrichten nach oben schnellen werden. Gehen wir davon aus, es tritt alles genau so ein: Der Insider wird seine Anteile verkaufen, sobald er meint, dass sie ihren Höhepunkt erreicht haben. Andersherum könnte er auch auf fallende Kurse setzen, wenn beispielsweise eine Gewinnwarnung ansteht, die demnächst öffentlich gemacht werden soll. Der Insider oder die Spekulanten, die informiert wurden, könnten Aktien leer verkaufen und damit auf fallende Preise wetten.

Oder sie könnten ganz einfach gewarnt sein und ihre Anteile so schnell wie möglich verkaufen. Auch das ist eine Form von Insider-Trading.

„Zufälliger“ Insiderhandel

Keineswegs wird Insiderhandel nur von professionellen Investoren oder Informanten betrieben, die ihre Infos aus erster Hand erhalten. Häufig genug ist es passiert, dass Privatpersonen Insiderhandel betreiben: Ein Psychotherapeut aus Santa Monica (Kalifornien) quetschte in den 1990er Jahren einen seiner Patienten regelmäßig nach neuen Insider-Informationen aus und machte damit ein Vermögen.

Auch kann es vorkommen, dass Investoren eher zufällig in einen Insiderhandel „hineinrutschen“. Damit geriet vor einigen Jahren ebenfalls ein US-amerikanischer Arzt in die Schlagzeilen, weil er auf Rat eines Patienten im großen Stil an der Börse eingekauft hatte. 140.000 Dollar bescherte ihm der Insider-Tipp. Die Bußgeldstraße, zu der man ihn später verdonnerte, lag allerdings deutlich darüber.

Manch einer mag tatsächlich unfreiwillig von Insidern Informationen bekommen. Von Bekannten beispielsweise, die unternehmensinterne Geheimnisse beim Abendessen ausplaudern. Auch wenn das ohne Aufforderung passiert: Sein Insiderwissen anschließend auszunutzen, ist strafbar.

Wenn Journalisten Insiderhandel betreiben

Ob Aktien steigen oder nicht, darauf haben auch Empfehlungen von vermeintlichen Finanzexperten eine große Wirkung. Diesen Einfluss nutzten in der Vergangenheit nicht nur Börsenanalysten, sondern auch Journalisten aus, um ihr Taschengeld aufzubessern. Schlagzeilen machte beispielsweise der Fall R. Forster Winans, der in den 1980er Jahren ein einflussreicher Autor beim Wall Street Journal war. In seiner Kolumne empfahl der Journalist regelmäßig Einzelaktien, woraufhin die Kurse tatsächlich immer ein wenig stiegen. Irgendwann kam Winans auf die Idee, Börsenhändler oder auch Fondsmanager ganz einfach im Voraus zu stecken, welche Papiere er als Nächstes anpreisen würde. Zusammen mit einem Kreis aus Komplizen scheffelte der Journalist so in nur wenigen Wochen knapp 700.000 USD.

Als Insider, also beispielsweise als Manager oder Berater eines Unternehmens Aktien eben jener Firma zu halten, ist per se erst einmal nicht verboten – und nebenbei bemerkt gang und gäbe. Allerdings sind Insider verpflichtet, ihre Trades anzumelden und damit öffentlich zu machen. Um illegales Insider Trading handelt es sich nur dann, wenn Kauf oder Verkauf als Reaktion auf geheime Informationen oder noch nicht veröffentlichte Meldungen erfolgen. Eben das nachzuweisen, ist bedauerlicherweise schwierig. Schließlich lässt sich immer behaupten, man habe zufällig die „richtigen“ Aktien gekauft – und nicht aufgrund von Insiderwissen.

Die spektakulärsten Fälle

Wenn aus Betrügern Filmlegenden werden

An der Wall Street nannte man ihn nur „Ivan den Schrecklichen“: Ivan Boesky, der mehreren Hollywood-Regisseuren als Vorlage für Börsenkrimis diente (zum Beispiel im Film “Wall Street“ von 1987), gilt als einer der durchtriebensten und gleichzeitig erfolgreichsten Betrüger in der Geschichte des Insiderhandels. Sein Job als Arbitragehändler gab ihm dabei die beste Deckung: Schließlich war es Kern seines Jobs, Kurssprünge an der Börse nach Gutdünken einzuschätzen und damit Informationsvorsprünge auszunutzen. Ein nicht ganz unumstrittener Job, muss man dazu sagen.

Zusammen mit seinem Partner Dennis Levine (ebenfalls eine Figur in „Wallstreet“) baute sich Boesky ein ganzes Netz aus Informanten auf, darunter Rechtsanwälte, Investmentbanker und Finanzberater. In nur einem Jahr machte der Arbitrageur so ganze 50 Mio. Dollar. Fast lächerlich wirkt dagegen die Geldstrafe von 100 Mio. Dollar, die ihm die Staatsanwaltschaft damals aufbrummte – und die Boesky direkt bezahlte, indem er schnell eine seiner vielen Aktienpositionen auflöste. Auf das niedrige Strafmaß ließ man sich damals ein, weil Boesky im Gegenzug versprach, wertvolles Wissen über die anderen Strippenzieher preiszugeben.

Von Tipps an Geliebte und historischen Bußgeldern

Als CEO einer New Yorker Investmentbanking-Firma wusste James McDermott stets Bescheid, wenn eine Fusion im Bankensektor anstand. Sein Wissen teilte er großzügigerweise mit seiner Geliebten, der Schauspielerin Kathryn Gannon, bekannt unter dem Künstlernamen Marilyn Star. Beide landeten im Gefängnis, wenn auch nur für ein paar Monate. Ihre Strafe belief sich auf 25.000 USD.

Eine bescheidene Summe, verglichen mit den 150 Mio. USD, die die Behörden dem ehemaligen Hedgefonds-Manager Raj Rajaratnam im Jahr 2011 aufbrummten. Zwischen 2003 und 2009 hatte der heute 63-Jährige allerdings auch mehr als 70 Mio. USD durch den Handel mit Insiderwissen gemacht. Es ist bis heute die höchste Geldstrafe für Privatpersonen im Bereich des Insiderhandels.

Der Kampf der Behörden

Die USA und das Insiderhandelsverbot

In den USA erkannte man Marktmanipulation in Form von Insider Trading recht früh als Problem. Bereits 1934 verabschiedete die Regierung den Securities Exchange Act und damit als erstes Land der Welt ein Gesetz, das den Insiderhandel verbietet. Zeitgleich wurde die Securities and Exchange Commission, kurz SEC ins Leben gerufen. Bis heute ist es Aufgabe der Bundesbehörde, die Zulassung von Wertpapieren zu prüfen und den Anlegerschutz sicherzustellen, wozu die Unterbindung von Insiderhandel gehört. 

In Deutschland ist Insiderhandel erst seit den 90ern verboten

In Deutschland dagegen hatten Insiderhändler noch bis vor nicht allzu langer Zeit ein ziemlich leichtes Spiel. Erst 1994 verabschiedete man hierzulande das Wertpapierhandelsgesetz und begann überhaupt damit, Insidergeschäfte zu prüfen. Zuvor waren es ein paar eher schwammige Richtlinien, mit denen man ab den 1970er Jahren halbherzig versuchte, den Insiderhandel einzudämmen. Allerdings handelte es sich dabei vielmehr um freiwillige Verhaltensregeln, die leicht zu umgehen waren. Noch dazu fehlten der eingerichteten Prüfungskommission entscheidende Ermittlungsbefugnisse.

Die Stimmung sollte sich drehen, als IG-Metall-Chef Franz Steinkühler sich 1993 seine Position als Daimler-Aufsichtsrat zunutze machte und so um die 160.000 Mark Rendite scheffelte. Es war die Geburtsstunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die seither verdächtigen Machenschaften nachgehen und Insiderhandel unterbinden soll – und inzwischen gegen sich selbst ermitteln muss. Doch dazu später mehr.

Seit 2014 gilt die Marktmissbrauchsverordnung

Seit den 1990ern wurde das Wertpapierhandelsgesetz laufend erweitert, 2014 um die sogenannte Marktmissbrauchsverordnung. Laut dieser macht sich beispielsweise bereits strafbar, wer versucht, ein Insidergeschäft durchzuführen oder einen Dritten dazu anstiftet. 

Alle Insidergeschäfte müssen gelistet werden

Aufgabe der BaFin ist es, die Funktionsfähigkeit fairer Märkte zu gewährleisten. Und dazu gehört, Marktmanipulationen wie Insiderhandel zu unterbinden. Betrügerische Geschäfte müssen erst einmal aufgespürt werden. Die Behörde schaut sich daher mithilfe  spezieller EDV-Programme Kursbewegungen an und untersucht diese auf Auffälligkeiten. Gleichzeitig sind Finanzinstitutionen wie Banken und Sparkassen verpflichtet, verdächtige Geschäfte umgehend zu melden, während Herausgeber von Finanzinstrumenten, also beispielsweise Unternehmen, die Aktien herausgeben, genaue Listen über sogenannte „Directors Dealings“ erstellen müssen – also Aktiengeschäfte, die von Mitarbeitern, Firmenchefs, Managern oder einfach Leuten getätigt werden, die in enger Beziehung zu dem Unternehmen stehen.

Ein Blick in die SEC-Statistiken 

Von den Aufsichtsbehörden werden jene Listen regelmäßig veröffentlicht. So lässt sich auf der Website Insider Monitor nahezu in Echtzeit verfolgen, wer wann welche und wie viele Aktien gekauft oder verkauft hat oder entsprechende Optionen ausgeübt hat.

Alleine die Tatsache, dass ein „Insider“ Aktien eines Unternehmens hält, ist jedoch noch lange kein Indiz dafür, dass hier ein Fall von Insider Trading vorliegt. Überhaupt lässt sich Insiderhandel nur schwer beweisen, was ein Grund ist, warum so viele Klagen der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt werden. Die Beweislage ist für die Gerichte häufig zu dünn.

In jedem dritten Verfahren kommt es zu einer Verurteilung

Die BaFin hat beispielsweise 2024 insgesamt 20 Insiderverfahren abgeschlossen, wovon knapp 11 wieder eingestellt wurden.

Insideruntersuchungen aus dem Jahresbericht der BaFin 2024
Quelle: BaFin, Jahresbericht 2024, S. 25

Die Behörden konzentrieren sich nicht nur auf die Verfolgung, sondern auch auf die Prävention von Insider Trading. Eine Methode ist hier die Errichtung sogenannter Chinese Walls, also Informationsbarrieren innerhalb einer Organisation. Mit solchen „Mauern“ soll verhindert werden, dass zwischen bestimmten Abteilungen sensible Dokumente oder Informationen ausgetauscht werden und damit Interessenkonflikte entstehen. Unternehmen wie Wirtschaftsprüfer oder auch Investmentbanken sind sogar dazu verpflichtet, solche Chinese Walls zu errichten und beispielsweise Mitarbeiter in der Investmentberatung von solchen Angestellten zu trennen, die Übernahmen begleiten.

Strafen bei Insiderhandel

Laut Wertpapierhandelsgesetz muss sich ein ertappter Insiderhändler auf maximal fünf Jahre Gefängnis einstellen. Zehn Jahre können es werden, wenn ein ganzes Netz von Betrügern beteiligt war und das Ganze an Bandenkriminalität grenzt. Auch Mitarbeiter einer Finanzaufsichtsbehörde müssen mit so einem Strafmaß rechnen.

Und ja, auch solche Fälle soll es geben: 2021 wurde gegen die BaFin selbst ermittelt, als herauskam, dass Mitarbeiter vor dem Zusammenbruch der Wirecard-Aktie selbst mit den hochspekulativen Papieren gehandelt haben. Einem ehemaligen Mitarbeiter wird dabei Insiderhandel vorgeworfen.

Die Alternative: eine Geldstrafe

Wer liquide genug ist, kann die Freiheitsstrafe leicht umgehen, indem er stattdessen eine Geldstrafe zahlt. Dieses Schlupfloch nutzte vor einigen Jahren die Deutsche Börse selbst, nachdem man dem Vorstandsvorsitzenden des DAX-Konzerns wegen Insiderhandels eine Geldstrafe von knapp 500 Mio. Euro aufgebrummt hatte.

Fazit: Insiderhandel schadet anderen Marktteilnehmern

Mal ganz abgesehen von moralischen Gesichtspunkten gibt es einen einfachen Grund, warum Insider Trading geahndet werden muss: Es verzerrt den gesamten Markt und benachteiligt massiv andere Anleger. Schließlich bleibt jenen, die sich fair am Marktgeschehen beteiligen, am Ende nur übrig, ein Papier möglicherweise schon völlig überteuert zu kaufen, weil sich Profis mit Insiderwissen bereits breit eingekauft haben. Springt der Profi-Spekulant wieder ab und verkauft en masse, hinterlässt das in der Regel seine Wellen: Der Kurs sinkt wieder.

Insiderhandel überhaupt erst nachzuweisen, ist nicht einfach und die Dunkelziffer daher vermutlich riesig. Noch dazu haben es Länder wie Deutschland lange Zeit verschlafen, das Problem überhaupt anzugehen und nötige Strukturen zu schaffen, um Insider Trading zu verfolgen. Inzwischen gibt es Gesetze, Pflichten und Strafen – was gierige Spekulanten aber nicht von ihren dunklen Geschäften abhält. Allem Anschein nach nicht einmal Behördenmitarbeiter selbst.

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