Vorabpauschale für Fonds und ETF berechnen
Auf der Basis der sogenannten Vorabpauschale wird die laufende Besteuerung für Fonds berechnet. Mit unserem Vorabpauschale Rechner kannst du die steuerliche Last überschlagen.
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- Thesaurierende ETFs gelten in der Regel als steuerlich günstiger. Da keine Ausschüttungen stattfinden, werden auch keine Gewinne besteuert.
- Um diesen steuerlichen Vorteil auszugleichen, gibt es die Vorabpauschale.
- Bei der Vorabpauschale wird ein fiktiver Ertrag angenommen, der versteuert wird. Wie dieser berechnet wird, erklären wir dir in diesem Artikel.
- Die Vorabpauschale wird jeweils im Januar des Folgejahres von deinem Broker eingezogen. Das Verrechnungskonto sollte dafür ausreichend gedeckt sein.
- Mit unserem Rechner kannst du ausrechnen, wie hoch die Vorabpauschale voraussichtlich ausfallen wird.
Die Vorabpauschale
Im Folgenden erfährst du, was es mit der Vorabpauschale bei Fonds und ETFs auf sich hat und wie du unseren Rechner nutzen kannst.
Bitte beachte Folgendes: Unser Rechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt - allerdings können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Berechnungen keine Gewähr übernehmen. Wir empfehlen dir bei weiteren Fragen und Nachprüfungen einen Steuerberater aufzusuchen.
Du kannst dir zu dem Thema auch das Video auf unserem Youtube-Kanal ansehen:
Vorabpauschale Rechner für Fonds und ETF
Nach einer Investmentsteuerreform gilt seit dem 1. Januar 2018 das neue Investmentsteuergesetz, das die Anleger- und Fondsbesteuerung in Teilen neu regelt. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung der sogenannten Vorabpauschale, die eine vorgezogene Besteuerung ermöglicht und eine gewisse Mindestbesteuerung auf Ebene der Anleger gewährleisten soll. Ans Finanzamt wird allerdings nicht die Vorabpauschale überwiesen, sondern die auf ihrer Basis berechnete Abgeltungssteuer. Betroffen sind vordergründig thesaurierende Fonds & ETFs, bei denen ein dauerhafter, durchaus mehrere Jahrzehnte anhaltender Stundungseffekt vermieden werden soll, aber sie kann auch für ausschüttende Fonds & ETFs anfallen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du mit dem Tool schnell und einfach die Vorabpauschale berechnen kannst.
Was ändert sich durch die Vorabpauschale für ETF-Anleger?
Fonds zu besteuern, wird generell einfacher. Beispielsweise wird nicht mehr unterschieden zwischen ausländischen und inländischen Fonds oder ETFs. Zudem gehört die Besteuerung auf Thesaurierung bei ausländischen Fonds der Vergangenheit an, indem die auf Basis der Vorabpauschale ermittelte Abgeltungssteuer an ihre Stelle tritt. Dadurch müssen die Erträge im Zuflussjahr nicht mehr in der Einkommensteuererklärung manuell genannt werden. Auch das In-Abzug-Bringen bei einem Verkauf erübrigt sich.
Welche Kenndaten gibt es und was sagen diese aus?
Um die Vorabpauschale berechnen zu können, benötigt der Rechner einige Informationen. Du musst das Tool demnach mit den folgenden Daten füttern:
- Wert des Fonds / ETFs in EUR am Jahresanfang
- Wert des Fonds / ETFs in EUR am Jahresende
- Monatliche Sparrate
- Ausschüttungen
- Art des Fonds / ETFs
- Jahr, in dem die Vorabpauschale fällig wird
Nach einem Klick auf „Berechnen“ erhältst du als Ergebnis die Höhe der Vorabpauschale einmal mit und einmal ohne Teilfreistellungsquote (TFQ) sowie die anfallende Steuer auf die Vorabpauschale. Doch was sagen diese Kennzahlen eigentlich aus?
Wert des Fonds / ETFs am Jahresanfang
Zur Kalkulation deiner Vorabpauschale benötigt der Rechner den Gesamtwert (in EUR) deiner ETF- / Fondsanteile zum Anfang des Jahres.
Fondswert zum Jahresende
Für die Fonds- und ETF-Besteuerung bedeutsam ist zudem der Fondswert zum Jahresende. Er wird in Euro angegeben und zur Ermittlung der Wertsteigerung deiner Fondsanteile benötigt. Die Differenz zwischen den beiden Fondswerten stellt die Steigerung beziehungsweise die Minderung dar, falls dein ETF / Fonds am Ende des Jahres weniger wert war als zum Jahresbeginn.
Ausschüttungen
Um die Pauschale nach der Steuerreform 2018 mit dem Rechner kalkulieren zu können, ist die Höhe der Ausschüttungen wichtig. Dabei handelt es sich um sämtliche im Rahmen des ETF / Fonds erwirtschafteten Erträge (in EUR). So können dies bei Immobilienfonds Mieten, bei Rentenfonds Zinsen und bei Aktienfonds die Dividenden sein. Sind die Ausschüttungen höher als die Pauschale, entfällt die Vorabpauschale für diesen ETF / Fonds.
Art des Fonds
In puncto Fondsart stehen mehrere Optionen zur Auswahl:
- Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51%)
- Mischfonds (Aktienquote ≥ 25%)
- Sonstige (Aktienquote < 25%)
- Immobilienfonds
- Immobilienfonds (Auslandsschwerpunkt)
Somit ist die Berechnung der Vorabpauschale unter anderem auch dann wichtig, wenn es bei deinem zu den Investmentfonds zählenden ETF zur Besteuerung kommt.
Jahr in dem die Vorabpauschale fällig wird
Möchtest du die Vorabpauschale im Rechner kalkulieren, musst du das Folgejahr für die Berechnung angeben, da die Vorabpauschale immer erst im Folgejahr anfällt. Beispielsweise wird die Vorabpauschale 2025 im Januar 2026 steuerlich relevant.
Basiszins
Das Jahr der Berechnung spielt deswegen eine Rolle, weil der Basiszins jedes Jahr neu von der Bundesbank festgelegt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Im Jahr 2025 beträgt der Basiszins 2,53%.
Basisertrag
Der Basisertrag ist eines der Resultate, die dir der Rechner liefert. Es handelt sich um das Vorabpauschalmaximum, von dem die Ausschüttungen abgezogen werden. Berechnen lässt sich der Basisertrag mittels einer einfachen Formel, die anhand eines kleinen Beispiels mit einer Anlage von 5.000€ Fondswert im Jahr 2025 erklärt werden soll:
- Basiszins · 0,7 · Fondswert am Jahresanfang
- 2,53% · 0,7 · 5.000€
- 88,55€
Der Basisertrag beträgt somit 88,55€. Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar. 2025 lag er bei 2,53%. Die 0,7 tauchen deshalb in der Berechnung auf, da lediglich mit 70% des Basiszinses kalkuliert wird. Liegen die Ausschüttungen im Beispiel bei höchstens 88,54€, kommt die Pauschale zur Anwendung – bei Erträgen ab 88,55€ aufwärts hingegen nicht.
Wertsteigerung der Fondsanteile
Die Wertsteigerung der Fondsanteile ergibt sich aus der Differenz der Fondswerte am Jahresanfang und am Jahresende. Um die Vorabpauschale zu berechnen, wird mit Blick auf die Wertsteigerung der Fondsanteile und des Basisertrags der kleinere Betrag als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Vorabpauschale
Die Pauschale ist ein weiteres Resultat des Tools und sicherlich jene Information, für die du dich am meisten interessierst. Ihre maximale Höhe drückt sich im Basisertrag aus, wobei eine geringe Wertsteigerung des Fonds das Maximum der Vorabpauschale senkt. Ist die Wertsteigerung innerhalb eines Jahres (inklusive Ausschüttungen) nämlich kleiner als die Pauschale, wird diese niedrige Wertsteigerung automatisch zur Grundlage der Berechnung. Wenn im Beispiel aus den 5.000€ vom Jahresanfang lediglich 5.010€ (ohne weitere Ausschüttungen) am Jahresende werden, dann beträgt die Pauschale 10€. Mithilfe eines Freistellungsauftrags lässt sich der Steuerabzug vermeiden. Kommt es doch dazu, wird die Pauschale beim späteren Verkauf der Fondsanteile berücksichtigt.
Erhaltene Ausschüttungen
Innerhalb eines Jahres kann es im Rahmen von Investitionen zu Ausschüttungen kommen. Dies muss allerdings nicht zwingend so sein, da es beispielsweise bei ETFs auch thesaurierende ETFs gibt. Die Erträge werden dann wieder direkt angelegt. Kommt es zu Ausschüttungen und sind jene höher als die Vorabpauschale, so entfällt diese. Sind die Ausschüttungen geringer oder sogar 0, wird die Vorabpauschale nur für die Differenz fällig.
Teilfreistellungsquote (TFQ)
Je nach Art des Fonds kann noch die sogenannte Teilfreistellungsquote von der Pauschale abgezogen werden. Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass nicht die kompletten 100% versteuert werden müssen. Grund dafür sind bereits anderweitig vorhandene steuerliche Belastungen, für die die Teilfreistellung einen Ausgleich darstellt. Bei Aktienfonds beispielsweise beträgt die TFQ 30%, sodass von 100€ lediglich 70€ versteuert werden müssten. Kalkulierst du die Vorabpauschale mit dem Rechner und gibst einen ausländischen Immobilienfonds als Fondsart an, liegt die TFQ sogar bei 80%. Die Erträge der Immobilien werden nämlich häufig schon im Ausland besteuert, sodass du dank der Teilfreistellung einer doppelten Besteuerung entgehst.
Vorabpauschale abzüglich TFQ
Kommt eine TFQ zur Anwendung, wird die ursprüngliche Höhe der Vorabpauschale dementsprechend minimiert und die Abgeltungssteuer auf dieser Basis ermittelt.
Anfallende Steuer auf die Vorabpauschale
Das ist die Steuerlast, die sich aus deiner Vorabpauschale ergibt. Der Rechner geht von einer Besteuerung von 26,375% aus (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag auf die Steuer). Bei Kirchenmitgliedschaft kommt hier zusätzlich die Kirchensteuer hinzu.
Was bringt die Nutzung des Vorabpauschale-Rechners?
Mit dem Vorabpauschale-Rechner bist du in der Lage, die Auswirkungen des Investmentsteuergesetzes von 2018 anhand verschiedener Anlage-Situationen durchzuspielen. Du kannst unterschiedliche Fälle kalkulieren und dadurch beispielsweise auch Rückschlüsse ziehen, wie du deinen Freistellungsauftrag idealerweise anpasst. Du solltest allerdings beachten, dass für die Richtigkeit des Rechners und seiner Ergebnisse keine Gewähr übernommen werden kann. Jeder Anleger ist ein Individuum mit persönlichen Besonderheiten, die auf die steuerliche Behandlung Einfluss nehmen können. Da der Vorabpauschale-Rechner unmöglich alle steuerlichen Aspekte berücksichtigen und stattdessen nur mehr oder weniger grobe Anhaltspunkte liefern kann, führt kein Weg an einer professionellen steuerlichen Beratung durch einen Steuerberater vorbei.
Fazit
Die Vorabpauschale zu berechnen, ist mit dem Tool innerhalb kurzer Zeit möglich. Der Rechner benötigt lediglich einige Angaben wie die Fondswerte oder die Ausschüttungen, um den Basisertrag und die Vorabpauschalhöhe zu kalkulieren. Letztere hängt generell von mehreren Faktoren ab, die auch sehr individuell sein können. Die Pauschale an sich dient lediglich als Berechnungsgrundlage, um die Abgeltungssteuer zu ermitteln. Da die Pauschale theoretisch für sämtliche Investmentfonds aus dem In- und Ausland angesetzt werden kann, ist sie auch für die ETF Steuern interessant.