
Kurz vor Fristende: Das kannst du von der Steuer absetzen
Eine Steuererklärung kann sich lohnen. Vor allem, wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Von den fast 15 Millionen Menschen, die 2021 eine Steuererklärung abgegeben haben, haben rund 13 Millionen eine Steuererstattung erhalten. Im Schnitt lag diese Rückerstattung bei rund 1.170€ pro Person. Wir haben für dich zusammengefasst, was du – je nach Lebenssituation – von der Steuer absetzen kannst.
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Bist du zur Abgabe verpflichtet?
Nicht alle Steuerzahler müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Selbstständige oder Arbeitnehmer, die mehrere Jobs haben, sind zur Abgabe verpflichtet. Wenn das nicht auf dich zutrifft und du während des Steuerjahres durchgängig dieselbe Steuerklasse hattest, ist die Steuererklärung für dich freiwillig.
Studierende
Sonderausgaben (im Erststudium):
- Studienkosten kannst du im Erststudium bis zu 6.000 € jährlich als Sonderausgaben absetzen.
- Voraussetzung: Du musst mehr als den jährlichen Grundfreibetrag (für 2024: 11.784€) verdient haben. Erst dann zahlst du Lohnsteuer und kannst Sonderausgaben geltend machen.
Werbungskosten (im Zweitstudium):
Im Zweitstudium kannst du alle studienbezogenen Kosten geltend machen, auch wenn du während des Studiums keine Lohnsteuer gezahlt hast. Die Kosten gelten als Werbungskosten und können durch einen Verlustvortrag mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Zu den absetzbaren Kosten während des Studiums gehören:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Arbeitsmittel (z.B. Laptop, anteilig bei Privatnutzung)
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale: 30 Cent/km, ab 21 km: 38 Cent/km)
- Mietkosten für Zweitwohnung (nur im Zweitstudium)
- Ausdrucke/Kopien
- Studienkredit-Zinsen
- einige Kosten für Auslandssemester oder Praktika im Ausland
Pendler, Homeoffice & Hybridarbeit
- Werbungskostenpauschale: du bekommst automatisch 1.230 € pro Jahr als Werbungskosten anerkannt. Nur Kosten, die darüber hinaus gehen, mindern deine Steuerlast zusätzlich.
- Wenn du zur Arbeit pendelst, kannst du die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale (30 Cent/km, ab 21 km: 38 Cent/km) absetzen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ab 2026 die 38 Cent schon ab dem 1. Kilometer gelten.
- Die Entfernungspauschale kannst du nur an Tagen berechnen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gependelt bist. Es gilt nur die einfache Entfernung, nicht der Hin- und Rückweg.
- Wer von zu Hause arbeitet, kann pro Homeoffice-Tag 6€ von der Steuer absetzen. Maximal sind 1.260€ pro Jahr möglich.
- Die Kosten für ein Arbeitszimmer (anteilig Miete, Energie, Grundsteuer oder Reparaturen) kannst du absetzen, wenn du den Raum ausschließlich beruflich nutzt und er der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist.
Mieter
- Wenn du zur Miete wohnst, kannst du 20% mancher Nebenkosten absetzen. Dazu gehören z.B. die Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst, also alle haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten.
- Ebenfalls absetzbar sind die Lohnkosten von Handwerkerleistungen. Davon 20 % und pro Jahr maximal 1.200€.
- Das Gleiche gilt für die Lohnkosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie einer Putzkraft, einem Pflegedienst oder Hausmeisterservice. Hiervon kannst du maximal 4.000€ pro Jahr steuerlich geltend machen.
- Achte immer darauf, dass die Lohnkosten in Rechnungen getrennt von Fahrt- und Materialkosten aufgeführt sind.
Familien
- Kinderbetreuungskosten: Du kannst bis zu 6.000€ Betreuungskosten pro Kind anrechnen, davon sind 80% steuerlich absetzbar (Stand 2025).
- Kinder müssen dafür unter 14 Jahren alt sein und deinem Haushalt angehören.
- Für Alleinerziehende gibt es einen Entlastungsbetrag, der automatisch über die Steuerklasse II eingerechnet wird. Warst du 2024 alleinerziehend, aber nicht in Steuerklasse II, kannst du dir den Betrag über die Steuererklärung sichern.
- Ehegattensplitting: Verheiratete Paare und Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften können im Gegensatz zu ledigen Personen keine zusätzlichen Kosten absetzen. Allerdings können sie sich gemeinsam veranlagen lassen und so Steuern sparen. Das lohnt sich vor allem, wenn Partner ein sehr ungleiches Einkommen haben.
Für alle wichtig
- Kirchensteuer: Die kannst du uneingeschränkt von der Steuer absetzen.
- Viele Versicherungen lassen sich als sogenannte Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu zählt z.B. die private Haftpflicht, die Kfz- und Pflegeversicherung, aber auch die Altersvorsorge (z.B. die gesetzliche Rentenversicherung).
- Der Höchstbetrag dafür beträgt für Singles im Steuerjahr 2024 27.566€, abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils.
- Umzugskosten: Wer berufs- oder ausbildungsbedingt umzieht, kann zahlreiche damit verbundene Kosten von der Steuer absetzen. Die Pauschale für Umzugskosten liegt bei 964€.
- Spenden an gemeinnützige oder kirchliche Organisationen kannst du bis zu 20 % deiner Gesamteinkünfte steuerlich geltend machen.
- Parteispenden kannst du ebenfalls von der Steuer absetzen. Bei Alleinstehenden werden sie bis zu einem Betrag von 1.650€ zur Hälfte direkt von der Steuer abgezogen.
Wichtige Hinweise
- Für viele Kosten benötigst du Nachweise, wenn Sie über den Pauschalbetrag hinausgehen. Bewahre Rechnungen und Belege deshalb immer gut auf.
- Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
- Rückwirkende Abgabe: Wer freiwillig abgibt, hat dafür länger Zeit. Die Abgabe ist bis zu vier Jahren rückwirkend möglich.
- Besonders unkompliziert funktioniert die Steuererklärung mit einer Steuersoftware. Bei anspruchsvollen Steuerfällen ist die Hilfe von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein sinnvoll.
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