Die Kapitalertragsteuer: einmal 25% auf alles?
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- Die Kapitalertragsteuer beträgt in Deutschland pauschal 25%.
- Du zahlst sie auf Zinsen, Dividenden und Gewinne durch Aktien, Fonds, ETFs und alle anderen Kapitalerträge.
- Den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000€ kannst du steuerfrei ausschöpfen.
- Deine Bank oder dein Broker führen sie in den meisten Fällen automatisch ab, nur bei ausländischen Finanzinstituten musst du aufpassen.
- Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.784€, musst du keine Kapitalertragsteuer zahlen.
- Beträgt dein Einkommensteuersatz unter 25%, wird dein Kapitalertragsteuersatz darauf angeglichen.
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- Die Kapitalertragsteuer wird direkt an das Finanzamt abgeführt, du musst dich in den meisten Fällen um nichts kümmern.
- Wenn dein Einkommen unter 11.784€ pro Jahr liegt, kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und musst keine Kapitalertragsteuer zahlen.
- Wenn dein Einkommensteuersatz unter 25% liegt, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen und deine Kapitalertragsteuer wird deinem persönlichen Steuersatz angepasst.
- Erträge, die nicht automatisch abgeführt werden, gibst du in der Anlage KAP der Steuererklärung an.
- Deine Steuern kannst du entspannt mit einer Steuersoftware erledigen.
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Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist die Steuer, die du in Deutschland auf Kapitalerträge zahlst. Kapitalerträge sind Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fonds, ETFs und andere Geldanlagen. Rein rechtlich gehören Kapitalerträge zum Einkommen. Deswegen wird die Kapitalertragsteuer im Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten. Sie beträgt pauschal 25% (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und wird direkt an der Quelle abgeführt, gehört also zu den Quellensteuern. Die Quelle sind die Banken und Finanzdienstleister, welche die Gewinne ausschütten. Sie führen für dich die Steuern direkt an das Finanzamt ab und sind somit die Steuerzahler. Du selbst bist der Steuerschuldner und schuldest dem Finanzamt die Steuern, zahlst sie aber nicht aktiv. Nur, wenn du eine ausländische Bank oder einen ausländischen Broker hast, musst du dich selbst um die Kapitalertragsteuer kümmern.
Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer
Im Kontext der Kapitalertragsteuer bist du vielleicht auch schon über den Begriff Abgeltungsteuer gestolpert. Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet und beschreiben das Gleiche. Das liegt daran, dass der Steuerabzug bei Kapitalerträgen eine abgeltende Wirkung hat. Das bedeutet, die bereits versteuerten Erträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Obwohl es sich rein technisch also um die Kapitalertragsteuer handelt, spricht man wegen der Art, wie sie ausgestaltet ist, häufig von der Abgeltungssteuer.
Worauf wird Kapitalertragsteuer gezahlt?
Die Kapitalertragsteuer musst du auf alle Kapitalerträge zahlen. Das betrifft jegliche Gewinne aus finanziellen Investitionen. Die eigentliche Frage lautet deshalb: Wann wird die Kapitalertragsteuer automatisch abgezogen und wann musst du dich selbst darum kümmern? Als Faustregel gilt, dass du dich um keinen Geldbetrag kümmern musst, der mindestens einmal durch eine deutsche Bank oder einen deutschen Broker geflossen ist. Fast immer übernimmt die Steuerabgabe deshalb deine Bank, dein Broker oder ein ähnlicher Finanzdienstleister.
Hier wird die Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt:
Dividenden und Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften
Zinsen, die Banken auszahlen
Zinsen aus Wertpapieren
Bei thesaurierenden und ausschüttenden Fonds, also auch ETFs (siehe Infobox)
Gewinnausschüttungen aus typisch stillen Beteiligungen
Bestimmte Lebensversicherungsverträge
Gewinne aus Termingeschäften
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und anderen Finanzprodukten
Stückzinsen, die beim Verkauf festverzinslicher Wertpapiere anfallen
Hier wird die Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgeführt, hier musst du also aufpassen:
Erträge aus Darlehen von Nichtbanken (P2P)
Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden
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Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% deiner erwirtschafteten Erträge. Dazu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag und 8-9% Kirchensteuer. Soli und Kirchensteuer zahlst du anteilsmäßig an der Kapitalertragsteuer, nicht auf den gesamten Gewinn. Daraus ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 26,38% bis 27,99%. Diesen Prozentsatz zahlst du auf alles, was über dem Freibetrag liegt.
- KapESt + Solidaritätszuschlag: 26,38%
- KapESt + Solidaritätszuschlag + 8% Kirchensteuer: 27,82% (in Bayern und Baden-Württemberg)
- KapESt + Solidaritätszuschlag + 9% Kirchensteuer: 27,99% (in allen übrigen Bundesländern)
Wie viel du im konkreten Fall bezahlen musst, kannst du mit unserem Abgeltungssteuer-Rechner herausfinden. Du kannst dich auch von der Kirchensteuer abmelden.
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Aufpassen vor Doppelversteuerung
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer und wird deshalb direkt an der Quelle abgezogen. Wenn du nun Gewinne im Ausland realisierst, kann es sein, dass auch der jeweilige Staat eine Quellensteuer auf den Gewinn kassiert. Kommt dein Gewinn anschließend auf dein deutsches Konto, wird das zweite Mal eine Quellensteuer erhoben, dieses Mal die deutsche Kapitalertragsteuer. Deine Aktien oder Fonds werden also doppelt besteuert. Um das zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen. In den DBAs ist festgeschrieben, wie viel Steuern Deutsche im Ausland auf Kapitalerträge zahlen müssen und wie dieser Betrag mit der deutschen Kapitalertragsteuer verrechnet werden kann. In den meisten Fällen verrechnet deine Bank die beiden Steuersätze miteinander. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag über die Quellensteuer.
Teilfreistellung bei Fonds
Nicht nur du als Fondsinvestor, sondern auch die Fonds-Betreiber müssen Steuern auf ihre Fonds zahlen. Dadurch vermindert sich der Gewinn für Investoren. Um das auszugleichen, hat der deutsche Fiskus die Teilfreistellung eingeführt. Durch die Teilfreistellung musst du nur noch einen Teil deiner Fonds-Gewinne versteuern.
Art des Fonds | So viel bleibt steuerfrei |
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Aktienfonds (mehr als 50% Aktienanteil) | 30% der Erträge |
Mischfonds (mindestens 25% Aktienanteil) | 15% der Erträge |
Immobilienfonds | 60%* bis 80%** der Erträge |
Wie hoch ist der Freibetrag?
Der Freibetrag heißt hier eigentlich Sparerpauschbetrag und steht allen in Deutschland zu. Im Jahr können Einzelpersonen 1.000€ steuerfrei behalten. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, sogenannte zusammenveranlagte Personen, haben einen Freibetrag von gemeinsam 2.000€. Nur der Teil von Gewinnen, der oberhalb des Freibetrags liegt, muss versteuert werden. Damit die Bank Gewinne unter dem Sparerpauschbetrag nicht automatisch an das Finanzamt weiterleitet, musst du ihr mitteilen, ab welcher Grenze Gewinne versteuert werden sollen, indem du einen Freistellungsauftrag stellst. Auf diese Art kannst du deinen Freibetrag auch auf unterschiedliche Banken verteilen.
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Rechenbeispiel
Mit dem Verkauf einer Aktie eines amerikanischen Tech-Unternehmens hat unsere Beispielperson Annika 1.500€ Gewinn gemacht (sie hatte ganz schön viel Glück, ohne Diversifizierung einen solchen Gewinn zu landen). Neben der Tech-Aktie besitzt sie keine weiteren Geldanlagen. Ihr Konto hat Annika bei einer deutschen Bank. Sie ist aus der Kirche ausgetreten und muss deshalb keine Kirchensteuer bezahlen. Weiterhin ist Annika unverheiratet und auch in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft, sie kann also den Freibetrag von 1.000€ ausschöpfen.
1.500€ Gewinn - 1.000€ Sparerpauschbetrag = 500€ zu versteuern |
500€ * 25% = 125€ Kapitalertragsteuer |
125€ * 5,5% = 6,88€ Solidaritätszuschlag |
125€ + 6,88€ = 131,88€ gesamte Abgeltungssteuer |
Von den 1.500€ Gewinn landen 1.368,12€ auf Annikas Konto. Sie konnte den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000€ voll ausschöpfen. Die Differenz von 500€ muss versteuert werden. Die 125€ Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag von 6,88€ hat Annikas Bank beim Verkauf direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Annika muss nichts weiter tun und überlegt sich nun, was sie mit ihrem Gewinn anstellen soll.
Wann keine Kapitalertragsteuer bezahlen?
Es gibt einige Situationen, in denen du die Kapitalertragsteuer nicht, bzw. nicht in ganzer Höhe zahlen musst. Das ist besonders oft bei Menschen, die nicht so viel verdienen, wie etwa Rentnerinnen, Studierenden und Kindern der Fall. Du musst die 25% Kapitalsteuer nicht zahlen, wenn du dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag für Steuern liegt oder dein Einkommensteuersatz unter 25% liegt.
1. Dein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 11.784€
Unterhalb des Grundfreibetrags muss man keine Steuern zahlen. Wenn dein jährliches Einkommen (inkl. Kapitalgewinne) unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Dazu musst du das Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ (NV 1 A) ausfüllen. Das Formular findest du auf der Website deines zuständigen Finanzamtes. Das ausgefüllte Formular gibst du dann bei deiner Bank, bzw. deinen Banken ab. Nun kann die Bank dir Erträge ohne Steuerabzug auszahlen.
2. Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25%
Kapitalerträge zählen zum Einkommen. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, wird dein Kapitalsteuersatz darauf angepasst. Dazu musst du in der nächsten Steuererklärung in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt sucht dann die für dich günstigste Option und du erhältst zu viel bezahlte Steuern zurück.
In diesen Fällen musst du eine Steuererklärung machen
Normalerweise musst du Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben, weil sie durch die Abgeltungssteuer schon direkt beglichen werden. In einigen Fällen musst du die Kapitalertragsteuer aber angeben. Und zwar dann, wenn du die Gewinne im Ausland machst und sie nicht über eine deutsche Bank oder einen deutschen Finanzdienstleister laufen. In dem Fall kann das Finanzamt deine Gewinne nicht einsehen. Gibst du die Erträge dann nicht in der Steuererklärung an, betreibst du Steuerhinterziehung.
In diesen Fällen musst du aufpassen:
- bei Auslandskonten
- beim Verkauf einer Lebensversicherung
- bei Erstattungszinsen vom Finanzamt
- bei Zinsen aus einem Darlehen an Privatpersonen (P2P)
- bei Kapitalerträgen im Ausland
So funktioniert es
Um Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, musst du die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen. Von deiner Bank erhältst du jährlich eine Steuerbescheinigung. In ihr kannst du einsehen, was du alles in die Anlage KAP eintragen musst. In der Anlage KAP kannst du auch die Günstigerprüfung beantragen.
Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern
In anderen Fällen solltest du eine Steuererklärung machen, nämlich weil du dadurch Geld zurückbekommen kannst. Das ist der Fall, wenn du unter dem Grundfreibetrag bist, aber vergessen hast, die NV-Bescheinigung auszufüllen. Auch wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, kannst du Geld mit der nächsten Steuererklärung zurückerstattet bekommen. Wie du das beides machst, erfährst du unter Punkt 7.
Tipps und Tricks
Es gibt ein paar Tricks, mit denen du bei der Kapitalertragsteuer sparen kannst. Das Wichtigste ist, dass du deine Verluste mit deinen Gewinnen verrechnest. Zusätzlich solltest du jährlich den Sparerpauschbetrag vollständig ausschöpfen. Noch mehr Tipps findest du in unserem Artikel dazu, wie du die Abgeltungssteuer umgehen kannst.