Freistellungsauftrag: Das musst du wissen
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- Pro Jahr steht dir ein Sparerpauschbetrag von 1.000€ zur Verfügung, bei Ehe- und Lebenspartnern zusammen 2.000€. Bis zu diesem Betrag musst du keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen.
- Du musst dich nicht um die Versteuerung deiner Kapitalerträge kümmern – das erledigt die Bank für dich.
- Damit die Bank deinen Sparerpauschbetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag hinterlegen.
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- Um einen Freistellungsauftrag einzurichten, navigierst du in deiner Broker-App oder auf der Website deiner Bank in die Steuerübersicht. Dort findest du in der Regel eine Rubrik „Freistellungsauftrag“.
- Du kannst deinen Freistellungsauftrag auch auf mehrere Banken verteilen, solltest dabei aber insgesamt nicht die 1.000€ bzw. 2.000€ überschreiten.
- Behalte einen Überblick über deine Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken.
- Hast du deinen Freistellungsauftrag vergessen, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung wieder zurückholen.
Was ist der Freistellungsauftrag?
Mit dem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank oder deinem Broker mit, dass dort dein Sparerpauschbetrag berücksichtigt werden soll. Dadurch zahlst du auf Kapitalerträge bis 1.000€ keine Abgeltungssteuern. Ohne eingerichteten Freistellungsauftrag führt deine Bank automatisch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% des Ertrags plus Soli (5,5% der Kapitalertragsteuer) und eventuell Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab. Du erhältst also nur den Nettoertrag. Hast du aber einen Freistellungsauftrag hinterlegt, führt die Bank auf Erträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrags keine Steuern ab und du erhältst direkt den Bruttoertrag.
Als steuerpflichtige Kapitalerträge zählen zum Beispiel:
realisierte Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren
Zinsen (aus Anleihen, Tagesgeld, Festgeld, Bausparvertrag)
Der Freistellungsauftrag erleichtert insbesondere Kleinanlegern das Investieren. Sie erhalten Erträge bis 1.000€ bzw. 2.000€ ohne Steuerabzug und müssen sich somit zunächst weniger Gedanken um die steuerlichen Aspekte ihrer Investments machen. Das bietet auch einen Liquiditätsvorteil: Anstatt die zu viel gezahlte Steuer erst über die Einkommensteuer zurückzubekommen, wird auf diesen Umweg verzichtet. Du erhältst heute schon den gesamten Betrag und hast diesen dann bereits zur Verfügung – zum Beispiel zum Reinvestieren, um den Zinseszinseffekt effektiv zu nutzen.
Wenn deine Kapitalerträge die Grenze von 1.000€ bzw. 2.000€ überschreiten, wird dir von den Erträgen automatisch die Abgeltungssteuer abgezogen und du erhältst nur noch den Nettoertrag. Dies geschieht auf den Cent genau: Stell dir vor, du realisierst einen Gewinn aus einem Verkauf einer Aktie in Höhe von 1.500€ und hast noch die vollen 1.000€ Freistellungsauftrag zur Verfügung und eingerichtet. Dann erhältst du anteilig 1.000€ ohne Steuerabzug und zahlst du nur auf die „übrigen“ 500€ entsprechend Kapitalertragsteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer.
So hoch ist der Sparerpauschbetrag 2024
Der Sparerpauschbetrag beträgt aktuell 1.000€ pro Person bzw. 2.000€ für Ehe- und Lebenspartner. Mit der Einrichtung eines Freistellungsauftrags machst du deinen Sparerpauschbetrag bei deiner Bank oder deinem Broker entsprechend geltend. Auch für Kinder gilt jeweils der Sparerpauschbetrag von 1.000€.
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Freistellungsauftrag einrichten, ändern und kündigen
Der Freistellungsauftrag ist stets für das Kalenderjahr gültig, in dem er erteilt wird, beginnend mit dem 1. Januar. Prinzipiell kann er für eine befristete oder unbefristete Laufzeit bei deiner Bank eingerichtet werden. Auch die Höhe kannst du flexibel anpassen, wenn du deinen Freistellungsauftrag etwa auf mehrere Banken und Broker verteilen möchtest.
Freistellungsauftrag einrichten
Um den Freistellungsauftrag einzurichten, musst du deine Steueridentifikationsnummer bei deiner Bank oder deinem Broker hinterlegt haben. Deine Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern und ist auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder deinem Einkommensteuerbescheid zu finden. Meist kannst du diese schon direkt bei der Depot- oder Kontoeröffnung hinterlegen.
Bei vielen Neobrokern kannst du den Freistellungsauftrag mittlerweile mit wenigen Klicks über die App in den Einstellungen einrichten und ändern. Auch viele Banken bieten diesen Service bequem im Online-Banking an. Bei manchen Anbietern musst du noch ein Formular ausfüllen und bei deiner Bank einreichen. Der Freistellungsauftrag gilt für all deine Konten und Depots bei der jeweiligen Bank. Folgende Informationen musst du angeben:
Höhe des zu berücksichtigenden Freistellungsauftrag
Gültigkeitsdauer, wenn der Freistellungsauftrag bei dieser Bank nur befristet sein soll
Wenn du die Option „Bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten“ (oder eine ähnliche Formulierung) wählst, gilt der Freistellungsauftrag bei dieser Bank unbefristet
Freistellungsauftrag ändern oder kündigen
Freistellungsaufträge kannst du jederzeit ändern oder kündigen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn du ein weiteres Depot oder ein Tagesgeldkonto bei einem anderen Anbieter eröffnest. Wenn du dort auch mit Kapitalerträgen rechnest, kannst du den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken und Broker aufteilen. Änderungen kannst du jederzeit für das laufende Jahr bis zum letzten Bankarbeitstag eines Jahres vornehmen, allerdings solltest du die genaue Frist bei deiner Bank erfragen.
Kündigen kannst du den Freistellungsauftrag immer nur zum 31. Dezember eines Jahres. Dann gilt er im folgenden Jahr nicht mehr bei dieser Bank und du kannst ihn woanders einrichten. Solltest du dein Konto oder Depot ganz auflösen, musst du den Freistellungsauftrag bei Kontoschließung separat kündigen, da Kreditinstitute diesen in der Regel nicht automatisch löschen. Ansonsten bleibt er als ungenutzter Freistellungsauftrag bestehen.
Freistellungsauftrag vergessen?
Wenn du den Freistellungsauftrag vergessen hast, wird er im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt und du erhältst die zu viel gezahlten Steuern für das jeweilige Jahr zurück. Fülle dafür die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei deiner Einkommensteuererklärung aus und trage dort deine Kapitalerträge und abgeführten Steuern ein. Diese Zahlen findest du in der Jahressteuerbescheinigung deines Kreditinstituts, die du in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres von deiner Bank erhältst.
Wenn du noch innerhalb des laufenden Jahres deinen Sparerpauschbetrag geltend machen möchtest, kannst du deinen Freistellungsauftrag auch nachträglich für das aktuelle Jahr einrichten. Deine Bank oder dein Broker erstatten dir dann rückwirkend die im laufenden Jahr zu viel gezahlte Steuer zurück.
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Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen
Ein Tagesgeldkonto hier, einen ETF-Sparplan da, ein Dividenden-Depot dort – heutzutage nutzen viele Personen mehrere Banken und Broker, um ihre Finanzen zu organisieren. Deinen Freistellungsauftrag kannst du auch auf mehrere Banken und Broker verteilen, um ihn so möglichst effektiv zu nutzen. Verschaffe dir dazu einen Überblick, bei welchem deiner Banken und Broker welche Kapitalerträge anfallen und wo eventuell bereits ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Dann kannst du die Aufteilung gegebenenfalls optimieren und den Freistellungsauftrag entsprechend verteilen.
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Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Du hast ein Tagesgeldkonto bei Bank A und erhältst dort im Jahr 300€ Zinsen. Bei Broker B investierst du per Sparplan in ETFs, die keine Erträge ausschütten und du planst auch keinen Verkauf. Bei Neobroker C hast du einige Einzelaktien, die Dividende ausschütten. Du rechnest hier mit jährlichen Erträgen von 500€. Einen Freistellungsauftrag bei Broker B benötigst du in diesem Szenario nicht, da hier keine Kapitalerträge anfallen. Bei Bank A kannst du einen Freistellungsauftrag von 300€ hinterlegen und bei Neobroker C den Rest von 700€. Sollten die Gewinne und Dividenden bei Neobroker C etwas höher ausfallen als geplant, hast du hier noch etwas Spielraum.
Am besten erstellst du dir eine Übersicht der erwarteten Kapitalerträge und verteilst dann entsprechend den Freistellungsauftrag:
Erwartete Erträge | Freistellungsauftrag | |
Bank A | 300€ | 300€ |
Broker B | 0€ | 0€ |
Neobroker C | 500€ | 700€ |
Summe | 800€ | 1.000€ |
Wichtig ist, dass du den Sparerpauschbetrag pro Jahr nicht überschreitest, also nicht mehr als 1.000€ bzw. 2.000€ steuerfreie Kapitalerträge erhältst. Die Broker wissen untereinander zwar nicht, wo du welchen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Wenn du aber in Summe mehr als 1.000€ (2.000€) im Jahr ohne Steuerabzug erhalten hast, fällt das dem Finanzamt auf. Bei Überschreitung drohen Ärger mit dem Fiskus, im Wiederholungsfall sogar eine Ordnungsstrafe. Am einfachsten kannst du eine versehentliche Überschreitung der 1.000€ (2.000€) vermeiden, wenn deine Freistellungsaufträge bei verschiedenen Brokern in Summe nicht mehr als 1.000€ (2.000€) betragen.
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Freistellungsauftrag bei Eheleuten: Teilen oder getrennt beantragen?
Als Ehepaar könnt ihr euren Steuerpauschbetrag und damit den Freistellungsauftrag zusammen mit 2.000€ hinterlegen. Dies ist prinzipiell für Einzelkonten genauso möglich, wie für Gemeinschaftskonten. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass jeder seinen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000€ pro Person in Anspruch nimmt.
Wenn ihr der Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt, gilt dieser auch gleichzeitig als Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung. Das bedeutet, dass alle Gewinne und Verluste sämtlicher Konten einmal jährlich direkt miteinander gegengerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob ihr für die Steuererklärung getrennt oder zusammen veranlagt seid. Apropos zusammen veranlagt: Kannst du oder dein Partner oder Partnerin den Sparerpauschbetrag nicht komplett ausschöpfen, wird der Rest automatisch beim anderen um den nicht ausgeschöpften Betrag erhöht. Auf diese Weise kommt ihr zusammen immer auf 2.000€.
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Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Steuerfreibetrag
Der Freistellungsauftrag richtet sich nach dem Sparerpauschbetrag und ermöglicht es dir, Kapitalerträge bis 1.000€ bzw. 2.000€ ohne Steuerabzug zu erhalten. Dies geschieht unabhängig von der Höhe deiner sonstigen Einkünfte.
Der Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag hingegen ist eine Einkommensgrenze, bis zu der keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Aktuell beträgt diese Grenze 11.784€. Kinder, Studenten oder Rentner liegen oftmals unter dieser Grenze. Wenn dann der Großteil der Einkünfte aus Kapitalerträgen stammt, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung eine Möglichkeit sein, um Steuern auf Kapitalerträge unter dieser Grenze zu vermeiden. Legst du diese Bescheinigung deiner Bank vor, führt sie ebenfalls keine Steuern auf deine Kapitalerträge ab und du erhältst die Erträge brutto.
Auch durch eine Günstigerprüfung kannst du deine Steuerlast auf Kapitalerträge unter Umständen reduzieren. Mehr dazu erfährst du in unserem Video.