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Freistellungsauftrag: Das musst du wissen

Maximilian Thomaser
Maximilian Thomaser
Stand: 13. August 2024
Dank des Sparerpauschbetrags sind deine Kapitalerträge bis 1.000€ pro Jahr steuerfrei. Dazu musst du aber einmal aktiv werden und bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten. Wir erklären dir, was der Freistellungsauftrag genau ist, wie du den Freistellungsauftrag einrichtest und was zu tun ist, wenn du ihn mal vergessen hast. Auch wie du deinen Freistellungsauftrag auf mehrere Banken und Broker verteilen kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.

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Was du wissen solltest
  • Pro Jahr steht dir ein Sparerpauschbetrag von 1.000€ zur Verfügung, bei Ehe- und Lebenspartnern zusammen 2.000€. Bis zu diesem Betrag musst du keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen.
  • Du musst dich nicht um die Versteuerung deiner Kapitalerträge kümmern – das erledigt die Bank für dich.
  • Damit die Bank deinen Sparerpauschbetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag hinterlegen.

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So gehst du vor
  • Um einen Freistellungsauftrag einzurichten, navigierst du in deiner Broker-App oder auf der Website deiner Bank in die Steuerübersicht. Dort findest du in der Regel eine Rubrik „Freistellungsauftrag“.
  • Du kannst deinen Freistellungsauftrag auch auf mehrere Banken verteilen, solltest dabei aber insgesamt nicht die 1.000€ bzw. 2.000€ überschreiten.
  • Behalte einen Überblick über deine Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken.
  • Hast du deinen Freistellungsauftrag vergessen, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung wieder zurückholen.

Was ist der Freistellungsauftrag?

Mit dem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank oder deinem Broker mit, dass dort dein Sparerpauschbetrag berücksichtigt werden soll. Dadurch zahlst du auf Kapitalerträge bis 1.000€ keine Abgeltungssteuern. Ohne eingerichteten Freistellungsauftrag führt deine Bank automatisch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% des Ertrags plus Soli (5,5% der Kapitalertragsteuer) und eventuell Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab. Du erhältst also nur den Nettoertrag. Hast du aber einen Freistellungsauftrag hinterlegt, führt die Bank auf Erträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrags keine Steuern ab und du erhältst direkt den Bruttoertrag.

Als steuerpflichtige Kapitalerträge zählen zum Beispiel:

Der Freistellungsauftrag erleichtert insbesondere Kleinanlegern das Investieren. Sie erhalten Erträge bis 1.000€ bzw. 2.000€ ohne Steuerabzug und müssen sich somit zunächst weniger Gedanken um die steuerlichen Aspekte ihrer Investments machen. Das bietet auch einen Liquiditätsvorteil: Anstatt die zu viel gezahlte Steuer erst über die Einkommensteuer zurückzubekommen, wird auf diesen Umweg verzichtet. Du erhältst heute schon den gesamten Betrag und hast diesen dann bereits zur Verfügung – zum Beispiel zum Reinvestieren, um den Zinseszinseffekt effektiv zu nutzen.

Wenn deine Kapitalerträge die Grenze von 1.000€ bzw. 2.000€ überschreiten, wird dir von den Erträgen automatisch die Abgeltungssteuer abgezogen und du erhältst nur noch den Nettoertrag. Dies geschieht auf den Cent genau: Stell dir vor, du realisierst einen Gewinn aus einem Verkauf einer Aktie in Höhe von 1.500€ und hast noch die vollen 1.000€ Freistellungsauftrag zur Verfügung und eingerichtet. Dann erhältst du anteilig 1.000€ ohne Steuerabzug und zahlst du nur auf die „übrigen“ 500€ entsprechend Kapitalertragsteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer.

So hoch ist der Sparerpauschbetrag 2024

Der Sparerpauschbetrag beträgt aktuell 1.000€ pro Person bzw. 2.000€ für Ehe- und Lebenspartner. Mit der Einrichtung eines Freistellungsauftrags machst du deinen Sparerpauschbetrag bei deiner Bank oder deinem Broker entsprechend geltend. Auch für Kinder gilt jeweils der Sparerpauschbetrag von 1.000€.

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Sparerpauschbetrag wurde erhöht
Zuletzt erhöht wurde der Sparerpauschbetrag 2022, mit Wirkung ab 2023, von 801€ auf 1.000€ (bzw. entsprechend von 1.602€ auf 2.000€). Die 801€ bzw. 1.602€ galten von 2009 bis 2022. Wenn du also auf alten Abrechnungen, Steuerbescheinigungen oder auch im Internet noch diese Zahlen findest, stammen sie aus dieser Periode.

Freistellungsauftrag einrichten, ändern und kündigen

Der Freistellungsauftrag ist stets für das Kalenderjahr gültig, in dem er erteilt wird, beginnend mit dem 1. Januar. Prinzipiell kann er für eine befristete oder unbefristete Laufzeit bei deiner Bank eingerichtet werden. Auch die Höhe kannst du flexibel anpassen, wenn du deinen Freistellungsauftrag etwa auf mehrere Banken und Broker verteilen möchtest.

Freistellungsauftrag einrichten

Um den Freistellungsauftrag einzurichten, musst du deine Steueridentifikationsnummer bei deiner Bank oder deinem Broker hinterlegt haben. Deine Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern und ist auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder deinem Einkommensteuerbescheid zu finden. Meist kannst du diese schon direkt bei der Depot- oder Kontoeröffnung hinterlegen.

Bei vielen Neobrokern kannst du den Freistellungsauftrag mittlerweile mit wenigen Klicks über die App in den Einstellungen einrichten und ändern. Auch viele Banken bieten diesen Service bequem im Online-Banking an. Bei manchen Anbietern musst du noch ein Formular ausfüllen und bei deiner Bank einreichen. Der Freistellungsauftrag gilt für all deine Konten und Depots bei der jeweiligen Bank. Folgende Informationen musst du angeben:

  • Höhe des zu berücksichtigenden Freistellungsauftrag

  • Gültigkeitsdauer, wenn der Freistellungsauftrag bei dieser Bank nur befristet sein soll

  • Wenn du die Option „Bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten“ (oder eine ähnliche Formulierung) wählst, gilt der Freistellungsauftrag bei dieser Bank unbefristet

Freistellungsauftrag ändern oder kündigen

Freistellungsaufträge kannst du jederzeit ändern oder kündigen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn du ein weiteres Depot oder ein Tagesgeldkonto bei einem anderen Anbieter eröffnest. Wenn du dort auch mit Kapitalerträgen rechnest, kannst du den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken und Broker aufteilen. Änderungen kannst du jederzeit für das laufende Jahr bis zum letzten Bankarbeitstag eines Jahres vornehmen, allerdings solltest du die genaue Frist bei deiner Bank erfragen.

Kündigen kannst du den Freistellungsauftrag immer nur zum 31. Dezember eines Jahres. Dann gilt er im folgenden Jahr nicht mehr bei dieser Bank und du kannst ihn woanders einrichten. Solltest du dein Konto oder Depot ganz auflösen, musst du den Freistellungsauftrag bei Kontoschließung separat kündigen, da Kreditinstitute diesen in der Regel nicht automatisch löschen. Ansonsten bleibt er als ungenutzter Freistellungsauftrag bestehen.

Freistellungsauftrag vergessen?

Wenn du den Freistellungsauftrag vergessen hast, wird er im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt und du erhältst die zu viel gezahlten Steuern für das jeweilige Jahr zurück. Fülle dafür die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei deiner Einkommensteuererklärung aus und trage dort deine Kapitalerträge und abgeführten Steuern ein. Diese Zahlen findest du in der Jahressteuerbescheinigung deines Kreditinstituts, die du in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres von deiner Bank erhältst.

Wenn du noch innerhalb des laufenden Jahres deinen Sparerpauschbetrag geltend machen möchtest, kannst du deinen Freistellungsauftrag auch nachträglich für das aktuelle Jahr einrichten. Deine Bank oder dein Broker erstatten dir dann rückwirkend die im laufenden Jahr zu viel gezahlte Steuer zurück.

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Freistellungsauftrag für vergangene Jahre?
Rückwirkend für ein vergangenes Jahr kannst du den Freistellungsauftrag nicht einrichten. Der Auftrag gilt immer nur für das Jahr, in dem er eingereicht wurde und bei unbefristeter Dauer auch für die zukünftigen Jahre.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen

Ein Tagesgeldkonto hier, einen ETF-Sparplan da, ein Dividenden-Depot dort – heutzutage nutzen viele Personen mehrere Banken und Broker, um ihre Finanzen zu organisieren. Deinen Freistellungsauftrag kannst du auch auf mehrere Banken und Broker verteilen, um ihn so möglichst effektiv zu nutzen. Verschaffe dir dazu einen Überblick, bei welchem deiner Banken und Broker welche Kapitalerträge anfallen und wo eventuell bereits ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Dann kannst du die Aufteilung gegebenenfalls optimieren und den Freistellungsauftrag entsprechend verteilen.

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Verrechnung über die Einkommensteuererklärung
Wenn dein Freistellungsauftrag bei einem deiner Broker schon ausgeschöpft ist, während bei deinem anderen Broker noch Freibetrag „übrig“ ist, werden dir die zu viel gezahlten Steuern im nächsten Jahr über deine Einkommensteuererklärung erstattet. Hier wird dir ein eventuell nicht voll ausgeschöpfter Freistellungsbetrag angerechnet und du erhältst dann die jeweils zu viel gezahlte Steuer zurück. Insgesamt hast du also nicht zu viel Steuern gezahlt.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Du hast ein Tagesgeldkonto bei Bank A und erhältst dort im Jahr 300€ Zinsen. Bei Broker B investierst du per Sparplan in ETFs, die keine Erträge ausschütten und du planst auch keinen Verkauf. Bei Neobroker C hast du einige Einzelaktien, die Dividende ausschütten. Du rechnest hier mit jährlichen Erträgen von 500€. Einen Freistellungsauftrag bei Broker B benötigst du in diesem Szenario nicht, da hier keine Kapitalerträge anfallen. Bei Bank A kannst du einen Freistellungsauftrag von 300€ hinterlegen und bei Neobroker C den Rest von 700€. Sollten die Gewinne und Dividenden bei Neobroker C etwas höher ausfallen als geplant, hast du hier noch etwas Spielraum.

Am besten erstellst du dir eine Übersicht der erwarteten Kapitalerträge und verteilst dann entsprechend den Freistellungsauftrag:

Erwartete ErträgeFreistellungsauftrag
Bank A300€300€
Broker B0€0€
Neobroker C500€700€
Summe800€1.000€
Ein Beispiel: Überblick über erwartete Erträge und Höhe der Freistellungsaufträge.

Wichtig ist, dass du den Sparerpauschbetrag pro Jahr nicht überschreitest, also nicht mehr als 1.000€ bzw. 2.000€ steuerfreie Kapitalerträge erhältst. Die Broker wissen untereinander zwar nicht, wo du welchen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Wenn du aber in Summe mehr als 1.000€ (2.000€) im Jahr ohne Steuerabzug erhalten hast, fällt das dem Finanzamt auf. Bei Überschreitung drohen Ärger mit dem Fiskus, im Wiederholungsfall sogar eine Ordnungsstrafe. Am einfachsten kannst du eine versehentliche Überschreitung der 1.000€ (2.000€) vermeiden, wenn deine Freistellungsaufträge bei verschiedenen Brokern in Summe nicht mehr als 1.000€ (2.000€) betragen.

✋🏽

Verliere dich nicht in Kleinbeträgen
Verliere dich bei der Aufteilung deines Freistellungsauftrags nicht in Kleinbeträgen, denn über die Einkommensteuererklärung wird der Freibetrag am Ende insgesamt korrekt angerechnet. Wenn du für einen Bausparvertrag im Jahr z.B. 20€ Zinsen erhältst, lohnt sich der Aufwand kaum, bei deinen anderen Banken den Freistellungsauftrag zu ändern, um bei der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag von 20€ zu hinterlegen. Der Freistellungsauftrag soll dir das Investieren erleichtern und nicht verkomplizieren.

Freistellungsauftrag bei Eheleuten: Teilen oder getrennt beantragen?

Als Ehepaar könnt ihr euren Steuerpauschbetrag und damit den Freistellungsauftrag zusammen mit 2.000€ hinterlegen. Dies ist prinzipiell für Einzelkonten genauso möglich, wie für Gemeinschaftskonten. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass jeder seinen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000€ pro Person in Anspruch nimmt.

Wenn ihr der Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt, gilt dieser auch gleichzeitig als Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung. Das bedeutet, dass alle Gewinne und Verluste sämtlicher Konten einmal jährlich direkt miteinander gegengerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob ihr für die Steuererklärung getrennt oder zusammen veranlagt seid. Apropos zusammen veranlagt: Kannst du oder dein Partner oder Partnerin den Sparerpauschbetrag nicht komplett ausschöpfen, wird der Rest automatisch beim anderen um den nicht ausgeschöpften Betrag erhöht. Auf diese Weise kommt ihr zusammen immer auf 2.000€.

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Freistellungsaufträge regelmäßig überprüfen
Ändern sich deine Lebensumstände durch Heirat oder Scheidung, musst du dies auch bei deinem Freistellungsauftrag beachten. Aber auch unabhängig davon solltest du einmal jährlich deine Freistellungsaufträge überprüfen.

Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Steuerfreibetrag

Der Freistellungsauftrag richtet sich nach dem Sparerpauschbetrag und ermöglicht es dir, Kapitalerträge bis 1.000€ bzw. 2.000€ ohne Steuerabzug zu erhalten. Dies geschieht unabhängig von der Höhe deiner sonstigen Einkünfte.

Der Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag hingegen ist eine Einkommensgrenze, bis zu der keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Aktuell beträgt diese Grenze 11.784€. Kinder, Studenten oder Rentner liegen oftmals unter dieser Grenze. Wenn dann der Großteil der Einkünfte aus Kapitalerträgen stammt, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung eine Möglichkeit sein, um Steuern auf Kapitalerträge unter dieser Grenze zu vermeiden. Legst du diese Bescheinigung deiner Bank vor, führt sie ebenfalls keine Steuern auf deine Kapitalerträge ab und du erhältst die Erträge brutto.

Auch durch eine Günstigerprüfung kannst du deine Steuerlast auf Kapitalerträge unter Umständen reduzieren. Mehr dazu erfährst du in unserem Video.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Freistellungsauftrag?

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2024?

Kann ich meinen Freistellungsauftrag auf mehrere Depots und Konten aufteilen?

Ich habe den Freistellungsauftrag vergessen, was nun?