Bankvollmacht: Wie erteile ich eine Vollmacht für mein Girokonto?

Stephan Kintrup
Stephan Kintrup
Stand: 6. Oktober 2022
Die Bankvollmacht berechtigt – wie auch die Kontovollmacht – eine Vertrauensperson dazu, die Bankgeschäfte zu erledigen. Allerdings ist die Kontovollmacht nur auf ein Konto beschränkt. Die Vollmacht kann formlos erteilt und jederzeit widerrufen werden. Alles Wichtige hierzu erfährst du im Artikel.

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Was du wissen solltest
  • Mit einer Bank- oder Kontovollmacht berechtigst du eine Vertrauensperson dazu, deine Bankgeschäfte für dich zu erledigen.
  • Eine Bankvollmacht bezieht sich auf einen Großteil der Bankgeschäfte, wohingegen sich eine Kontovollmacht auf ein Konto beschränkt.
  • Die Vollmacht kann formlos bei der Bank erteilt und jederzeit entzogen werden.
  • Häufig wird die Bank- oder Kontovollmacht zeitlich unbegrenzt erteilt, sie kann aber auch an den Todesfall oder die Fürsorgebedürftigkeit gebunden sein.

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So gehst du vor
  • Überlege, ob eine Person deines Vertrauens deine Bankgeschäfte – aktuell oder etwa bei Fürsorgebedürftigkeit – übernehmen soll.
  • Denke genau darüber nach, wem du eine Vollmacht für deine Bankangelegenheiten erteilen möchtest.
  • Berate mit deiner Vertrauensperson, wie die Vollmacht ausgestaltet werden soll.
  • Alternativ kann auch ein Gemeinschaftskonto sinnvoll sein. Für die Suche kannst du unseren Gemeinschaftskonto-Vergleich nutzen.

Was ist eine Konto- oder Bankvollmacht?

Eine Konto- oder Bankvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten einen Großteil der Bankgeschäfte erledigen zu können. Die bevollmächtigte Person sollte das uneingeschränkte Vertrauen des Kontoinhabers besitzen. Denn die Vertrauensperson kann z.B. auf das Konto zugreifen und den Dispo nutzen. Möglich ist es auch, mehrere Personen zu bevollmächtigen.

Wie unterscheiden sich Bank- und Kontovollmacht?

Mit einer Bankvollmacht kann eine Vertrauensperson auf alle Konten des Kontoinhabers zugreifen, den Dispo nutzen und Wertpapiere handeln. Hingegen gilt eine Kontovollmacht nur für ein ausgewähltes Konto. Die Kontovollmacht ist also auf ein Konto beschränkt, während die Bankvollmacht sich auf alle Bankgeschäfte bezieht. Falls du bei deiner Bank nur ein Konto besitzt und keine weiteren Bankgeschäfte vereinbart hast, ist der Unterschied für dich unerheblich.

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Bank- und Kontovollmacht werden häufig synonym verwendet
Auch wenn die Begriffe Bank- und Kontovollmacht häufig synonym verwendet werden, meinen sie nicht dasselbe. Beachte dies, wenn du eine Vollmacht erteilen möchtest.

Wie erteile ich eine Bank- oder Kontovollmacht?

Die Bank- oder Kontovollmacht kann formlos erteilt werden. Viele Banken bieten ein Formular an, das auch online abrufbar ist. Zwischen Banken kann es Unterschiede geben, was der Bevollmächtige darf. Insbesondere bei Einschränkungen ist es sinnvoll, ein formloses Schreiben aufzusetzen, in dem man die Bedingungen individuell festlegt. Die Vollmacht muss nicht durch einen Notar beglaubigt werden. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich beraten zu lassen. Zu beachten ist, dass der Kontoinhaber und der Bevollmächtigte geschäftsfähig sein müssen. Damit der Bevollmächtige Zugriff auf das betreffende Konto oder die gesamten Bankgeschäfte erhält, muss er sich der Bank gegenüber identifizieren.

Welche verschiedenen Bank- oder Kontovollmachten gibt es?

Die Bank- und Kontovollmachten können für verschiedene Zeiträume vereinbart werden. Sie beziehen sich häufig auf den Zeitpunkt des Todes oder der Fürsorgebedürftigkeit.

Bank- oder Kontovollmacht über den Tod hinaus

Üblich ist die Bank- oder Kontovollmacht über den Tod hinaus. Hierbei spricht man von einer transmortalen Vollmacht. Sie ist zeitlich unbeschränkt und bietet sich an, wenn der Bevollmächtigte auch Erbe ist. Falls der Bevollmächtigte kein Erbe ist, können die Erben die Vollmacht nach dem Tod widerrufen. Hierfür müssen die Erben der Bank ihren Erbschein vorlegen.

Bank- oder Kontovollmacht bis zum Todesfall

Eine prämortale Bank- oder Kontovollmacht ist bis zum Todesfall gültig. Möglich ist es, die Vollmacht an die Fürsorgebedürftigkeit zu binden. Somit wird für den Fall, dass der Kontoinhaber nicht mehr fähig ist, seine Bankangelegenheiten zu regeln, vorgesorgt. Dafür muss im Vorfeld festgelegt werden, wann die Vollmacht greift und wie dies nachgewiesen werden kann. Denkbar ist in diesen Fall, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

Bank- oder Kontovollmacht für den Todesfall

Für die Zeit nach dem Todesfall ist die postmortale Bank- oder Kontovollmacht gedacht. Die begünstigte Person kann auf das Konto oder die gesamten Bankgeschäfte zugreifen, nachdem sie den Tod des ehemaligen Kontoinhabers nachgewiesen hat. Die Vollmacht kann ebenso für mehrere Personen erteilt werden. Häufig sind die Bevollmächtigten gleichzeitig die Erben. Durch die postmortale Vollmacht müssen sie nicht auf den Erbschein warten.

Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

Eine Krankheit, ein Unfall oder das hohe Alter können dazu führen, dass man seine Bankgeschäfte nicht mehr allein bewältigen kann. In diesen Fällen ist man froh, wenn eine Vertrauensperson für dich die Bankgeschäfte übernehmen kann. Dafür kann die Bankvollmacht zeitlich unbegrenzt sein oder ab der Fürsorgebedürftigkeit gelten.

Mit einer Bankvollmacht kann man zudem sehr unbürokratisch für den Todesfall vorsorgen. Dann am besten schon eine, die sofort gilt, damit man nichts mehr nachweisen muss.

Aus Bequemlichkeit kann es auch nützlich sein, sich vertreten zu lassen, wenn man durch seine Arbeit oder seinen Urlaub verhindert ist. Falls die Erben direkt nach dem Tod Zugriff auf die gesamten Bankgeschäfte haben sollen, ist eine postmortale Bankvollmacht nützlich.

Wann ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Wenn du einer Person begrenzten Zugang zu deinen Bankangelegenheiten geben möchtest, ist eine Kontovollmacht vorteilhaft. Sie beschränkt die Vollmacht auf ein ausgewähltes Konto, z.B. das Konto für deine alltäglichen Zahlungen. Dies bietet sich an, wenn du einer Person Zugriff auf dein Alltagskonto geben möchtest, aber ihr nicht deine Altersvorsorge anvertrauen möchtest. Dafür kannst du im Sinne des 2-Kontenmodells ein Girokonto für deinen alltäglichen Zahlungsverkehr und ein weiteres, das mit deinem Depot verbunden ist, zum Sparen nutzen. Auf diese Weise könnte der Bevollmächtigte nicht auf deine Altersvorsorge zugreifen.

Was erlauben Bank- und Kontovollmacht?

In der Tabelle ist zu sehen, was bei einer Bank- und einer Kontovollmacht in der Regel erlaubt ist.

BankgeschäftKontovollmachtBankvollmacht
Über Bankguthaben und Kreditrahmen verfügenAuf ein Konto beschränktJa
Kontoauszüge und Post erhaltenAuf ein Konto beschränktJa
Depotauszüge erhaltenNeinJa
Wertpapiere handelnNeinJa
Schulden gegenüber Gläubigern anerkennenJaJa
Untervollmachten erteilenNeinNein
Konten eröffnen, kündigen oder umschreibenNeinNein
Neue Kreditverträge abschließen oder bestehende ändernNeinNein
Bankkarten beantragenNeinNein
Bankschließfächer einrichtenNeinNein

Alltägliche Bankgeschäfte können im Regelfall mit einer Bankvollmacht ausgeführt werden. Dazu zählt etwa, über das Bankguthaben und den Kreditrahmen zu verfügen. Weitreichendere Bankangelegenheiten, wie Untervollmachten zu erstellen oder neue Kreditverträge abzuschließen, sind aber dem Kontoinhaber vorbehalten. Bei einer Kontovollmacht ist der Zugriff zudem auf ein Konto beschränkt.

Wer haftet bei Missbrauch?

Für die Bankgeschäfte haftet grundsätzlich der Kontoinhaber gegenüber der Bank. Der Bevollmächtigte handelt nur in Vertretung für den Kontoinhaber. Dies gilt auch, wenn die Vollmacht missbraucht wird. Der Kontoinhaber kann aber rechtlich gegen den Bevollmächtigten vorgehen. Eine Vollmacht sollte daher nur Personen erteilt werden, denen man uneingeschränkt vertraut.

Wie hebe ich eine Bank- oder Kontovollmacht auf?

Bank- und Kontovollmachten können jederzeit aufgehoben werden. Hierbei müssen keine Gründe angegeben werden. Die Bank muss lediglich schriftlich informiert werden. Wenn dir Zweifel aufkommen, ob du der bevollmächtigten Person vertrauen kannst, solltest du die Vollmacht sicherheitshalber aufheben. Möglich ist auch, eine Bankvollmacht in eine Kontovollmacht umzuwandeln oder andere Einschränkungen vorzunehmen.

Gemeinschaftskonto als Alternative

Ein Gemeinschaftskonto kann eine Alternative zur Bank- oder Kontovollmacht sein. Für ein Paar beträgt die gesetzliche Einlagensicherung zusammen pro Bank bis 200.000€. Bei einem „Oder-Konto“ haben beide Kontoinhaber ohne die Zustimmung des anderen Zugriff. Denkbar ist es, für das eigene Geld ein eigenes Konto zu haben und für gemeinsames Bankguthaben ein Gemeinschaftskonto zu wählen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheiden sich Bank- und Kontovollmacht?

Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

Wann ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Was darf man mit einer Bankvollmacht machen?