
Abfindung, Sperrzeit & Co.: Was du bei einer Kündigung beachten musst
Selbst kündigen
1️⃣ Kündigungsfrist beachten
Wenn ihr selbst den Arbeitsplatz verlassen wollt, müsst ihr unbedingt die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Kündigungsfrist beachten. Üblicherweise findet ihr die im Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist ist vier Wochen und verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Darüber hinaus solltet ihr beachten, ob eine Kündigung in eurer Firma zum 15. oder zum Ende des Monats eingereicht werden muss.
2️⃣ Finanzielle Situation planen
Was euch unbedingt klar sein sollte: Wenn ihr selbst kündigt, habt ihr meist in den ersten drei Monaten nach der Kündigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil eure Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist. Am besten ist es, erst zu kündigen, wenn euch eine neue Stelle sicher ist. Sollte der Übergang aber nicht so glattlaufen, ist ein ausreichender Notgroschen wichtig, damit ihr euch eine Weile ohne Einkommen über Wasser halten könnt. Arbeitslos melden solltet ihr euch trotzdem sofort, damit ihr nach Ablauf der Sperrzeit möglichst schnell Arbeitslosengeld beziehen könnt und weiterhin krankenversichert bleibt.
3️⃣ Kündigung kommunizieren
Vor diesem Schritt haben viele Menschen großen Respekt: Das Gespräch mit der Führungskraft. Bei internen Ausschreibung oder wenn ihr ein Arbeitszeugnis braucht, kann es Sinn ergeben, euren Chef oder eure Chefin schon während der Bewerbungsphase zu informieren.
In den meisten Fällen werdet ihr eure Vorgesetzten aber erst informieren, wenn ihr bereits die Zusage für einen neuen Job habt. Wie ihr das Kündigungsgespräch angeht, hängt dann auch davon ab, aus welchen Gründen ihr den Job verlasst. In jedem Fall gilt: Es ist euer gutes Recht, diese Entscheidung zu treffen, sowohl aus persönlichen als auch aus Karrieregründen. Gute Chefs sehen das genauso und versuchen nicht, euch ein schlechtes Gewissen zu machen, wenn ihr kündigt.
Um das Ganze dann richtig offiziell zu machen, müsst ihr noch ein Kündigungsschreiben einreichen. Das muss immer ein schriftliches Dokument sein, ein Gespräch allein reicht nicht. Ihr solltet die Kündigung außerdem eigenhändig unterschreiben und darin auch um eine schriftliche Bestätigung bitten. Es sollten außerdem enthalten sein:
- Die vollständige Adresse des Arbeitgebers
- Das aktuelle Datum
- Die eindeutige Erklärung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Verweis auf die geltende Frist
- Das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
- Bei Bedarf die Bitte um ein Arbeitszeugnis
Ihr solltet zudem sichergehen, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht bei der dafür zuständigen Person eingeht. Dazu könnt ihr das Dokument persönlich übergeben oder per Einschreiben verschicken, damit seid ihr auf der sicheren Seite.
Kündigung vom Arbeitgeber
1️⃣ Zulässige Kündigungsgründe
Wenn ihr in einem Betrieb arbeitet, der mehr als zehn Personen beschäftigt und nicht mehr in der Probezeit seid, gibt es für den Arbeitgeber drei zulässige Kündigungsgründe.
- Die personenbezogene Kündigung. Sie ist möglich, wenn ihr als Person unzumutbar für den Arbeitgeber seid und das Arbeitsverhältnis deshalb nicht weitergeführt werden kann. Dafür müssen umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass er ihr in keinem anderen Bereich im Unternehmen mehr einsetzbar seid und sich an der Situation auch zukünftig nichts ändern wird („negative Prognose“). Wenn euch aus diesem Grund gekündigt wird, solltet ihr darüber nachdenken, rechtliche Unterstützung zu suchen, um zu prüfen, ob die Kündigung tatsächlich zulässig ist.
- Dann gibt es noch die verhaltensbedingte Kündigung. Die kann der Arbeitgeber verhängen, wenn ihr eure vertraglichen Pflichten „erheblich schuldhaft verletzt” und dadurch das Vertrauen dauerhaft zerstört ist. Zum Beispiel, wenn ihr stehlt, andere Mitarbeitende mobbt oder beleidigt oder wenn ihr die Arbeit vollständig verweigert. Bevor ihr aus diesen Gründen gekündigt werden könnt, muss mindestens eine Abmahnung wegen des gleichen Verhaltens vorliegen. Und auch hier muss wieder eine sogenannte „negative Prognose“ gelten – also, dass sich euer Verhalten in Zukunft nicht ändern wird.
- Als letzte Möglichkeit gibt es noch die betriebsbedingte Kündigung. Die kommt häufiger vor, zum Beispiel bei Unternehmen, denen es wirtschaftlich nicht gut geht. Die betriebsbedingte Kündigung gibt es dann, wenn dauerhaft Arbeitsplätze wegfallen. Eine kurzfristige Krise reicht dafür nicht aus. In der Regel sichern sich große Konzerne rechtlich gut ab, bevor sie betriebsbedingte Kündigungen aussprechen.
Bei der Auswahl derjenigen, die gehen müssen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Sozialauswahl zu treffen. So soll hauptsächlich denjenigen gekündigt werden, die davon am wenigsten hart getroffen werden. Kriterien für die Auswahl sind:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen
- Schwerbehinderung
Die Bewertung der Kriterien lässt sich eventuell anfechten. Bei umfangreichen betriebsbedingten Kündigungen stehen meist Arbeitnehmervertretungen beratend zur Seite. Die Einschätzung eines Rechtsexperten ist auf jeden Fall auch in dieser Situation sinnvoll.
2️⃣ Abfindung und Arbeitslosengeld
Wenn die Kündigung nicht von euch ausgeht, ist die Frage nach den finanziellen Folgen umso wichtiger. Bei einer betriebsbedingten Kündigung bietet der Arbeitgeber häufig einen Aufhebungsvertrag an, inklusive Abfindung. Aber Achtung: Unterschreibt am besten nichts, bevor ihr euch nicht gründlich über alle Handlungsalternativen informiert habt. Wenn ihr einen Abfindungsvertrag unterschreibt, gilt meistens ebenfalls eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, außer ihr verpflichtet euch, keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dann beträgt die vorgeschriebene Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit der Dauer eurer Betriebszugehörigkeit. Wenn ihr seit acht Jahren im Unternehmen seid und 3.500 Euro pro Monat verdient, steht euch eine Abfindung in Höhe von 14.000€ zu.
Über eine Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ist allerdings auch eine höhere Abfindung möglich. Hier auch wieder der Tipp: juristische Beratung kann für euch nur von Vorteil sein.
Übergabe und Abschied
Wie eure verbleibende Zeit im Unternehmen abläuft, kann ganz unterschiedlich aussehen. In manchen Fällen stellt der Arbeitgeber euch frei. Dann erhaltet ihr weiterhin Lohn, müsst aber keine Arbeitsleistung mehr erbringen. Darauf habt ihr grundsätzlich keinen Anspruch, manchmal bietet der Arbeitgeber das aber an. Zum Beispiel, wenn er euch kündigt und ihr intern Zugriff auf sensible Daten habt oder das Arbeitsverhältnis und Vertrauen durch die Kündigung stark beeinträchtigt wurden.
Werdet ihr nicht freigestellt, weil ihr zum Beispiel selbst einen Jobwechsel eingeleitet habt, solltet ihr euch um eine gute Übergabe bemühen. Am besten dokumentiert ihr eure Routinen, aktuellen Stände und Arbeitsabläufe und hinterlegt das an einem Ort, auf den alle relevanten Personen Zugriff haben. Klärt den Ablauf der Übergabe oder den Abschluss eurer Projekte in enger Abstimmung mit euren Vorgesetzten.
Wie ihr euren Abschied ansonsten plant, ist natürlich euch überlassen. In manchen Unternehmen ist es gewissermaßen Tradition am letzten Arbeitstag in der Pause oder nach Feierabend eine Verabschiedung zu machen. Oft bringen die Personen, die gehen, eine Kleinigkeit mit oder erhalten andersherum ein Dankeschön von der Firma. Das setzt natürlich ein gutes Verhältnis zum Kündigungszeitpunkt voraus.
Herausforderungen und Rückschläge können im Nachhinein zu Karrierechancen werden. Wenn ihr euren Job verliert, fühlt es sich im ersten Moment aber meist gar nicht danach an. Und das ist auch vollkommen normal. Das Ende einer Anstellung kann erstmal Unsicherheit und Frust auslösen. Mit der Zeit wird sich der Stress aber vermutlich legen, spätestens wenn ihr in eine neue Stelle antretet und euch dort eingewöhnt habt.
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