Verlustvortrag und andere Steuertipps für Studenten

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 20. Oktober 2021
In diesem Ratgeber nehmen wir verschiedene Tipps unter die Lupe, mit der Studenten ihre steuerliche Situation verbessern können. In diesem Zusammenhang wird oftmals vom Verlustvortrag gesprochen: Was ist dieser, wer kann davon profitieren und wie funktioniert das genau? Außerdem beschäftigen wir uns mit dem Anfertigen der Steuererklärung und wann das Sinn für Studenten ergibt.

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Was du wissen solltest
  • Der Verlustvortrag ist für Studenten, die ihr Studium als eine Zweitausbildung absolvieren, eine hervorragende Gelegenheit, ihre Steuerhöhe während der ersten Berufsjahre herabzusetzen und damit Geld zu sparen.
  • Ein Verlustvortrag kann außerdem bis zu sieben Jahre nachträglich beantragt werden und mit ihm werden Werbungskosten des Studiums (bspw. Studiengebühren, Fahrtkosten, Sprachtests) als Verluste beim Finanzamt angegeben und gespeichert.
  • Wer sein Studium hingegen als Erstausbildung absolviert, kann bis zu einem Betrag von 6.000€ Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen – allerdings nur im betreffenden Jahr, wenn die eigenen Einkünfte den Freibetrag (2023: 10.908€) überschreiten, was bei Studenten eher selten der Fall ist.

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So gehst du vor
  • In der Steuererklärung kannst du den Verlustvortrag in der Anlage Sonstiges in der Zeile 7 angeben.
  • So oder so ist es für alle Studenten (und natürlich nicht mehr studierenden Berufstätigen), die mit ihrem Einkommen über dem Steuerfreibetrag liegen, ratsam, eine Steuererklärung zu machen, um von vielen Vorteilen zu profitieren und die eigenen Steuerzahlungen zu reduzieren.
  • Wir haben für euch zusammengestellt, auf welche Arten ihr am besten legal Steuern sparen könnt.

Verlustvortrag: Studienkosten in Steuervorteil umwandeln

Eigentlich klingt der Deal sehr gut: In bestimmten Fällen kann man seine Studienkosten in einen späteren Steuervorteil umwandeln. Aber wie genau funktioniert das eigentlich? Und wer kann davon profitieren? Außerdem stellen wir eine Alternative für Studenten vor, die keinen Verlustvortrag machen können.

Was ist ein Verlustvortrag?

Laut der Sozialerhebung des Studentenwerks fallen die Gesamtkosten eines Studiums von zehn Semestern pro Student in einen Bereich von 36.000 - 75.000€. Die Sparkasse kommt darauf folgend auf einen Durchschnittssatz von 55.000€ pro unverheiratetem Studenten mit eigenem Haushalt für ein Studium in Deutschland. Dies ist eine ziemlich beachtliche Summe, die für viele nicht zuletzt als Investment in die eigene berufliche Zukunft gesehen wird. Mit einem Verlustvortrag lassen sich die Kosten eines solchen Studiums steuerlich geltend machen – unter bestimmten Bedingungen.

Im Grunde ist ein Verlustvortrag ein Steuerbonus, der im späteren Berufsleben angerechnet wird und damit bares Geld spart. Die Studienkosten werden hierbei schon während des Studiums dem Finanzamt als “Verluste” angezeigt und werden dann später direkt bei der Steuerberechnung vom Finanzamt einbezogen. 

Zu den verwertbaren Ausgaben für den Verlustvortrag zählen beispielsweise Studiengebühren, Arbeits- und Materialkosten, Fahrtkosten oder auch Umzugskosten. Ein weiterer kostspieliger Punkt sind die Ausgaben für ein Auslandsstudium. Hilfreich ist es hierbei auf jeden Fall, alle Belege für eventuell verwendbare Ausgaben aufzubewahren. Aber selbst wer dies versäumt hat, kann unter Umständen von einer Pauschale profitieren. Wer für einen Verlustvortrag berechtigt ist oder einen beantragen möchte (siehe den nächsten Punkt), gibt einfach in seiner Studienzeit seine freiwillige Steuererklärung ab. 

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Verlustvortrag nachträglich einreichen
Keine Sorge! Wer während seines Studiums die Möglichkeit eines Verlustvortrags nicht kannte oder vergessen hat, ihn einzureichen, kann diesen noch während seiner folgenden Berufstätigkeit bis zu sieben Jahre nachträglich nachholen und damit Steuern sparen. Die gewöhnliche freiwillige Steuererklärung kann bekanntermaßen nur bis zu vier Jahre ab Ablauf des betreffenden Jahres nachgereicht werden.

Verlustvortrag ist nicht für alle Studenten

Bis hierhin klingt der Verlustvortrag vermutlich für alle Studenten nach einem attraktiven Angebot, insbesondere dank der Möglichkeit, ihn nachträglich einzureichen. Leider eröffnet sich die Option eines Verlustvortrages nur für eine bestimmte Gruppe der Studenten. Dazu zählen alle, für die ihr Studium eine Zweitausbildung darstellt, die also beispielsweise eine Berufsausbildung vorher absolviert haben, einen Master machen, der auf einen Bachelor aufbaut oder bereits ein anderes Studium abgeschlossen haben. Eine Ausnahme ist die Gruppe der dualen Studenten, die ihre Studienkosten ebenso als Werbungskosten angeben können, auch wenn ihr Studium oftmals die Erstausbildung darstellt.

Dass Studenten, je nachdem, ob es beispielsweise das erste oder zweite Studium ist, unterschiedliche Voraussetzungen haben, ist nicht unumstritten. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020, dass diese Unterscheidung rechtmäßig ist. Begründet wurde dies vor allem mit der privaten (Mit-)Veranlassung einer Entscheidung für ein Studium, die es dem Staat erlaube, Ausgaben anders als bei einer Zweitausbildung steuerlich einzuordnen.

Alternative zum Verlustvortrag: Sonderausgaben

Für Studenten eines Erststudiums, das nicht dual ausgelegt ist, gibt es nur eine Alternative zum Verlustvortrag: Sie können die Kosten ihres Studiums als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings sind diese auf 6.000€ pro Jahr begrenzt. Dadurch sinkt die Steuerlast, was sich aber nur dann bemerkbar machen kann, wenn man tatsächlich auch Steuern zahlt. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen den Steuerfreibetrag überschreitet – der Grundfreibetrag beträgt im Jahre 2023 10.908€.

Nur wenige Studenten verdienen deutlich mehr als diese knapp 10.000€ pro Jahr und können demnach von der Steuererleichterung profitieren. Das Bafög ist übrigens steuerfrei und muss nicht als Einkommen in die Steuererklärung eingetragen werden. Auch der Unterhalt der Eltern wird nicht als Einkommen verstanden. Zusammengefasst können Studenten eines Erststudiums leider nicht von der Vorteilen eines Verlustvortrags profitieren und die Angabe der Sonderausgaben hilft auch nur im speziellen Fall eines (vergleichsweise) hohen Einkommens neben dem Studium.

Wer sein Studium mithilfe eines Studienkredits finanziert hat, kann danach die anfallenden Schuldzinsen von der Steuer absetzen. Im Falle eines Erststudiums fällt dies wieder in den Bereich der Sonderausgaben mit einer Maximalhöhe von 6.000€, bei einem Zweitstudium können die Schuldzinsen hingegen als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Tilgungsraten selber können hingegen in keinem Fall abgesetzt werden.

Steuererklärung machen zum Steuern sparen

Wer über den Freibetrag kommt und Steuern zahlen muss oder einen Verlustvortrag beantragen möchte, sollte eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dies gilt umso mehr im späteren Berufsleben, in dem einem Pauschalen und Steuererleichterungen entgehen, wenn man diese nicht einreicht. Hilfreich sind hier beispielsweise die Möglichkeiten, Krankheitskosten, die Kirchensteuer oder Dienstleistungen im Haushalt abzusetzen. Die geeignete Steuersoftware kann beim Erstellen der Steuererklärung sehr hilfreich sein.

In einer Podcastfolge haben wir das Thema Studium und Finanzen auch noch einmal ausführlich durchgesprochen und dort auch die Möglichkeiten der Finanzierung eines Studiums diskutiert:

Den Text zur Folge findet ihr hier.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert ein Verlustvortrag als Student?

Wie lange kann man einen Verlustvortrag als Student durchführen?

Wie lange rückwirkend geht ein Verlustvortrag als Student?

Verlustvortrag Student: Was ist absetzbar?