Sollte man Genossenschaftsanteile kaufen?

Markus Schmidt-Ott
Markus Schmidt-Ott
Stand: 30. Juli 2021
Genossenschaftsanteile wirken angestaubt und wie Schnee von gestern. Doch wer in den erlauchten Kreis von Mitgliedern einer Wohnungsgenossenschaft gehört, kann sich über einige Privilegien glücklich schätzen. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, warum Genossenschaften durchaus attraktiv sein können und weshalb es gar nicht so einfach ist, dort Mitglied zu werden.

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Was du wissen solltest
  • Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel verfolgen, ansonsten aber möglichst unabhängig voneinander bleiben wollen.
  • Genossenschaften können zu den verschiedensten Zwecken gegründet werden. So gibt es zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Genossenschaftsbanken oder Einkaufsgenossenschaften.
  • Gegründet werden Genossenschaften zu einem bestimmten Zweck, zum Beispiel um die Mitglieder mit günstigem Wohnraum zu versorgen oder gemeinsam im Großhandel Einkäufe zu tätigen.
  • Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, muss man Anteile an der Genossenschaft erwerben.
  • Als Mitglied ist man Miteigentümer und hat entsprechend ein Mitspracherecht.
  • Das eingelegte Kapital in einer Genossenschaft wird häufig attraktiv verzinst. Allerdings kann man meist nicht beliebig viel Kapital einlegen.

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So gehst du vor
  • Zunächst bewirbst du dich um eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft und musst eventuell auf einer Warteliste einige Jahre warten.
  • Wirst du in eine Genossenschaft aufgenommen, musst du eine bestimmte Anzahl an Pflichtanteilen kaufen, mindestens aber einen Anteil.
  • Je nachdem welche Leistungen du in Anspruch nehmen möchtest, zum Beispiel die Nutzung einer Wohnung, musst du mehr Pflichtanteile erwerben.
  • Ab sofort wirst du, je nach Organisationsstruktur, zu Gremiensitzungen eingeladen und erhältst ein Mitspracherecht in der Genossenschaft.
  • Für die eingelegten Anteile erhältst du meistens eine Dividende, die aber nicht immer sofort ausbezahlt wird.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel verfolgen, welches sich einzeln nicht erreichen lässt. Dabei geht es darum, die eigenen Mitglieder wirtschaftlich und sozial zu fördern. Die Mitglieder bleiben möglichst unabhängig voneinander und gehen nur wenige Pflichten ein.

Der Leitspruch “einer für alle, alle für einen” war die Basis des Handelns der ersten landwirtschaftlichen und handwerklichen Genossenschaften, die auf Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch zurückgehen. Nicht nur die Schweizerische Eidgenossenschaft, also die Schweiz, nutzt diesen Wahlspruch, sondern bis heute charakterisiert dieser das Wesen von Genossenschaften verschiedenster Arten zu verschiedensten Zwecken: Die Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und das Identitätsprinzip gehören zur DNA traditioneller Genossenschaften.

Eine Genossenschaft erkennt man meist schon am Namen an dem Zusatz “eG”. Dies steht für “eingetragene Genossenschaft”.

Genossenschaften verfolgen meist keine Profitinteressen, sondern nur den Zweck, zu dem sie gegründet worden sind. Das kann zum Beispiel die Versorgung der Mitglieder mit günstigem Wohnraum oder der gemeinsame Einkauf von Waren im Großhandel sein.

In der Regel gibt es feste Kriterien, die erfüllt werden müssen, um als Mitglied aufgenommen werden zu können. Auch kann, je nach Zweck der Genossenschaft, die Mitgliederzahl begrenzt sein. Wer sich um eine Mitgliedschaft bewerben möchte, landet dann zunächst auf einer Warteliste.

Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, müssen häufig eine Aufnahmegebühr bezahlt und eine Zahl von Mindestanteilen erworben werden. Möchte man anschließend weiteren Nutzen aus der Genossenschaft ziehen und zum Beispiel eine Wohnung bewohnen, müssen ggf. weitere Pflichtanteile erworben werden. Solche Regeln sind von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich. Für die Anteile an einer Genossenschaft erhalten die Mitglieder eine Dividende.

Wer Mitglied einer Genossenschaft ist und entsprechend Anteile erworben hat, erhält dafür ein Mitspracherecht. Im Unterschied zu Unternehmensbeteiligungen sind alle Mitglieder gleichberechtigt, unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung. Eine Genossenschaft erinnert in manchen Facetten an einen Verein, der demokratisch organisiert ist und andererseits wiederum an ein Unternehmen, an dem man Anteile erwerben kann. Es handelt sich um eine Art demokratische Unternehmensform. Mitglieder einer Genossenschaft haben zueinander eine Dreifach-Beziehung: Sie sind Miteigentümer, Geschäftspartner und Eigenkapitalgeber in einem.

Formen von Genossenschaften

Theoretisch lässt sich zu jedem wirtschaftlichen Zweck eine Genossenschaft gründen. Die Ursprünge der Genossenschaften gehen meist auf Landwirte und Handwerker zurück, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinsam vergünstigt Waren und Rohstoffe einzukaufen oder sich mit Krediten versorgen zu können. Die heute häufigsten Formen von Genossenschaften sind:

  • Wohnungsgenossenschaften
  • Genossenschaftsbanken
  • Einkaufsgenossenschaften

Aber auch zu anderen Zwecken können Genossenschaften gegründet werden:

  • Förderung kultureller Belange z.B. durch die Gründung einer Kultur- oder Theatergenossenschaft).
  • Förderung ökologischer Belange z.B. durch ein gemeinsames Investieren in einen Windpark, um sich dadurch mit Energie zu versorgen.

Bekannte Genossenschaftsbanken tragen meistens in ihrem Namen Volksbank oder Raiffeisenbank. Unter der Marke Raiffeisen wiederum finden sich aber auch viele Einkaufs- oder Agrargenossenschaften.

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Wusstest du schon?
Bekannte Einzelhandelsgenossenschaften sind unter den Namen “Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler im Halleschen Torbezirk zu Berlin” oder “Revisionsverband der Westkauf-Genossenschaften” zu finden. Noch nie was davon gehört? Das kann nicht sein, allerdings werden ihre Namen als “Edeka” und “Rewe” abgekürzt.

So läuft die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ab

Egal, ob es sich um eine Banken-, Wohn oder Einkaufsgenossenschaft handelt, die Mitgliedschaft, von der Beantragung, dem ersten Erwerb von Anteilen bis hin zum Austritt, läuft in der Regel ähnlich ab. Dennoch können Genossenschaften ihre eigenen Regeln aufstellen, sodass es hier zu Unterschieden kommen kann.

  • Bewerbung um eine Mitgliedschaft
    Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand und häufig müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt sein. So gibt es Genossenschaften, die nur aus Landwirten bestehen oder ein Wohnsitz in einer bestimmten Region ist erforderlich. In Großstädten gibt es häufig mehr Interessenten als Mitgliedsplätze, die zu vergeben sind. Daher gibt es eventuell eine Warteliste.
  • Erwerb von Pflichtanteilen und Zahlung des Eintrittsgeldes
    Wenn es so weit ist und man als Mitglied in die Genossenschaft aufgenommen wird, müssen Pflichtanteile an der Genossenschaft erworben werden. Außerdem muss ein meist etwa zwei- bis dreistelliger Betrag Eintrittsgeld bezahlt werden. Danach ist man Anteilseigner der Genossenschaft.
  • Genuss von Rechten der Genossenschaft
    Bei einer Wohnungsgenossenschaft haben Mitglieder das Recht, eine Wohnung zu bewohnen und bei anderen Arten von Genossenschaften fallen die Privilegien anders aus. Häufig ist es dazu nötig, noch mehr Pflichtanteile zu erwerben. Bei einer Wohnungsgenossenschaft hängt die Zahl der Pflichtanteile meist von der Größe der Wohnung ab.
  • Erwerb von mehr Anteilen an der Genossenschaft
    Über die Anzahl der Pflichtanteile hinaus steht es Mitgliedern einer Genossenschaft frei, mehr Anteile zu erwerben. Meist werden die Anteile attraktiv verzinst, sodass dies für Mitglieder eine attraktive Geldanlage bieten kann. Jedoch gibt es meistens einen Maximalbetrag, der investiert werden kann, sodass es nicht möglich ist, einen nennenswerten Anteil der eigenen Vermögensbildung in eine Genossenschaft zu investieren.
  • Mitbestimmung und Wahlen von Gremien
    Jedes Genossenschaftsmitglied darf gleichermaßen mitbestimmen. Damit alles in geordneten Bahnen läuft, gibt es daher meist eine sehr ausgeprägte Organisationsstruktur. So wählen die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung einen Aufsichtsrat, der einen Vorstand einsetzt und überwacht. Der Vorstand leitet das operative Geschäft der Genossenschaft und stellt Personal ein. Bei besonders großen Genossenschaften wird die Mitgliederversammlung durch eine Vertreterversammlung ersetzt, damit es nicht unübersichtlich wird. Mitglieder wählen dann lediglich Vertreter, die für sie mitbestimmen.
  • Erhalt von Dividenden
    Für das in Genossenschaftsanteile investierte Vermögen erhalten Mitglieder Dividende. Wie diese ausbezahlt werden, ist von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich. Bei Wohnungsgenossenschaften zum Beispiel ist es üblich, dass die Dividenden erst ausbezahlt werden, wenn die Genossenschaftsanteile verkauft werden – ähnlich wie bei einer Mietkaution, die beim Auszug verzinst zurückerstattet wird.
  • Kündigung der Mitgliedschaft
    Entscheidet sich ein Mitglied, aus der Genossenschaft auszutreten, muss dies innerhalb der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist kann hier einige Monate bis wenige Jahre betragen. Bei Wohnungsgenossenschaften ist die Mitgliedschaft mit der Nutzung einer Wohnung verknüpft, sodass dieses Nutzungsrecht mit der Mitgliedschaft endet. Die erworbenen Genossenschaftsanteile werden zurückgegeben und das investierte Vermögen wird erstattet – in der Regel verzinst durch die Dividende. Die Genossenschaft darf sich bis zu zwei Jahre Zeit lassen, den Betrag zurückzuerstatten. Eventuell kann der auszuzahlende Betrag mit Forderungen der Genossenschaft verrechnet werden, zum Beispiel bei Schäden an der Wohnung.

Wohnungsgenossenschaften

Wer nach einer Mietwohnung sucht, wird auf den gängigen Immobilienportalen sicher auch schon auf Wohnungen der etwa 1.850 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland gestoßen sein. Hier fällt vor allem auf, dass manche Dinge anders benannt werden: Statt einer Miete wird hier ein Nutzungsentgelt gezahlt und anstelle einer Kaution müssen gegen einen Geldbetrag Genossenschaftsanteile erworben werden.

Wer Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft geworden ist und die Pflichtanteile erworben hat, hat das Recht eine Wohnung zu erhalten. Gerade in großen Städten bedeutet eine neu erworbene Mitgliedschaft in einer Genossenschaft nicht automatisch auch der direkte Einzug in eine Wohnung. Hier muss unter Umständen zunächst gewartet werden, bis eine Wohnung frei wird. Je nach Wohnungsgröße müssen für den Erhalt der Wohnung weitere Pflichtanteile erworben werden. Der Wert dieser Pflichtanteile entspricht in etwa der Höhe einer üblichen Mietkaution. Es muss also kein besonders großes Vermögen investiert werden.

Für das Wohnen in einer Genossenschaftswohnung zahlt das Mitglied ein Nutzungsentgelt an die Genossenschaft. Das ist also eine Art Miete. Wer eine Genossenschaftswohnung bewohnt, befindet sich in der oben genannten dreifach-Beziehung zu den anderen Mitgliedern: Man ist Mieter, Vermieter und Investor zugleich.

Vorteile einer Wohnungsgenossenschaft

Günstig wohnen

Ziel einer Wohnungsgenossenschaft ist die Versorgung der Mitglieder mit günstigem Wohnraum. Es gibt kein Interesse, eine besonders hohe Rendite zu erwirtschaften, aus dem Vermögen eine Altersvorsorge zu bestreiten oder Ähnliches. Daher kann der Mietpreis – oder hier das Nutzungsentgelt – minimal sein, sodass die Genossenschaft ihren monetären Verpflichtungen (z.B. Tilgung eines Kredits) nachkommen und den Wohnungsbestand instand halten kann. Dennoch kann auch eine Wohnungsgenossenschaft die Gesetze des Marktes nicht außer Kraft setzen und in Ballungsräumen, in denen Grund und Boden besonders teuer sind, ist auch das Nutzungsentgelt entsprechend hoch.

Mitbestimmungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht an einer Immobilie fällt in der Regel nicht den Mieterinnen und Mietern zu. Dafür muss man Eigentümer einer Wohnung oder gar der ganzen Immobilie sein. Mitglieder einer Genossenschaft sind Anteilseigner an dieser und haben daher ein Mitspracherecht, wie Eigentümer es auch haben.

Wohnrecht auf Lebenszeit

Mitglieder einer Genossenschaft erhalten für ihre Wohnung ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Es kann also keine Eigenbedarfskündigung oder Ähnliches geben. Nur wer grob die Regeln der Genossenschaft verletzt, kann ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, seine Wohnung innerhalb der Genossenschaft zu wechseln, wenn eine andere Wohnung frei wird.

Rendite und Überschüsse kommen Mitgliedern zugute

Für das in die Genossenschaft eingelegte Kapital erhalten Mitglieder der Genossenschaft eine Rendite. Diese liegt bei Wohnungsgenossenschaften in der Größenordnung von 2 bis 5%. Somit ist die Rendite gut konkurrenzfähig gegenüber anderen Anlageklassen. Erwirtschaftet die Wohnungsgenossenschaft darüber hinaus weitere Überschüsse werden diese üblicherweise nicht an die Mitglieder ausgeschüttet, denn dies entspricht nicht dem Genossenschaftszweck. Hingegen werden diese reinvestiert, was wiederum der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zugutekommt.

Nachteile einer Wohnungsgenossenschaft

Eingeschränktes Mitspracherecht bei großen Genossenschaften

Bei großen Genossenschaften entfällt häufig das direkte Mitbestimmungsrecht. Hier werden Vertreter gewählt, die stellvertretend für die Mitglieder entscheiden. Ein ähnliches Phänomen erlebt man jedoch auch als Besitzer einer Eigentumswohnung. In einer besonders großen Wohnungseigentümergemeinschaft verwässert das individuelle Mitspracherecht.

Verlustrisiko

Geht die Genossenschaft pleite oder erwirtschaftet diese einen Verlust, kann die Vertreterversammlung beschließen, dass Mitglieder zu ihren Anteilen einen Geldbetrag nachschießen müssen oder sich der Wert der Anteile reduziert. Ein solches Risiko bei Wohnungseigentum vollkommen selbstverständlich, stellt aber im Vergleich zu einer klassischen Mietwohnung einen Nachteil dar.

Lange Wartezeit auf die Auszahlung nach Kündigung

Wird eine Genossenschaftswohnung und damit auch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekündigt, gibt man seine Anteile zurück und erhält dafür das investierte Kapital inklusive Dividenden zurück. Jedoch darf sich die Genossenschaft damit bis zu zwei Jahre Zeit lassen. Darüber hinaus ist die Kündigung an sich deutlich aufwendiger als bei einer Mietwohnung, da hier nicht nur ein Mietverhältnis, sondern auch ein Eigentumsverhältnis beendet wird.

Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Wer in den Kreis der Genossenschaftsmitglieder aufgenommen worden ist und die Pflichtanteile erworben hat, dürfte die Idee attraktiv finden, mehr Anteile an der Genossenschaft zu erwerben. Immerhin wird das investierte Kapital besser verzinst, als in anderen Anlageklassen und ist darüber hinaus relativ risikoarm (siehe Risiko). Diesem wird häufig ein Riegel vorgeschoben, da es hier meistens einen maximalen Anlagebetrag gibt. Der Zweck ist schließlich nicht die Geldanlage und darüber hinaus dürfte es für eine Genossenschaft eventuell Probleme bereiten, wenn ein großes Vermögen plötzlich abgezogen wird.

Dennoch gibt es einige Genossenschaften, die genau diesen Zweck ermöglichen: sogenannte Genossenschaften mit einer Spareinrichtung. Die Verzinsung ist mit einer Größenordnung von 1 bis 4% attraktiv und der Mindestanlagebetrag liegt zwischen 15€ und 2.100€. Natürlich gibt es hier aber einen Haken, der das große Rennen auf solche Genossenschaften unterbindet: Sie sind sehr selten und sie nehmen nicht viele Mitglieder auf. Von etwa knapp 2.000 Genossenschaften in Deutschland bieten gerade einmal knapp unter 50 eine solche Spareinrichtung an (Quelle: gdw.de, 07/21) . Darüber hinaus haben diese natürlich auch diverse Beschränkungen, sodass man hier nicht einfach Geld einlegen kann, wie auf ein Konto. Häufig muss man in der Nähe wohnen und da es sich um Wohnungsgenossenschaften handelt, ist die Geldanlage dort auch mit der kostenpflichtigen Nutzung und dem Einzug in eine Wohnung verknüpft.

Genossenschaftsbanken

Anstelle von Aktien einer Bank können auch Anteile an Genossenschaftsbanken erworben werden. Die Dividende von durchschnittlich 4% im Jahr 2019 wirken hier wie aus der Zeit gefallen. Die höchste Dividende im Jahr 2019 erreichte die Raiffeisenbank Elbmarsch mit etwa 10% auf einen Anteil von 100€. Aber auch hier verraten wir euch natürlich keinen Geheimtipp, sondern das Ganze hat durchaus seine Haken.

Laut Website hat die Raiffeisenbank Elbmarsch im Jahr 2021 gerade einmal 1.657 Mitglieder. Die Mitgliederzahl ist also stark begrenzt und vermutlich werden nur ortsansässige Interessenten aufgenommen. So handhaben dies viele Genossenschaftsbanken: Die Mitgliedschaft soll nicht als reine Geldanlage dienen, sondern den Mitgliedern und der Genossenschaft einen Mehrwert geben.

Dennoch haben auch viele Genossenschaftsbanken erkannt, dass Investoren in Zeiten von niedrigen Zinsen nach alternativen und zinsbringenden Anlageprodukten suchen. So haben einige Banken ihre Einschränkungen für eine Mitgliedschaft aufgeweicht und können so frisches Investorengeld einsammeln. Hier sind die Dividenden aber auch deutlich niedriger. So ermöglicht zum Beispiel die größte deutsche Genossenschaftsbank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank jedem Mitglied zu werden ab einem Anteil von 1.000€. Dafür erhielt man im Jahr 2019 eine Dividende von 2%. Während es hier keine maximale Anlagesumme gibt, haben viele Banken im Zuge ihrer Öffnung auch die Höchstgrenze für eine Anlage herabgesetzt.

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Generell kann man sagen…
Je verfügbarer Genossenschaftsanteile sind und je mehr Anleger investieren können, desto geringer ist die Dividende. Die besonders hohen Dividenden sind meistens nur einem kleinen Personenkreis zugänglich oder können nur auf sehr kleine Anlagebeträge erzielt werden.

Sind Genossenschaftsanteile als Geldanlage geeignet?

Die meisten Genossenschaften verfolgen nicht den Zweck, ihren Mitgliedern eine Geldanlage zu ermöglichen. Daher sind diese auch nicht so ausgestaltet, dass sie sich zur Geldanlage eignen. Häufig ist es nicht möglich große Geldbeträge zu investieren. Für kleine Geldbeträge lässt sich aber unter Umständen eine hohe Rendite erzielen. Vorausgesetzt, man wurde als Mitglied aufgenommen.

Aufgrund dieser Tatsachen ist es nicht zu empfehlen, Genossenschaften primär als Geldanlage zu sehen. Wer aber beispielsweise ohnehin eine Wohnung sucht und sich somit erfolgreich um eine Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft beworben hat, kann die Möglichkeit der Geldanlage als positiven Nebeneffekt nutzen. Gerade bei Dividenden um die 4% kann es sich lohnen, bis zum Maximalbetrag zu investieren und dies als kleine Säule in der gesamten Vermögensbildung zu sehen.

Doch auch wenn du zu dem glücklichen Kreise derer gehörst, die eine günstige Genossenschaftswohnung bewohnen und eine großzügige Dividende auf das eingelegte Kapital erhalten, gibt es auch hier einige Nachteile, die wir dir den nächsten Abschnitten erläutern.

Risiko bei Genossenschaftsanteilen

Im Wesentlichen tragen Mitglieder einer Genossenschaft drei Risiken:

  • Die Genossenschaft muss Insolvenz anmelden und das eingelegte Kapital wird liquidiert. Das eingelegte Vermögen geht somit verloren.
  • Nachschusspflicht: Erwirtschaftet die Genossenschaft Verluste oder gerät sie in die Insolvenz, können die Mitglieder verpflichtet werden, weiteres Geld in die Gesellschaft einzuzahlen, damit diese ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
  • Wert der Anteile wird reduziert. Erwirtschaftet die Genossenschaft Verluste oder kann sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann der Wert der Einlagen reduziert werden.

Mitglieder einer Genossenschaft sind deren Eigentümer und daher können diese auch unter Umständen in die Pflicht genommen, wenn die Genossenschaft in Schwierigkeiten gerät. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch in der Satzung der Genossenschaft eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ausgeschlossen werden. Ab dem Jahr 2022 wird die Nachschusspflicht abgeschafft.

Zumindest wenn man die Vergangenheit betrachtet, hat sich das Risiko jedoch als äußerst gering erwiesen. Die Quote der Insolvenzen von eingetragenen Genossenschaften lag in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 bei etwa einem zehntel Prozent. Auch in den Jahren davor war die Quote teils so niedrig, dass diese kaum messbar war. Auch wenn das Risiko demnach sehr überschaubar ist, kann natürlich z.B. eine große Immobilien- oder Bankenkrise Genossenschaften ins Wanken bringen, wenn diese nicht ordentlich gewirtschaftet haben.

Um das Risiko zusätzlich zu begrenzen sind Genossenschaften verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um Risiken abfedern zu können. Zudem sind diese in den meisten Fällen Mitglied in sogenannten Prüfungsverbänden. Dieser Verband prüft regelmäßig die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft.

Einlage ist nicht sofort verfügbar

Neben einem recht überschaubaren Risiko können die gekauften Genossenschaftsanteile nicht sofort verkauft werden, wenn diese benötigt werden. Dies ist meistens mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und eine Genossenschaft ist nicht verpflichtet, das Kapital sofort herauszugeben. Nach einer Kündigung der Mitgliedschaft darf sich diese bis zu zwei Jahre mit der Auszahlung Zeit lassen. Darüber hinaus kann die Kündigungsfrist wenige Monate bis wenige Jahre betragen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft muss zudem auch die Wohnung aufgegeben werden, wenn die Mitgliedschaft gekündigt wird. Dies macht Genossenschaftsanteile als Geldanlage sehr unflexibel und kann einen in die Situation bringen, dass das eingelegte Kapital nicht verfügbar ist, wenn es benötigt ist.

Vorsicht vor unseriösen Genossenschaften

Immer wieder werben Genossenschaften mit hohen Renditeversprechen und versuchen, möglichst viele Mitglieder zu gewinnen. Hier ist Vorsicht geboten, denn häufig sind diese nicht seriös. Insbesondere wenn eine Genossenschaft den Anschein erweckt, diese diene zu dem Zweck der Geldanlage, sollte sie kritisch beäugt werden. Die folgenden Merkmale sollten dich skeptisch machen:

  • Hohe Renditeversprechen
  • Aktive Werbung für eine Mitgliedschaft
  • Prüfungsverband ist nicht ersichtlich
  • Kein klarer Anlagezweck
  • Satzung ist nicht öffentlich einsehbar
  • Zu viele Mitglieder bei zu wenig verfügbarem Wohnungen
  • Hohes Eintrittsgeld

Fazit

Genossenschaften sind insbesondere im Wohnbereich eine interessante Kombination aus dem Wohnen zur Miete und dem Wohnen im Eigentum. Hier ist man so flexibel, wie ein Mieter, denn die Mitgliedschaft und somit die Wohnung können jederzeit gekündigt werden. Zugleich trägt man ähnliche Risiken wie ein Eigentümer, aber auch ähnliche Rechte, wie die Mitbestimmung und das Wohnrecht auf Lebenszeit. Besonders attraktiv ist, dass man hier meist besonders günstig wohnen kann.

Wer Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft ist, genießt definitiv einige Privilegien und hat zudem die Möglichkeit, Geldbeträge besonders Renditebringend anzulegen. Jedoch können meist nur kleine Beträge angelegt werden, sodass sich eine Genossenschaft nur begrenzt zur Geldanlage eignet.

Wer eine Genossenschaft rein zur Geldanlage sucht, sollte sich lieber nach anderen Anlageformen umschauen. Hier läuft man Gefahr, an einen unseriösen Anbieter mit überzogenen Renditeversprechen zu gelangen. Darüber hinaus ist das Vermögen in anderen Anlageformen verfügbarer und zudem als Sondervermögen oder über die Einlagensicherung geschützt – dies ist bei Genossenschaften nicht der Fall.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Genossenschaft?

Wie funktioniert eine Genossenschaft?

Wie funktioniert eine Wohnungsgenossenschaft?

Warum sollte man in einer Genossenschaft wohnen?

Welchen Zweck verfolgt eine Genossenschaft?

Wie werde ich Mitglied einer Genossenschaft?

Wie viel kostet die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft?