Gemeinschaftskonto

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 27. Oktober 2022
Im Gegensatz zum Einzelkonto gibt es beim Gemeinschaftskonto nicht nur einen, sondern zwei oder mehr Kontoinhaber und damit Verfügungsberechtigte. Ein solches Kontomodell empfiehlt sich beispielsweise, wenn verheiratete oder zusammenlebende Partner die gemeinschaftlich zu bestreitenden Kosten separat organisieren wollen: Du eröffnest über dein eigenes Girokonto hinaus zusammen mit deinem Partner oder deiner Partnerin ein Gemeinschaftskonto, das monatlich aufgefüllt wird und somit für Kosten wie Miete, Wohnnebenkosten oder Einkäufe zur Verfügung steht. Wie du dabei vorgehst und welche Möglichkeiten dir offenstehen, dazu erfährst du alles Wichtige im Folgenden.

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Was du wissen solltest
  • Mit einem Gemeinschaftskonto kann man gemeinsam anfallende Ausgaben übersichtlich realisieren.
  • Ein Partnerkonto empfiehlt sich in erster Linie für Eheleute oder Partnerschaften, um die Begleichung gemeinsam zu bestreitender Kosten separat zu organisieren.
  • Auch um den Überblick in Wohngemeinschaften zu behalten, lohnen sich Gemeinschaftskonten.
  • Wichtig ist, dass man bereits im Voraus entsprechende Maßnahmen trifft und Sicherheiten abschließt. So lässt sich im Falle einer Trennung oder eines Streits kein Unfug betreiben.

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So gehst du vor
  • Nutze ein Gemeinschaftskonto, um in deiner Ehe, einer Wohngemeinschaft oder sonstigen Partnerschaften einen stressfreien Überblick über die gemeinsamen Ausgaben zu haben.
  • Achte unter anderem darauf, ob das Gemeinschaftskonto ein Und- bzw. ein Oder-Konto ist. Bei einem Und-Konto lassen sich Transaktionen wie Bargeldabhebungen, Überweisungen oder Lastschriften nur gemeinsam durchführen. Das Oder-Konto ermöglicht die Transaktionen auch unabhängig voneinander.
  • Schaut zudem gemeinsam auf die Kosten. Dafür könnt ihr unseren Vergleich nutzen.

Gemeinschaftskonto – die wichtigsten Fakten

Gemeinschaftskonten werden in Regel zusätzlich zu den persönlichen Girokonten als Wirtschaftskonten geführt, um das lästige Aufteilen der Lebenshaltungskosten im Nachhinein zu vermeiden. Das erleichtert nicht nur den Alltag, sondern bringt auch Ordnung in die Finanzen. Allerdings gibt es auch in puncto Gemeinschaftskonto einige wichtige Punkte zu beachten. Einerseits ist das die rechtliche Ausgestaltung, die durchaus Konsequenzen nach sich ziehen kann, andererseits sind das die Kosten für ein derartiges Partnerkonto.

Gemeinschaftskonto vs. Einzelkonto – wo sind die Unterschiede

Ein Einzelkonto kannst du durch die Vorlage deiner persönlichen Unterlagen alleine eröffnen. Du bist der Kontoinhaber und damit alleiniger Verfügungsberechtigter. Es steht dir selbstverständlich frei, einer anderen Person den Zugriff auf dein Konto zu erlauben. Eine solche Kontovollmacht eröffnet dem Bevollmächtigten jedoch den vollen Zugriff auf das Guthaben und die Kreditlinie einerseits sowie Abrechnungsunterlagen oder Kontoauszüge andererseits. Die Risiken sind also enorm, auch wenn sich die Kontovollmacht jederzeit wieder entziehen lässt.

Als Alternative empfiehlt sich insbesondere für Lebens- oder Wohngemeinschaften ein Gemeinschaftskonto: Alle Beteiligten werden dabei Kontoinhaber, die Zugriffsrechte lassen sich genau definieren. Damit haften auch alle gemeinsam für einen Dispokredit oder eine Überziehung. Du hast also die Möglichkeit, den Zugriff deines Partners oder deiner Partnerin auf dein Einkommen zu begrenzen. Verdient beispielsweise einer deutlich mehr als der andere, lässt sich mit einem Partnerkonto eine komfortable Sicherheit bei maximaler Flexibilität organisieren.

Worauf ist bei einem Gemeinschaftskonto zu achten?

Wie bei allen Girokonten unterscheiden sich auch beim Gemeinschaftskonto die Konditionen, aber auch die Zugangsvoraussetzungen. Die wichtigsten Punkte sind dabei:

  • Betreuung in Filiale oder Online-Abwicklung
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Konto- und bei Bedarf Kreditkarten
  • Höhe der Dispozinsen
  • Bargeldversorgung - Anzahl der kostenfrei nutzbaren Geldautomaten
  • Meldeadressen der Kontoinhaber - müssen sie identisch sein oder nicht?
  • Ist die Umwandlung in Einzelkonto möglich?

Du kannst durchaus ein kostenloses Gemeinschaftskonto eröffnen, zur Recherche empfiehlt sich unser Partnerkonto Vergleich. Hier kannst du die Details der Angebote explizit gegenüberstellen und eine fundierte Entscheidung treffen.

Bank & KontomodellKosten pro JahrKartenDispozins
ING DiBa0€ (U28 oder mind. mtl. 700 € Geldeingang)zwei kostenlose VISA-Cards [Debit]

Girocard [Debit] 0,99 € mtl.
6,99%
DKB0€ (U28 oder mind. mtl. 700 € Geldeingang)zwei kostenlose VISA-Cards [Debit]

VISA-Card [Kredit] 2,49 € mtl.

Girocard [Debit] 0,99 € mtl.
9,89%
Norisbank0€ (U21 oder mind. mtl. 500 € Geldeingang)zwei kostenlose Maestrocards [Debit]

kostenlose Mastercard [Kredit]

Mastercard [Debit] einmalig 12,00 €
10,85%
1822direkt0€ (mind. mtl. 0,01 € Geldeingang)SparkassenCard [Debit] 6,00 € p.a. 7,17%
Comdirect0€ (U28 oder mind. mtl. 700 € Geldeingang oder mtl. drei Zahlungen über Apple- / Google Pay oder mtl. ein Trade / Wertpapiersparplanausführung)zwei kostenlose Girocards [Debit]

zwei kostenlose VISA-Cards [Debit]

VISA-Card [Kredit] 1,90 € mtl.
7,75%
Wüstenrot0€ zwei kostenlose Girocards [Debit]

im ersten Jahr kostenlose VISA-Card [Kredit] (ab zweitem Jahr nur kostenlos ab 2.000€ Jahresumsatz)
10,87%
PSDBank Hessen Thüringen eG0€ (Bei Gehaltseingang)kostenlose Girocard [Debit] (jede weitere Karte 7,50 € p. a.)

VISA-Card oder Mastercard [Kredit] 25,00 € p.a.
7,16%
Targobank0€ (U30 oder mind. mtl. 600 € Geldeingang)kostenlose Kundenkarte [Debit] (jede weitere Karte 7,50 € p.a.)

kostenlose VISA-Card
8,16%
Degussa Bank0€ (U27 oder mtl. mind. 750 € Geldeingang oder Verrechnungskonto für deren Depot/Einlagen mit fester Zeitkostenlose Maestro- / Girocard [Debit]

Mastercard [Kredit] 34,00 € p.a. (Partnerkarte ab 24,00 € p.a.)
11,54%
Postbank Giro Plus70,80 € kostenlose Postbank Karte [Debit] (Zusatzkarte 6,00 € p.a.)

im ersten Jahr kostenlose Postbank VISA-Card [Kredit] (danach 29,00 € p.a.)
11,39%
Postbank Komfort0 € (Ab mind. mtl. 3.000 € Geldeingang)kostenlose Postbank Karte [Debit] (Zusatzkarte 6,00 € p.a.)

kostenlose Mastercard [Kredit]

kostenlose VISA-Card [Kredit]
9,52%
HypoVereinsbank AktivKonto58,80 €Girocard [Debit] 5,00 € p.a.

VISA-Card [Debit] 15,00 € p.a.

Mastercard [Kredit] 15,00 € p.a.
11,34%
HypoVereinsbank PlusKonto118,80 €kostenlose Girocard [Debit]

kostenlose VISA-Card [Debit]

kostenlose Mastercard [Kredit]
11,34%
Deutsche Bank AktivKonto82,80 €kostenlose Deutsche Bank Card [Debit] (Zusatzkarte für 10,00 € p.a.)

Mastercard [Kredit] 39,00 € p.a.
(Zusatzkarte für 15 € p.a.)
11,15%
* Werte für gewählten Zeitraum, die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Zinssätze vom 04.10.2022. Alle Angaben ohne Gewähr,financeAds.net

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Ein Partnerkonto empfiehlt sich in erster Linie natürlich für Eheleute oder Partnerschaften, um die Begleichung gemeinsam zu bestreitender Kosten separat zu organisieren. Einige Banken bestehen darauf, dass die Partner eine gemeinsame Meldeadresse vorweisen, für andere ist dies weniger wichtig. Ebenso unterschiedlich gehen die Geldinstitute in Bezug bei Wohngemeinschaften oder in Bezug auf Gemeinschaftskonten für mehr als zwei Personen vor: Begrenzen die meisten Anbieter ihr Partnerkonto auf Ehe- und Lebenspaare, gibt es durchaus einige Anbieter, die den sich verändernden Lebensmodellen Rechnung tragen.

Lebst du also in einer WG, kannst du durchaus auch für deren Wirtschaftskosten ein separates Gemeinschaftskonto eröffne: Jedes Mitglied deiner Wohngemeinschaft überweist seinen Anteil auf das Konto, von dem dann Miete, Neben- und Lebenshaltungskosten bestritten werden. Ob ihr Girocards oder Kreditkarten je Person oder gemeinsam in Anspruch nehmt, bleibt dabei den individuellen Vorstellungen überlassen – möglich ist dies in jedem Fall. Damit eröffnen sich weitere Anwendungsmöglichkeiten, wie beispielsweise für Vereine oder andere Gemeinschaften.

Fazit: Ein Partner- oder Gemeinschaftskonto kann demnach genutzt werden von:

  • Ehepaaren und Lebenspartnern
  • Wohngemeinschaften
  • Gemeinschaften mit mehr als zwei Personen

Gemeinschaftskonto: Welche Vor- und Nachteile sind zu beachten?

Ein Partnerkonto vereinfacht ohne Zweifel die Organisation der Haushalts- oder Gemeinschaftsfinanzen: Alle regelmäßig anfallenden Ausgaben, die ein Paar oder eine Gemeinschaft gemeinsam bestreiten will, lassen sich übersichtlich von einem separaten Konto realisieren. Damit erübrigen sich das Aufteilen jeder einzelnen Position und die in der Folge notwendigen Ausgleichsbuchungen. Gleichzeitig können die Kontoinhaber ganz individuell und entsprechend der Einkommensverhältnisse regeln, wer wie viel auf das Partnerkonto einzahlen soll.

Allerdings eröffnen sich auch einige Nachteile: Abhängig von der konkreten Gestaltung des Gemeinschaftskontos könnte sich einer der Kontoinhaber ohne Wissen oder Zustimmung des oder der anderen das Guthaben und im Ernstfall auch das Dispolimit abschöpfen. Ebenso schwierig ist der Fall der Kontopfändung für einen Kontoinhaber, diese kann nämlich das gesamte Partnerkonto blockieren. Insbesondere bei einer Trennung solltest du diese Möglichkeit im Blick behalten - oder von vornherein Sicherheiten einbauen.

Was bedeutet Und- bzw. Oder-Konto?

Unabhängig davon, ob du ein Girokonto als Partnerkonto eröffnen willst oder ein Depot-, Tagesgeld- oder anderweitiges Konto, solltest du dir zunächst zu dieser Frage Gedanken machen. Jedes dieser Konten lässt sich nämlich als Und- bzw. Oder-Konto führen. Die Geldinstitute sehen das Oder-Konto als Normalfall an: Alle Kontoinhaber können somit unabhängig voneinander Geld abheben, Überweisungen tätigen oder eine Einzugsermächtigung zur Lastschrift erteilen. Im Gegenzug sind beim Und-Konto sämtliche Verfügungen nur gemeinsam zulässig. Diese Regelung wird in der Regel von Erbengemeinschaften oder auch Vereinen bevorzugt. Zusammengefasst stellen sich die Unterschiede wie folgt dar:

TransaktionOder-KontoUnd-Konto
Bargeldabhebungunabhängig voneinandernur gemeinsam
Überweisungenunabhängig voneinandernur gemeinsam
Lastschriftenunabhängig voneinandernur gemeinsam
Kontoauflösungnur gemeinsamnur gemeinsam

Gemeinschaftskonto eröffnen: Was ist zu tun und was wird benötigt?

Im Prinzip gehst du ebenso vor wie bei der Eröffnung eines Einzelkontos:

  • Du nutzt den Gemeinschaftskonto Vergleichsrechner und wählst ein Angebot aus.
  • Anschließend füllst den Kontoantrag aus und musst ihn in der Regel auch ausdrucken.
  • Du schickst die Unterlagen an die Bank und absolvierst die Identifizierung.
Gemeinschaftskonto-eroeffnen
Viele normale Girokonten lassen sich als Gemeinschaftskonto eröffnen, wie dieses der DKB. | Bild: dkb.de

Der Unterschied liegt darin, dass du sowohl die Informationen für alle Kontoinhaber als auch deren Unterschriften abliefern musst. Natürlich müssen auch alle Beteiligten die Identifizierung absolvieren. Das erfolgt meist per PostIdent-Verfahren, in einigen Fällen auch im VideoIdent-Verfahren oder direkt in der Filiale der gewählten Bank.

Was passiert mit einem Gemeinschaftskonto im Todesfall eines Kontoinhabers?

Es ist sinnvoll, auch die Extremfälle des Lebens zu bedenken: Sollte nämlich ein Kontoinhaber versterben, ergeben sich verschiedene Konsequenzen. Der überlebende Kontoinhaber kann natürlich weiter auf das Konto zugreifen und alle anfallenden Transaktionen veranlassen – bis hin zur Kontoauflösung. Allerdings dürfen das auch die Erben des verstorbenen Kontoinhabers und zwar jeder Einzelne für sich.

Hier sind also schnellstmöglich Regelungen zu treffen. Du kannst einerseits die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen, sodass aus einem bisherigen Oder-Konto eben ein Und-Konto wird: Will einer der Erben eine Kontobewegung veranlassen, benötigt er dann deine ausdrückliche Zustimmung bzw. die aller anderen Kontoinhaber. So ist das Guthaben erst einmal sicher und kann bei Bedarf in Ruhe aufgeteilt werden.

Solltest du der alleinige verbliebene Kontoinhaber sein, könntest du das Partnerkonto jetzt eventuell in ein Einzelkonto umwandeln. Dazu benötigst du die Kopie der Sterbeurkunde oder des Testaments, sollte eines vorhanden sein. Darüber hinaus will die Bank den Kontoeröffnungsantrag sehen.

Wie lässt sich das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln

Um es vorweg zu nehmen: Die Bank muss dein Gemeinschaftskonto nicht in ein Einzelkonto umwandeln, hier gibt es keinen Rechtsanspruch. In vielen Fällen, müssen die Kontoinhaber das Gemeinschaftskonto auflösen, um bei Bedarf ein neues Einzelkonto einzurichten. Einige Voraussetzungen werden aber in jedem Fall gefordert.

Zunächst muss das Konto ausgeglichen werden: Es sollte also weder ein hohes Guthaben aufweisen, noch darf sich das Konto im Minus befinden. Ist der Dispokredit ausgeschöpft, wird keine Bank der Umwandlung zustimmen. Sie würde auf diese Weise einen der Schuldner aus der Pflicht zur Rückzahlung entlassen und ihr eigenes Risiko erhöhen. Ein eventuelles Guthaben teilst du am besten einvernehmlich mit den anderen Kontoinhabern oder den Erben auf. Diese müssen ohnehin der Umwandlung zustimmen. Im Todesfall des anderen Kontoinhabers legst du entsprechende Dokumente vor.

Trotzdem kannst du bei deiner Bank auf Widerstand stoßen - und auch das lässt sich nachvollziehen: Es könnten weitere Forderungen auflaufen, die von einem anderen Kontoinhaber initiiert wurden. Dann existiert das angegebene Konto noch, lautet aber nicht mehr auf den nun ausgeschlossenen Inhaber – hier ist also Ärger vorprogrammiert. Statt das Gemeinschaftskonto im Todesfall umschreiben zu wollen, kann die Kündigung also durchaus sicherer sein - zumal sich der Aufwand einer Kontoeröffnung ohnehin in Grenzen hält.

Gemeinschaftskonto kündigen

Grundsätzlich muss ein Partnerkonto schriftlich und mit den Unterschriften aller Kontoinhaber gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen sowie die Anforderung einer Bestätigung umfassen und am besten per Brief oder Fax an die Bank gesendet werden. Bist du in Bezug auf die Formulierung unsicher, dann nutze doch einfach die Vorlagen, wie du sie auf aboalarm.de findest – klicke einfach hier.

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Hinweis
Beachte jedoch, dass alle Kontoinhaber der Kündigung zustimmen müssen. Ausnahme: Ist der andere Kontoinhaber verstorben, dann kannst du das Konto allein auflösen und kündigen.

Vom Grundsatz her ist die Kündigung eines Partnerkontos auch per E-Mail möglich - aber erst seit Oktober 2016. Hast du das Gemeinschaftskonto vorher eröffnet, empfiehlt sich die Kündigung per Brief oder Fax. Ansonsten solltest du die Unterschriften aller Verfügungsberechtigten mit übermitteln, zum Beispiel in Form eines eingescannten Kündigungsschreibens. Allerdings ist dieser Weg nicht immer erfolgreich.

Weitere wichtige Informationen zum Gemeinschafts- und Partnerkonto

Im Folgenden findest du weitere Informationen, die du in Bezug auf ein Partnerkonto beachten solltest:

Wie ist die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto organisiert?

Grundsätzlich genießen die Kundeneinlagen bei Kreditinstituten in Deutschland über die gesetzliche Einlagensicherung einen komfortablen Schutz: Schon die Grundsicherung umfasst für jeden Kunden die Spareinlagen bis zu 100.000€ pro Konto – und das zu 100%. Daraus folgt, dass die Kontoinhaber von Gemeinschaftskonten jeweils einen separaten Anspruch auf Entschädigung haben. Führst du ein gemeinsames Konto mit einem Partner oder einer Partnerin, erhöht sich der Anspruch demzufolge auf 200.000€. Hast du jedoch bei der kontoführenden Bank weitere Spareinlagen deponiert, wie beispielsweise auf einem weiteren Girokonto, Festgeld- oder Tagesgeldkonto oder auch auf einem Sparbuch, werden diese Guthaben auf deine 100.000€ angerechnet.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus räumen die Geldinstitute weitere Sicherheiten ein, die in freiwilligen Einrichtungen organisiert sind. Auch hier gilt, dass bei einem Partnerkonto die Sicherungsgrenzen pro Kontoinhaber anzusetzen sind. Die variieren wiederum in Abhängigkeit von der Bank. So genießt du als Kunde einer Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Landesbank im Prinzip eine unbegrenzte Haftung, da die Geldinstitute sich im Ernstfall gegenseitig unterstützen könnten. Aber auch die privaten Geldinstitute sind in diesem Punkt gut aufgestellt, die Details finden sich in den Geschäftsbedingungen.

Kann für ein Gemeinschaftskonto ein Freistellungsauftrag erteilt werden?

Die Antwort auf die Frage hängt von den konkreten Voraussetzungen ab: Führst du ein Gemeinschaftskonto mit deiner Ehefrau oder deinem Ehemann, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch ein einen Freistellungsauftrag für dieses Konto stellen - sonst nicht. Seid ihr verheiratet, ließe sich das zusammengefasste Freistellungsvolumen auf alle Konten - und das ganz unabhängig von der Kontoart – aufteilen. Folgende Voraussetzungen müsstet ihr dafür erfüllen:

  • Ihr dürft keine Einzel-Freistellungsaufträge stellen.
  • Ihr lasst euch zusammen veranlagen.
  • Das Volumen des gemeinsamen Freistellungsauftrages ist noch aufgebraucht.

Selbstverständlich solltet ihr nicht dauerhaft getrennt leben, sonst würde ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag nicht akzeptiert werden. Wichtig ist, dass sich einzelne und gemeinschaftliche Freistellungsaufträge nicht kombinieren lassen. Habt ihr euch also dafür entschieden, gilt der von euch Beiden unterzeichnete gemeinschaftliche Freistellungsauftrag für alle eure Konten.

Was ist bei einem Partnerkonto in puncto Schenkungssteuer zu beachten?

Das Thema Schenkungssteuer wird in Bezug auf ein Gemeinschaftskonto für Ehe- oder Lebenspaare gerne unterschätzt: Rein steuerlich gesehen teilen sich die Kontoinhaber sowohl das Guthaben als auch die Verbindlichkeiten hälftig. Zahlt jetzt einer mehr ein als der andere, kann das für die Schenkungssteuer relevant werden.

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Beispiel
Zahlst du 3.000€ ein und deine Partnerin/dein Partner nichts, dann verschenkst du steuerlich 1.500€. An sich ist das nicht problematisch, hier gelten Freigrenzen - allerdings für einen Zeitraum von zehn Jahren. Während dieser Zeit solltest du nicht mehr als 20.000€ mehr als der andere Kontoinhaber einzahlen, solltet ihr nicht verheiratet sein. Für Ehepaare stellt sich die Situation anders dar, hier dürfen innerhalb von zehn Jahren 500.000€ verschenkt werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, kann der Fiskus die Schenkungen besteuern: Bei unverheirateten Paaren fallen dann 30% Schenkungssteuer auf den die Freigrenze übersteigenden Betrag an, bei Verheirateten beginnt der Steuersatz bei 7% und steigt weiter an.

Was geschieht mit einem Gemeinschaftskonto im Falle einer Pfändung?

Grundsätzlich kann ein Partnerkonto ebenso gepfändet werden, liegt ein entsprechender Beschluss vor, wie ein Einzelkonto. Wurde also gegen einen der Kontoinhaber ein Kontopfändungsbeschluss erlassen und regelt dieser die Angelegenheit nicht auf andere Weise, kann im Extremfall das komplette Guthaben des Gemeinschaftskontos blockiert sein oder zur Schuldentilgung herangezogen werden. Zumindest beim Oder-Konto wäre dies der Fall – doch auch das Und-Konto schützt dich nicht vor Problemen.

Der Gläubiger kommt dann jedoch nicht so schnell an sein Geld, da alle Kontoinhaber der Verfügung zustimmen müssen. Es müssten also alle Kontoinhaber von einem Pfändungstitel betroffen sein, damit der Zugriff erfolgen kann. Andersherum ist es jedoch genauso schwierig: Wird nur ein Kontoinhaber belangt, wird die Bank ihm weitere Kontoverfügungen untersagen - dann kommt der andere aber auch nicht mehr an das Guthaben.

Fazit

Ein Gemeinschaftskonto erleichtert die Trennung und Abwicklung von persönlichen und gemeinsamen Transaktionen, zumal die Zugriffsrechte unterschiedlich gestaltet werden können. Bei der Auswahl solltest du in jedem Fall die Bedingungen und Gebühren im Vorfeld recherchieren, um herauszufinden, welches der Angebote als bestes Gemeinschaftskonto in Frage kommen. In der Regel sind die Partnerkonten bei Direktbanken nach wie vor kostenlos, während die Filialbanken Kosten erheben – hier gibt dir der Gemeinschaftskonten Vergleichsrechner fundiert Auskunft.

Beachte jedoch auch die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die aus einem Partnerkonto erwachsen können. Davon solltest du nicht nur die konkrete Ausgestaltung des Gemeinschaftskontos, sondern auch die Vereinbarung eines Dispokredits oder die Beantragung von Kreditkarten abhängig machen.

Weitere Ratgeber zum Thema

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht mit einem Gemeinschaftskonto im Falle einer Pfändung?

Wie ist die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto organisiert?

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Was ist bei einem Partnerkonto in puncto Schenkungssteuer zu beachten?

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